Erstellt am 21.07.2006 um 07:16 Uhr von Werner
Hallo Fledermaus
§11 Abs3 ArbZG
Für einen gearbeiteten Sonntag ist innerhalb von 14 Tagen ein Ersatzruhetag zu gewähren.
Erstellt am 21.07.2006 um 23:25 Uhr von otto
Guten Abend Fledermaus,
leider habe ich momentan keinen Kommentar zum Arbeitsgesetz zur Hand, weil ich nicht im Büro bin. Es gibt aber in diesem Gesetz eine Vorschrift, nach der bei der Gestaltung von Schichtarbeit die "gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse" zu berücksichtigen sind. Danach gibt es eine Obergrenze für die Zahl der Arbeitstage, die man ohne Unterbrechung durch freie Tage leisten darf. Ich bin mir ziemlich sicher, dass diese Grenze unter 17 Tagen liegt, weiss aber die genaue Anzahl nicht. Vielleicht weiss eine/r der Kollegen/innen im Forum das genauer. Ich werde versuchen, das zu klären und melde mich noch einmal.
Gruß otto