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Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit Überstundenregelung - was meint Ihr dazu ?

L
Lapricaun
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich gehöre zu einem neu gewählten Betriebsrat und jetzt soll ein Betriebsvereinbarung beschlossen werden, die die Regelung der Arbeitszeiten beinhaltet. Heute habe ich diese Betriebsvereinbarung per E-Mail erhalten und musste feststellen, dass diese Vereinbarung den selben Text enthält der auch im Arbeitsvertrag so enthalten ist. Was für ein Sinn soll das machen? Was meint Ihr dazu ?

4.261015

Community-Antworten (15)

R
Rollie

21.07.2006 um 02:51 Uhr

Der Sinn könnte darin liegen, das man eine Vereinheitlichung anstrebt. Vielleicht enthalten nicht alle Arbeitsverträge inhaltlich eine Regelung der Arbeitszeiten.

K
Kölner

21.07.2006 um 11:02 Uhr

@Rollie Wenn dem so ist, wie Du vermutest, dann wäre ich gespannt, was - vor allem individualrechtlich - zu gelten hat.

R
Rollie

21.07.2006 um 12:00 Uhr

@Kölner,

Mein Gedankengang,

Der Betriebsrat hat ja ein MBR §87 2.

Lapricaun schreibt ja, das (einzelne ?) Verträge Regelungen zur Arbeitszeit enthalten. Mittels BV soll wohl eine einheitliche Regelung geschaffen werden, die sich inhaltlich mit der der Verträge deckt, um somit bei diesen keine Änderungen zu machen.

Regeln Arbeitsverträge die Arbeitszeit nicht, würde ja m.E. eine BV greifen können, je nach Ausschmückung der BV.

Difizil könnte es natürlich sein, wenn Arbeitsverträge bereits von der BV abweichende Regelungen beinhalten. Hier würde ja vermutlich das Günstigkeitsprinzip greifen (?).

Das Individualrechtliche ist aus der ferne schwer zu beurteilen, ohne den genauen Inhalt der BV zu kennen.

O
otto

22.07.2006 um 02:08 Uhr

Guten Abend Lapricaun, meine erste Frage ist: Wie war denn die Arbeitszeit bisher geregelt? Gab es überhaupt eine Regelung oder war das alles individuell vereinbart? Ich schließe mich der Vermutung von Rollie an: Wahrscheinlich will der Arbeitgeber eine allgemeine Arbeitszeitregelung für alle Mitarbeiter/innen einführen. Die Umsetzung einer solchen BV, lieber Kölner, mag nicht einfach sein. In Zweifelsfällen bleibt aber dem Arbeitgeber das Instrument der Änderungskündigung. Gruß otto

RI
Ramses II

22.07.2006 um 02:19 Uhr

Vielleicht ist es ja nur deklaratorisch?

K
Kölner

22.07.2006 um 11:13 Uhr

@Ramses II Wäre das an dieser Stelle nicht ein wenig unsinnig?

W
w-j-l

22.07.2006 um 16:56 Uhr

@ Lapricaun

Du schreibst: "Heute habe ich diese Betriebsvereinbarung per E-Mail erhalten und musste feststellen, dass diese Vereinbarung den selben Text enthält der auch im Arbeitsvertrag so enthalten ist."

Woher hast Du den Text erhalten? Vom AG? Habt ihr denn schon mal darüber verhandelt? Wer hat den Abschluss der Vereinbarung initiiert? Der AG? Was hat er dann damit für Absichten? Wollt ihr darüberhinaus besserer Regelungen für eure KollegInnen erreichen?

Viele Fragen. Was ich damit sagen will: Wenn eine Regelung nach §87 (1) Nr.2 BetrVG (@Rollie: richtig zitieren!) angestrebt wird, dann muss darüber verhandelt werden. Verhandeln bedeutet, dass beide Parteien ihre Vorstellungen einbringen. Ihr müßt nicht kommentarlos schlucken, was man euch vorlegt. Wenn ihr euch nicht einigen könnt, dann wird die Vereinbarung entweder nicht abgeschlossen, oder eine der Parteien ruft, wenn sie unbedingt zu einer Regelung kommen will, die Einigungsstelle an.

RI
Ramses II

22.07.2006 um 22:52 Uhr

Kölner,

warum sollte das an dieser Stelle ein wenig unsinnig sein?

K
Kölner

22.07.2006 um 23:05 Uhr

@Ramses II Was soll eine "lediglich" deklaratorische BV hier denn an sittlichen Nährwert bringen und dem Fragesteller im Sinne der Fragestellung nutzen?

RI
Ramses II

22.07.2006 um 23:46 Uhr

"Deklaratorische BV"?

Hä?

Es geht hier um eine BV Text enthält, wie er auch in den Arbeitsverträgen verwendet wird.

Folgendes Beispiel:

Arbeitsvertrag: "(...) 6. Arbeitszeit Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet Überstunden im rechtlich zulässigen Rahmen zu leisten.

  1. Urlaub (...)"

Betriebsvereinbarung: "(...) Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet Überstunden im rechtlich zulässigen Rahmen zu leisten. Es wird gleitende Arbeitszeit vereinbart. Der Beginn der Arbeitszeit ist frühestens um 6:00 Uhr und spätestens um 9:00. Das Ende der Arbeitszeit ..."

Comprende?

K
Kölner

22.07.2006 um 23:50 Uhr

@Ramses II Gut - wie Du meinst...

Deine Ausführungen zur BV würden - ich kann mich aber auch irren - m.E. eher konstitutiv sein und eben nicht deklaratorisch! Wie gesagt: Ich kann mich irren!

RI
Ramses II

22.07.2006 um 23:54 Uhr

§ 77 (3) ?

K
Kölner

22.07.2006 um 23:55 Uhr

@Ramses II Scheisse - ich habe mich scheinbar geirrt! Sorry.

RI
Ramses II

23.07.2006 um 00:05 Uhr

Nicht "scheinbar", sondern "anscheinend"...

K
Kölner

23.07.2006 um 00:11 Uhr

@Ramses II Bin ich jetzt auch noch anscheinend bei Deiner inquisitorischen Semantik- und Inhaltskontrolle durchgefallen? ;-)

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