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Überstunden - entscheidet nur der Chef wieviele Überstunden ein AN machen muss?

M
Moped
Jan 2018 bearbeitet

Ist das rechtens BZW könnte mich mein arbeitgeber kündigen wen ich nach meiner vertraglich festgelegten arbeitszeit von 8,4 stunden nach 11 stunden nachause gehe und bzw ich keine überstunden machen will. kan ich das bzw is das normal das ich arbeiten muss bis mein cheff sagt so jetz darfstdu nach hause???

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Community-Antworten (10)

W
Wanst

21.07.2006 um 06:12 Uhr

Was steht in euren Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung?

Grundgedanke Arbeitszeitgesetz:

-max. 10 Stunden Arbeitszeit, Abweichung durch BV oder TV möglich.

NB
neuer BR

21.07.2006 um 09:53 Uhr

Hallo Wanst, die einzigen die mehr als 10 Stunden am Tag arbeiten dürfen sind Schichtarbeiter, das ist anderes geregelt.Das ist von den Behörden genehmigt

Aber das eine BV oder TV mehr als 10 Stunden sagen kann das gibt es nicht!

Denn sonst muß man die Behördeninfomieren und die müßen eine Genehmigung geben.

Z
zetti

21.07.2006 um 10:17 Uhr

Hallo Moped, Wenn ihr einen Betriebs- oder Personalrat habt und dieser Überstunden zugestimmt hat, dann bist Du verspflichtet Überstunden zu leisten. Dennoch darf die vom Arbeitszeitgesetz vorgegebene 10 - Stunden - Grenze nicht überschritten werden.

Gruss Zetti

D
DerOlli

21.07.2006 um 10:25 Uhr

@ BR

Kannst du mir bitte sagen wo das steht das Schichtarbeiter mehr als 10 Stunden arbeiten dürfen und welche Behörde das regelt. Ich arbeite in einem Schichtbetrieb und höre das zum ersten mal.

RI
Ramses II

21.07.2006 um 10:42 Uhr

Zetti,

das stimmt doch auch nicht!

Grundsätzlich ist der AN nur verpflichtet Überstunden zu leisten wenn diese Verpflichtung arbeits- oder tarifvertraglich festgelegt worden ist.

Z
zetti

21.07.2006 um 10:56 Uhr

@ Ramses II

sorry, das wusste ich tatsächlich noch nicht. Danke für den Hinweis, jetzt bin ich wieder einen Happen schlauer.

Gruss Zetti

P
pit47

21.07.2006 um 11:00 Uhr

Hallo zusammen, nach § 7 Arbeitszeitgesetz kann auf Grund eines Tarifvertrages in einer Betriebsvereinbarung die Arbeitszeit über 10 Stunden verlängert werden. Arbeiten an Sonn- und Feiertagen muß z. B. in Niedersachsen das Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit genehmigen. In einem Tarifvertrag kann festgelegt werden, daß die MA verpflichtet sind, vom BR zugestimmte Mehrarbeit zu leisten.

Z
zetti

21.07.2006 um 11:16 Uhr

@pit47

§ 7 ArbZG sagt, wenn ich ihn richtig interpretiere, dass ich nur dann mehr als 10 Stunden täglich arbeiten darf, wenn in meine Arbeitszeit Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst (wie bei vielen Ärzten) fällt.

Gruss Zetti

K
Kölner

21.07.2006 um 11:25 Uhr

@Zetti Es sei der Hinweis gestattet, dass Du den § 7 ArbZG in Gänze lesen musst.

NB
neuer BR

21.07.2006 um 12:05 Uhr

Also nun muß man das ArbZG auch komplett lesen. Schaut auch bitte auch den § 44 mal an.

@Olli, dort steht das auch drinn mit den 12 Stunden Arbeiten. Die Behörde heißt StAfA (Staatliches Amt für Arbeitsschutz) Hier auch mal ein Link dahin: http://www.arbeitsschutz.nrw.de/staefa/ der Link ist für NRW einfach Goggeln...smile...

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