Erstellt am 21.07.2006 um 04:12 Uhr von Wanst
Was steht in euren Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung?
Grundgedanke Arbeitszeitgesetz:
-max. 10 Stunden Arbeitszeit, Abweichung durch BV oder TV möglich.
Erstellt am 21.07.2006 um 07:53 Uhr von neuer BR
Hallo Wanst,
die einzigen die mehr als 10 Stunden am Tag arbeiten dürfen sind Schichtarbeiter, das ist anderes geregelt.Das ist von den Behörden genehmigt
Aber das eine BV oder TV mehr als 10 Stunden sagen kann das gibt es nicht!
Denn sonst muß man die Behördeninfomieren und die müßen eine Genehmigung geben.
Erstellt am 21.07.2006 um 08:17 Uhr von Zetti
Hallo Moped,
Wenn ihr einen Betriebs- oder Personalrat habt und dieser Überstunden zugestimmt hat, dann bist Du verspflichtet Überstunden zu leisten. Dennoch darf die vom Arbeitszeitgesetz vorgegebene 10 - Stunden - Grenze nicht überschritten werden.
Gruss Zetti
Erstellt am 21.07.2006 um 08:25 Uhr von DerOlli
@ BR
Kannst du mir bitte sagen wo das steht das Schichtarbeiter mehr als 10 Stunden arbeiten dürfen und welche Behörde das regelt. Ich arbeite in einem Schichtbetrieb und höre das zum ersten mal.
Erstellt am 21.07.2006 um 08:42 Uhr von Ramses II
Zetti,
das stimmt doch auch nicht!
Grundsätzlich ist der AN nur verpflichtet Überstunden zu leisten wenn diese Verpflichtung arbeits- oder tarifvertraglich festgelegt worden ist.
Erstellt am 21.07.2006 um 08:56 Uhr von Zetti
@ Ramses II
sorry, das wusste ich tatsächlich noch nicht. Danke für den Hinweis, jetzt bin ich wieder einen Happen schlauer.
Gruss Zetti
Erstellt am 21.07.2006 um 09:00 Uhr von pit47
Hallo zusammen,
nach § 7 Arbeitszeitgesetz kann auf Grund eines Tarifvertrages in einer Betriebsvereinbarung die Arbeitszeit über 10 Stunden verlängert werden.
Arbeiten an Sonn- und Feiertagen muß z. B. in Niedersachsen das Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit genehmigen.
In einem Tarifvertrag kann festgelegt werden, daß die MA verpflichtet sind, vom BR zugestimmte Mehrarbeit zu leisten.
Erstellt am 21.07.2006 um 09:16 Uhr von Zetti
@pit47
§ 7 ArbZG sagt, wenn ich ihn richtig interpretiere, dass ich nur dann mehr als 10 Stunden täglich arbeiten darf, wenn in meine Arbeitszeit Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst (wie bei vielen Ärzten) fällt.
Gruss Zetti
Erstellt am 21.07.2006 um 09:25 Uhr von Kölner
@Zetti
Es sei der Hinweis gestattet, dass Du den § 7 ArbZG in Gänze lesen musst.
Erstellt am 21.07.2006 um 10:05 Uhr von neuer BR
Also nun muß man das ArbZG auch komplett lesen.
Schaut auch bitte auch den § 44 mal an.
@Olli, dort steht das auch drinn mit den 12 Stunden Arbeiten.
Die Behörde heißt StAfA (Staatliches Amt für Arbeitsschutz)
Hier auch mal ein Link dahin:
http://www.arbeitsschutz.nrw.de/staefa/
der Link ist für NRW einfach Goggeln...smile...