In unserer Firma wurde ein Ausschuss für Arbeitssicherheit gebildet.

Nun wurde der BR gebeten, ein BR-Mitglied zu benennen, dass an den vier- bis fünf jährlichen Sitzungen und Rundgängen teilnimmt.

Wir sind ein fünfköpfiger BR. Wir haben einen Protokollführer und mich als BR-Vorsitzenden.

Nun hatte ich gehofft, dass einer von den drei anderen diese "Funktion" übernehmen würde, damit wir die Aufgaben verteilen.

Zwei BR-Mitglieder haben mir aber mitgeteilt, dass die Arbeitssicherheits-Termine immer freitags liegen und bereits ein Kollege aus der direkten Abteilung in dem Ausschuss eingebunden ist. Von daher wäre Ihr Mitwirken wegen des Produktionsablauf nicht möglich (Zitat: "Es können freitags nicht zwei aus der Abteilung fehlen").

Bliebe - neben dem Protokollanten und mir - das dritte BR-Mitglied, das sich noch nicht zu meiner Anfrage geäußert hat.

Nun meine Fragen: Theoretisch hätte ich als BR-Vorsitzender kein Problem damit, namentlich benannt zu werden. Aber wie bei jedem unserer 5 BR-Mitglieder könnte auch ich produktionstechnische Gründe anführen; immerhin habe ich als Vorsitzender schon mehr Artbeitszeit zu investieren. Wäre es von daher möglich, dass ich bestimme, dass wir uns bei der Teilnahme an den Sitzungen in alphabetischer Reihenfolge abwechseln? Gibt es eine Verpflichtung, dass wir teilnehmen?