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Hat der Ausschuss mehr Rechte als der BR??

K
Kadir-vural
Jan 2018 bearbeitet

Hallo KollegIn,

Wir sind 11 er gremium und haben eine 5 Köpfigen Ausschuss gebildet, der uns neue Schictplan bzw. geteilte Schicten mit GL verhandeln soll. Die Verhandlungen sind gescheitert, jetzt haben wir eine Einigungstelle verfahren laufen, der Ausschuss hat selber eigene Leute (3BR-Mitglieder) ensendet, also 3 BR 3 GL vertretern und eine Richter.(Der Auschuss wurde mit der Beschluss des BR" Ausschuss führt die Verhandlungen bis ende" entsendet gehabt.

Es wird beim Einigungstelle zur eine Betriebsvereinbarung bzw. zur eine Einigungsstellenspruch kommen darf der Ausschuss ohne BR-Beschluss,in Namen des BR s oder Ausschuss unterschreiben..? PS: Der BR Vorsitzender ist mit in Ausschuss drin. Wer kann so eine BV/ Einigungstellen spruch unterschreiben.Darf nur der BR oder der Ausschuss?

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Community-Antworten (5)

H
hexelein

05.10.2007 um 22:42 Uhr

Hallo Kadir, hab selber nicht so viel Erfahrung, glaub aber daß der BRVorsitzende unterschreiben darf. Da der in Eurem Ausschuß drin ist und alle anderen im Ausschuss auch BRMitglieder seh ich da kein Problem. Gruß

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Lotte

05.10.2007 um 22:50 Uhr

Zu unterscheiden ist ja, ob in der Einigungsstelle eine Einigung erzielt wird oder ob es durch einen Beschluss der Einigungsstelle zu einer BV kommt. Wenn eine Einigung erzielt wird, sollte der BR kurzfristig nochmal befragt werden, ob die Einigung in seinem Sinne ist.

G
Gevatter

06.10.2007 um 12:55 Uhr

Die Eingangsfrage ist ein wenig undeutlich. Ein Ausschuß hat nicht mehr Rechte als der BR. Ein Ausschuß kann zwar zur selbstständigen Erledigung von Aufgaben ermächtigt sein, wenn ein entsprechender Beschluß dem vorausgegangen ist. Eine Einigungstelle hat aber im engeren Sinne nichts mit einem Ausschuß oder dem BR zu tun. Die Mitglieder der E-Stelle müssen ja nicht dem BR angehören. Die Einigungsstelle entscheidet allein über den Ausgang der Angelegenheit. Kommt es zu einer Einigung, wird die daraus entstehende BV ganz normal unterschrieben wie jede andere auch. Kommt es zu keiner Einigung, haben sich in letzter Konsequenz beide Parteien dem Spruch des Vorsitzenden zu unterwerfen.

DAH
Der alte Heini

06.10.2007 um 14:41 Uhr

Einem Ausschuss dem nur Betriebsratsmitglieder angehören, können Angelegenheiten zur selbständigen Erledigung übertragen werden. Somit wäre auch eine Erledigung über die Einigungsstelle denkbar. Entsendet der Betriebsrat selbst aus seinem Gremium Mitglieder in die Einigungsstelle so könnten diese Kollegen sich nur mit einem Beschluß des BR in der verhandelten Sache einigen.

G
Gevatter

06.10.2007 um 15:30 Uhr

@ Heini, denkbar ja, aber dies wäre nur ein Konstrukt. Satz 2 deiner Antwort halte ich für ein dickes Gerücht. Natürlich sollten diejenigen die vom BR in die E-Stelle entsendet worden sind an besprochene Inhalte halten, aber sie müssen es ganz und gar nicht. Ein Beschluß des BR entfaltet doch in der E-Stelle keinerlei Wirkung. Aber es gibt ja auch BR's die brauchen einfach den Beschluß - egal wie lächerlich.

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