Erstellt am 05.10.2007 um 20:42 Uhr von Hexelein
Hallo Kadir, hab selber nicht so viel Erfahrung, glaub aber daß der BRVorsitzende unterschreiben darf. Da der in Eurem Ausschuß drin ist und alle anderen im Ausschuss auch BRMitglieder seh ich da kein Problem. Gruß
Erstellt am 05.10.2007 um 20:50 Uhr von Lotte
Zu unterscheiden ist ja, ob in der Einigungsstelle eine Einigung erzielt wird oder ob es durch einen Beschluss der Einigungsstelle zu einer BV kommt.
Wenn eine Einigung erzielt wird, sollte der BR kurzfristig nochmal befragt werden, ob die Einigung in seinem Sinne ist.
Erstellt am 06.10.2007 um 10:55 Uhr von Gevatter
Die Eingangsfrage ist ein wenig undeutlich. Ein Ausschuß hat nicht mehr Rechte als der BR. Ein Ausschuß kann zwar zur selbstständigen Erledigung von Aufgaben ermächtigt sein, wenn ein entsprechender Beschluß dem vorausgegangen ist. Eine Einigungstelle hat aber im engeren Sinne nichts mit einem Ausschuß oder dem BR zu tun. Die Mitglieder der E-Stelle müssen ja nicht dem BR angehören. Die Einigungsstelle entscheidet allein über den Ausgang der Angelegenheit. Kommt es zu einer Einigung, wird die daraus entstehende BV ganz normal unterschrieben wie jede andere auch. Kommt es zu keiner Einigung, haben sich in letzter Konsequenz beide Parteien dem Spruch des Vorsitzenden zu unterwerfen.
Erstellt am 06.10.2007 um 12:41 Uhr von Der alte Heini
Einem Ausschuss dem nur Betriebsratsmitglieder angehören, können Angelegenheiten zur selbständigen Erledigung übertragen werden. Somit wäre auch eine Erledigung über die Einigungsstelle denkbar.
Entsendet der Betriebsrat selbst aus seinem Gremium Mitglieder in die Einigungsstelle so könnten diese Kollegen sich nur mit einem Beschluß des BR in der verhandelten Sache einigen.
Erstellt am 06.10.2007 um 13:30 Uhr von Gevatter
@ Heini, denkbar ja, aber dies wäre nur ein Konstrukt. Satz 2 deiner Antwort halte ich für ein dickes Gerücht. Natürlich sollten diejenigen die vom BR in die E-Stelle entsendet worden sind an besprochene Inhalte halten, aber sie müssen es ganz und gar nicht. Ein Beschluß des BR entfaltet doch in der E-Stelle keinerlei Wirkung. Aber es gibt ja auch BR's die brauchen einfach den Beschluß - egal wie lächerlich.