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ausschuss ja oder nein?

B
bacio
Jan 2018 bearbeitet

hallo , ich bin seid dieser wahl ersatzmitglied vorher war ich volles mitglied und war im Leistungsentgeld ausschuss diese aufgabe hatte ich auch weiter übernommen,jetzt hatten wir heute eine schulung wo ich nicht dran teilnehmen durfte..ich fragte die BrV warum ich nicht dabei sein darf diese antw. ich dürfe als Ersatzm. nicht in diesem ausschuss mehr sein...meine frage ist das richtig stimmt es das ersatzm. nicht mehr in ausschüssen sein dürfen???

Hallo meine lieben, erst einmal vielen danke für eure antw. also um genau zu sein war ich mit im Leistungsentgeld Ausschuß.Die schulung wurde im betrieb gemacht und erst hieß es ich sei dabei dann hat der chef aber gesagt ersatzmitglieder haben kein anspruch auf die schulung obwohl ich im ausschuß drin bin.Nun sagte mir die BRV das sei korrekt und ich wäre auch nicht mehr im Ausschuß dabei.kann man ein mitglied (egal ob ersatz oder Volles) einfach so aus einem vom BR bestimmten Ausschuß raus nehmen?

1.716011

Community-Antworten (11)

K
Kölner

02.08.2010 um 21:00 Uhr

@bacio Das ist korrekt!

S
Sanne

02.08.2010 um 21:56 Uhr

Hallo,

vielleicht meint bacio auch eine arbeitsgruppe/arbeitskreis. Dann wäre es doch möglich als interner Sachverstand.

Gruß Sanne

F
Fredda

02.08.2010 um 22:33 Uhr

bacio, TVöD?

K
Kölner

02.08.2010 um 22:43 Uhr

@Fredda Oh. Eine Fachfrau! Was hat der TVöD mit der Frage zu tun?

Aus dem angebl. Urlaub wieder zurück?

R
rainerw

02.08.2010 um 23:03 Uhr

Womit wir dann wissen das wenn man sich nicht gerade irgendwo einnistet man auch hier antworten geben kann. Und den Schuh kann sich anziehen wer will.

F
Fredda

02.08.2010 um 23:03 Uhr

Sehr geehrter Herr Kölner, was meine Frage mit dem §18 des TVöD zu tun haben könnte, sollte Ihnen nun wirklich bekannt sein. Die Frage nach dem Urlaub gebe ich gerne an Sie zurück. Mein Urlaub dauert noch an. Aber, und auch dies ist Ihnen sicher geläufig, bieten die meisten guten Hotels Internetnutzung an. Falls Sie noch weitere Fragen haben sollten, stehe ich Ihnen nach dem Saunabesuch gerne zur Verfügung. mfG

K
Kölner

02.08.2010 um 23:26 Uhr

@Fredda War ich denn in Urlaub? Spannend.

Zurück zur Frage: Selbst wenn es sich um § 18 TVöD handeln sollte, könnte aus meiner Sicht ein Ersatzmitglied nicht in der Kommission tätig werden (jedenfalls nicht auf der Seite des BR)!

@rainerw ? Hilfst Du auch bei Saunabesuchen? ;-)))

R
rainerw

02.08.2010 um 23:38 Uhr

@bacio Ich würde Deine Frage auch nicht so Pauschal mit Nein beatworten. Hier ist es immer die Frage, hat der Auschuss das Inhouse Seminar nach § 37.6 erhalten, oder ist der Damalige beschluss auf die einzelnen BR Mitglieder gefasst worden die in diesem Ausschuss tätig sind? Ist Beides nicht daselbe. In vielen Gremien ist es nämlich schon gängige Praxis das auch die ersten beiden Nachrücker im BR zu Schulungen entsendet werden. 2. Frage: Ist ein Beschluss über ein Seminar im BR gefasst worden oder ist es eine Schulung irgend einer anderen Art? Bei Schulungen möchte ich auch noch anmerken das man für Dich dann auch hätte nach § 37 Abs . 7 hätte treffen können; soweit Du damit einverstanden gewesen wärest. Desweiteren könnte man ja auch dem BR mal anraten sich Gedanken über § 28a zu machen. Der macht oftmals in Gremien bis 9 BRM´s Sinn.

K
Kölner

02.08.2010 um 23:51 Uhr

@rainerw Aber nach § 37 Abs. 7 BetrVG müsste das EBRM doch die Kosten selber tragen...Was macht das für einen Sinn? Und wenn § 28a BetrVG müsste der AG zustimmen.

R
rainerw

02.08.2010 um 23:51 Uhr

@kölner auch wenn ich eingestehen muß das ich noch nie in einer Sauner war, käme es dann doch drauf an wen ich begleiten dürfte.

R
rainerw

03.08.2010 um 00:00 Uhr

ebend, weil er die Kosten selber tragen müsste hatte ich dazu geschrieben " wenn Du damit einverstanden bist" Mit dem 28a wollte ich darauf hinweisen das es Möglichkeiten gibt, nur muß man sie auch anfassen wollen. Und dann kann ich als BR auch bereit sein solche Argumente zu finden, das auch ein AG nicht gleich grundsätzlich nein sagt.

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