Moin.
In unserer Firma sind zum 27.10.05 neue Mitarbeiter eingestellt worden. Nun geht es um die Frage des Urlaubsanspruches aus dem letzten Jahr. Bei uns gibt es 30 Tage Urlaub im Jahr, vobei normalerweise Urlaub aus dem Vorjahr verfällt (wenn nicht betriebliche Gründe gegen die Gewährung gesprochen haben).
Die neuen Mitarbeiter haben nun für den Zeitraum 27.10.-31.12.05 3 Tage Urlaub angerechnet bekommen.
Verständlicherweise sind wir damit nicht einverstanden.
Muß der Urlaub anteilig ab 27.10. gegeben werden oder zählt der gesamte Oktober mit?
Verjährt dieser Anspruch, wenn der Kollege in diesem Jahr noch keinen Urlaub genommen haben sollte?
Bin dankbar für Hilfe oder Verweise auf Gesetzestexte.