Änderung Betriebsverfassungsgesetz - kann der BR Betriebsvereinbarungen abschließen in denen die Arbeitszeit von 38,5 auf 40 Stunden begrenzt auf zwei Jahre hoch gesetzt wird?
Meine Frage stimmt es das dass BTRVG geändert wurde das der BR Betriebsvereinbarungen abschließen kann in dem die Arbeitszeit von 38,5 auf 40 Stunden begrenzt auf zwei Jahre hoch gesetzt wird?
Community-Antworten (3)
17.07.2006 um 13:31 Uhr
Hallo Paul,
das hängt in erster Linie von Eurem Tarifvertrag ab, ob es da eine Öffnungsklausel gibt. Per BV kannst Du es als BR grundsätzlich nicht alleine machen. Hierzu bedarf es einer Zustimmung der zuständigen Gewerkschaft.
17.07.2006 um 13:37 Uhr
Hallo RolfH wir sind nicht Tarif gebunden, und die GL weigert sich einen Tarif bzw. Haustarfvertrag ab zuschliessen.
17.07.2006 um 14:28 Uhr
Nein, der §77 (3) hat nach wie vor Gültigkeit. M.E. ist der BR hier draußen. Der AG kann das Hochsetzen daher wohl nur mittels Änderungskündigung durchsetzen.
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