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Änderung Betriebsverfassungsgesetz - kann der BR Betriebsvereinbarungen abschließen in denen die Arbeitszeit von 38,5 auf 40 Stunden begrenzt auf zwei Jahre hoch gesetzt wird?

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Paul
Jan 2018 bearbeitet

Meine Frage stimmt es das dass BTRVG geändert wurde das der BR Betriebsvereinbarungen abschließen kann in dem die Arbeitszeit von 38,5 auf 40 Stunden begrenzt auf zwei Jahre hoch gesetzt wird?

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Community-Antworten (3)

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RolfH

17.07.2006 um 13:31 Uhr

Hallo Paul,

das hängt in erster Linie von Eurem Tarifvertrag ab, ob es da eine Öffnungsklausel gibt. Per BV kannst Du es als BR grundsätzlich nicht alleine machen. Hierzu bedarf es einer Zustimmung der zuständigen Gewerkschaft.

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Paul

17.07.2006 um 13:37 Uhr

Hallo RolfH wir sind nicht Tarif gebunden, und die GL weigert sich einen Tarif bzw. Haustarfvertrag ab zuschliessen.

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Rollie

17.07.2006 um 14:28 Uhr

Nein, der §77 (3) hat nach wie vor Gültigkeit. M.E. ist der BR hier draußen. Der AG kann das Hochsetzen daher wohl nur mittels Änderungskündigung durchsetzen.

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