Ist das schreiben einer Doktorarbeit eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit?
Ein Kollege hat sich als Doktorand für Dr. rer.pol. immatrikulieren lassen und äußert jetzt Bedenken, ob der AG ihm Schwierigkeiten wegen dieser unbezahlten "Nebentätigkeit" machen kann. Alle Infos, die ich zum Thema finden kann, beziehen sich auf bezahlte Nebentätigkeiten.
Sein Thema hat nur mittelbar mit seinem Hauptjob zu tun, da es sich um die Geschichte unserer Branche ab frühem 19. Jhd. bis Anfang 20. Jhd. handelt - also kann auch kein Konflikt mit unserem konzerninternen "Code of Conduct" entstehen. Die Tätigkeiten für die Doktorarbeit werden an den Wochenenden sowie nach Arbeitsende erledigt - der Kollege sieht sich in der Leistungsfähigkeit für seinen Hauptjob nicht eingeschränkt.
Muss er die "Nebentätigkeit" dem AG melden bzw. kann der AG ihm eine Verletzung seiner Vertragspflichten nachweisen, wenn er es nicht meldet?
Community-Antworten (16)
16.07.2006 um 14:21 Uhr
Eine Nebentätigkeit dient dem Gelderwerb oder dem geldwerten Vorteil. Deshalb wirst du auch nichts über "unbezahlte Nebentätigkeit" finden.
Eine "bezahlte" Nebentätigkeit ist keine Freizeit, ansonsten kann der AN seine Freizeit nach seinen Vorstellungen gestalten.
17.07.2006 um 00:04 Uhr
auch unbezahlte nebentätigkeit kann eine anzeigepflichtige nebentätigkeit darstellen. ich würde es melden...
17.07.2006 um 00:40 Uhr
paula,
Du meinst also dass quiltrr gewerbsmässig Dissertationen schreibt?
17.07.2006 um 02:05 Uhr
Danke Ramses - ich kann mich grade noch bremsen... Das Thema gefällt mir nicht sonderlich.
Den Arbeitsvertrag hat mir der Kollege heute zugefaxt (ohne Passus über Nebenerwerb). Also ist das ist wohl eher ein Thema für unseren Compliance Manager, den ich ganz allgemein morgen darauf ansprechen werde, ob das Schreiben einer Dissertation in der Freizeit mit dem Verhaltenscodex unseres Konzerns kollidiert.
Danke für den Input. -Quiltrr-
17.07.2006 um 02:16 Uhr
quiltrr,
diese bescheuerten Amis mit ihren Code of Conducts und Compliance Managern... Machen ihr eigenes Gesetz und achten die Landesgesetze nicht.
Da die Dissertation eben nicht gewerbsmäßig ist, bedarf es auch keiner Genehmigung. Ebenso wie es keiner Genehmigung bedarf wenn Du in den Abendstunden im örtlichen Schachverein den Nachwuchs ausbildest.
Unternehmensintern kann solch eine Nachfrage allerdings die unterschiedlichsten Reaktionen auslösen, nicht nur erwünschte...
17.07.2006 um 11:48 Uhr
nachdem der arbeitsvertrag keine entsprechende regelung vorsieht kann sich hier eine Verpflichtung für den MA nur aus der "Code of Conduct" ergeben und diese ist wahrscheinlich nicht mitbestimmt und daher von zweifelhafter natur.
@ramses wie ich schon geschrieben habe. es gibt auch nebentätigkeit die keine vergütung vorraussetzen. Jede tätigkeit die die interessen des arbeitgebers berühren z.B. auch Ehrenämter etc können ggf. anzeigepflichtig sein, wenn entsprechende regelungen bestehen..... woher kommt immer dieser irrglaube dass gewerbsmäßigkeit bestehen muss.....
17.07.2006 um 12:01 Uhr
paula,
woher kommt nur der Irrglaube dass Gewerbsmäßigkeit eine Vergütung voraussetzt???
17.07.2006 um 13:02 Uhr
hab ich das gesagt?
17.07.2006 um 13:03 Uhr
Indirekt schon.
17.07.2006 um 14:51 Uhr
na wenn du meinst.......
17.07.2006 um 15:06 Uhr
paula,
welche Ehrenämter könnten denn Interessen eines Arbeitgebers berühren und könnte der AG einem AN diese Ehrenämter deshalb untersagen?
17.07.2006 um 15:42 Uhr
Fayence,
spontan fällt mir dazu ein, dass es Probleme geben könnte wenn der Pressesprecher von Reemstma ehrenamtlich bei der Deutschen Krebshilfe e.V. im Vorstand wäre.
Oder der Pressesprecher des deutschen Kürschnerhandwerks am Wochenende nackt für PETA durch die Innenstädte läuft.
17.07.2006 um 16:21 Uhr
Ramses II,
Deine Assoziationen sind doch immer wieder herzerfrischend!
17.07.2006 um 16:28 Uhr
Kennst Du den Pressesprecher des deutschen Kürschnerhandwerks etwa persönlich?
17.07.2006 um 18:01 Uhr
Suchst Du eine neue ehrenamtliche Herausforderung?
Aber, um Deine Frage zu beantworten, ich kenne den Pressesprecher des Kürschnerhandwerks nicht! Du hast zuviel Phantasie...
21.07.2006 um 22:17 Uhr
Danke für eure Tipps.
@ Fayence - habe Deinen Rat zu spät gelesen - aber unser "Compliance Mgr" wäre schon froh, wenn alle bezahlten Nebentätigkeiten gemeldet würden... über unbezahlte Freizeitaktivitäten macht er sich keinen Kopf. Mein fleißiger Kollege hat inzwischen einen 'Freibrief' für seine Aktivitäten.
Nochmal danke - bin wieder etwas schlauer geworden.
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