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Urlaub nach Krankheit - Jahresurlaub dann nur anteilig?

R
Rolf
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

bei uns im Betrieb war eine ältere Mitarbeiterin 16 Monate krank und ist dieses Jahr im JUni wieder zur Arbeit erschienen. Nun sagt unser Personalchef, da sie erst so spät aus der Krankheit zurückgekommen ist, würde ihr der Jahresurlaub für 2006 nicht im vollem Umfang zustehen. Das Gesetz hätte sich auch so hingehend geändert!!! Wir wollten wissen wo das steht, bekamen aber keine Antwort. Hatte von Euch schon mal jemand diesen Fall. Oder kennt jemand diese ominöse Änderung?

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Community-Antworten (4)

P
pit47

14.07.2006 um 09:26 Uhr

Hallo Rolf, lese bitte den § 7 Abs. 3 BUrlG.

D
DocPille

14.07.2006 um 09:39 Uhr

Hallo,

das stimmt so nicht.Der Urlaub aus 2005 ist am 31.03.06 verfallen,aber der für 2006 bleibt ihr im vollen Umfang erhalten.

W
Werner

14.07.2006 um 09:58 Uhr

Es sei denn; dass evtl. eine tarifvertagliche Regelung greift! (Ruhendes Arbeitsverhältnis)oder so was wäre vielleicht möglich.

KH
Kleine Hexe

14.07.2006 um 10:02 Uhr

so geschehen z.B im MTV Groß- und Außenhandel BW:

nach 6 Monaten ununterbrochener Krankheit für jeden weiteren Monat 1/12 Abzug vom Jahresurlaub.

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