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Wieviel Überstunden sind für Teilzeitkräfte zulässig?

S
Sanjiyan
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle, ich wurde als Betriebsrätin angesprochen, wie es sich mit Überstunden (Mehrarbeit?) bei Teilzeitbeschäftigten verhält. Die AN arbeitet vier Stunden die Woche und soll nun täglich eine weitere zusätzliche Stunde dran hängen, dazu noch jedes zweite Wochenende weitere vier Stunden ableisten, die ja für sie ein "voller" Arbeitstag wären. Vollzeitbeschäftigte in unserem Betrieb ergeht es genauso, nur dass sie Samstags ebenso vier Stunden leisten. Meine Frage ist also: wieviel Überstunden sind für eine Teilzeitbschäftigte zulässig (zumal sie auch Mutter ist) und wie verhält es sich mit der zusätzlichen Arbeit am Wochenende? Ich habe dazu im Internet recherchiert aber nur widersprüchliche Aussagen entdeckt. Könnt ihr mir dazu weiterhelfen?

Vielen Dank im Voraus Sanjiyan

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Community-Antworten (2)

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otto

14.07.2006 um 01:45 Uhr

Guten Abend Sanjiyan, für die Mehrarbeit (Überstunden) von Teilzeitbeschäftigten gelten dieselben Regeln wie für die Mehrarbeit (Überstunden) von Vollzeitbeschäftigten:

  1. Der Arbeitgeber kann - individualrechtlich, d.h. nach dem Arbeitsvertrag - die Ableistung von Mehrarbeit vom einzelnen Arbeitnehmer nur verlangen, wenn es eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag gibt. Das ist in den Arbeitsverträgen von Teilzeitbeschäftigten oft gar nicht vorgesehen. 2.) Auch die Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten bedarf in der Regel der Zustimmung des BR (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG). Wenn der BR nicht zugestimmt hat, muss der Arbeitnehmer die Mehrarbeit nicht leisten.
  2. Auch für Teilzeitbeschäftigte gilt das Arbeitszeitgesetz. D.h., sie können bis zu zehn Stunden am Tag arbeiten.
  1. Den Begriff "Wochenendarbeit" kennt das Arbeitszeitgesetz nicht. Der Samstag ist ein normaler Arbeitstag. Für die Sonntage gilt: Grundsätzlich gilt ein Arbeitsverbot, von dem es aber - je nach Branche - viele Ausnahmen gibt. Hoffentlich hilft Ihnen das weiter. Gruß otto
S
Sanjiyan

14.07.2006 um 10:17 Uhr

Guten Morgen Otto,

vielen Dank für Deine Nachricht. Das hilft mir weiter. Ich werde die Mitarbeiterin mal ansprechen, dass wir Ihren Vertrag anschauen was da geschrieben steht.

Viele Grüße und ein schönes baldiges Wochenende Sanjiyan

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