Erstellt am 12.07.2006 um 22:21 Uhr von Roliie
Ich gehe nicht davon aus, dass das Entgeltfortzahlungsgesetz da zwischen Arbeitsunfall und sonstiger AU unterscheidet.
Erstellt am 12.07.2006 um 22:23 Uhr von Kölner
@Roliie
Hä? EntgFG?
Verstehe ich nicht!
Erstellt am 13.07.2006 um 17:52 Uhr von Rollie
@Kölner,
Tröste Dich, ich im nachhinein auch nicht :-))
Ich wollte vermutlich drauf hinaus, dass das EntgFG ja greift, wenn der Patient an seiner Arbeitsleistung verhindert ist, diese bezahlt bekommt, dadurch, das hier keine ausfällt, keine zu bezahlen ist, und dass sich aus dem EntgFG nicht ableiten läßt, das bei einem Arbeitsunfall etwas anderes gilt.
Betrachte meine obige Antwort einfach als überflüssig :-))
Erstellt am 13.07.2006 um 18:17 Uhr von Mona-Lisa
@Rollie,
ist ja nett, dass du den "Kölner" trösten möchtest, aber meinem Kollegen hilft das auch nicht weiter.........