Erstellt am 22.12.2021 um 10:34 Uhr von Dummerhund
Die Frage wäre erst einmal, wie schaut es da bei euch mit dem 31.12. aus und besteht bei euch evtl. ein TV ?
Erstellt am 22.12.2021 um 10:42 Uhr von celestro
Wieso Problem? Will ich frei haben, muss ich dafür Urlaub nehmen. Fällt ein Arbeitstag auf einen Feiertag und ist deswegen frei, dann hat man Glück, andersherum Pech.
Finde es eher traurig, das man wegen diesem halben Tag, der im Laufe der Jahre sicher nicht immer die gleichen Leute trifft, hier so ein Topic aufmacht.
Erstellt am 22.12.2021 um 11:20 Uhr von rsddbr
@Dummerhund
Was hat der 31.12. mit der Frage zu tun?
@Coco
Wo kommt eure Regelung zum 24.12. her? Habt ihr eine Betriebsvereinbarung, kommt das aus Tarifvertrag oder ist das einfach durch den Arbeitgeber festgelegt?
Bei Existenz eines BR und einer BV wäre dazu eine Regelung möglich. Du schreibst, es muss ein halber Tag Urlaub genommen werden. Woher kommt das Muss und warum gibt es dann trotzdem Freischichten? Auf der anderen Seite kann man sich auch darüber unterhalten, dass ja die einen MA trotzdem einen halben Tag Urlaub nehmen müssen um an diesem Tag frei zu bekommen, die anderen MA jedoch nicht. Bei längerer Betriebszugehörigkeit wird sich dieser Vorteil/Nachteil (wenn man es so bennen möchte) wahrscheinlich aufheben.
Erstellt am 22.12.2021 um 11:40 Uhr von celestro
@rsddbr
Wieso sollte sich jemand mit Freischicht einen halben Urlaubstag nehmen müssen? Da würde ich als AN aber mega auf die Barrikaden gehen.
Solche Regelungen kenne ich nur aus Tarifverträgen.
Erstellt am 22.12.2021 um 12:17 Uhr von Relfe
das gerechtesten wäre, diese Regelung das es am 24.12. (und wahrscheinlich auch am 31.12.) jeweils 0,5 Tage AG-seitig frei gibt aufzuheben und dann den zusätzlichen Urlaubstag (2x 0,5 Tage) auf den normalen Urlaubsanspruch aufzuaddieren.
Im Gegenzug ist dann an den Tagen 24.12. und 31.12. wieder je 1 Tag Urlaub zu nehmen.
Ansonsten beschwert sich immer jemand, jetzt sind es die Freischicchtler, dann diejenigen die an den Tagen arbeiten oder diejenigen die Urlaub nehmen müssen.
Erstellt am 22.12.2021 um 12:32 Uhr von Dummerhund
@ rsddbr
Es kann durchaus in TV oder in AV geregelt werden das für 24.12. und 31.12 zusammen nur ein Urlaubstag insgesamt genommen werden muss. Ich z.B. hatte dies mal so.
Erstellt am 22.12.2021 um 16:11 Uhr von rsddbr
@Dummerhund
Verstehe. Ja, das wäre möglich.
@Celelstro
Mir geht es nicht darum, dass Freischichtler ebenfalls einen halben Tag Urlaub nehmen sollen. Ich versuchte zu erklären, dass ja nur die zur Schicht eingeteilten MA einen halben Tag Urlaub nehmen müssten, den anderen halben Tag bekommen sie geschenkt. Die Freischichtler, die das jetzt laut Threadersteller offensichtlich als Nachteil verstehen (weil sie ja keinen halben Tag geschenkt bekommen), übersehen aber offensichtlich dabei, dass sie ja den Tag sowieso frei haben und somit gar keinen Urlaub dafür benötigen.
Bei uns wird der halbe Urlaubstag mit BV geregelt. Wir haben keinen TV.
Erstellt am 22.12.2021 um 16:16 Uhr von Dummerhund
Sollte bei @Coco keine Regelung bestehen. kann ich da auch keinen Nachteil erkennen.
Erstellt am 23.12.2021 um 09:53 Uhr von @Coco
also wir gaben eine BV die besagt, am 24.12 oder auch 31.12. herrscht Betriebsruhe und es ist eine Sollarbeitszeit hinterlegt, die mit einem halben Tag Urlaub abzugelten ist. Wie gesagt die anderen 0,5 kommen von der Arbeitgeberin. Die Freischichten ergeben sich anhand von dem Arbeitsrythmus....wir haben ein 17 Schichtmodell auf 5 Tage Woche...darum auch Freischichten in der Woche. Freischichten habe ich mir ja, sozusagen mit 8 Arbeitsstunden im Vorfeld "verdient". Wenn ich also Freischicht habe zahle ich sozusagen für 24.12. 8h, bei Urlaub nur 4h (halber Urlaubstag) die anderen vier erhalten die Arbeitnehmer die nicht in Freischicht sind ja von der Arbeitgeberin.
Erstellt am 23.12.2021 um 09:59 Uhr von @Coco
@celesto, doch anhand des Arbeitsmuster...Schichten trifft es vier Jahre in Folge immer die gleichen AN die am 24.12 Freischicht haben.
und stimmt unsere Freischichtler müssen immer ihre ganze Freischicht am 24.12 o. 31.12. investieren und nicht nur 4h und gehen in meinen Augen zurecht auf die Barrikaden.
Erstellt am 23.12.2021 um 10:04 Uhr von celestro
@rsddbr
Dann habe ich Dich falsch verstanden, Sorry!
@@Coco
"doch anhand des Arbeitsmuster...Schichten trifft es vier Jahre in Folge immer die gleichen AN die am 24.12 Freischicht haben."
Dann könnte man dieses Muster etwas anpassen, bzw. alle 4 Jahre wechselt der Personenkreis ja.