Urlaubssperre und Überstundenanordnungen
Hallo zusammen, ich bin Mitglied im BR einer Yachtbauwerft. Unsere Produktionsleitung hat uns heute mitgeteilt, daß unserer Geschäftsführer unter allen Umständen einen bestimmten Auslieferungstermin für unser momentanes Projekt verwirklicht haben will. Nach ihm vorgelegten Kalkulationen(welche wirklich schon knapp berechnet sind)seitens der Produktionsleitung wäre es unter normalen Umständen nicht möglich diesen Termin einzuhalten (sein Ziel Dez.- kalkuliert Febr.). Er ignoriert jedes Gegenargument seitens Produktions- und Werftleitung. und nun sollen wir uns einschalten, da er möchte, daß sämtlicher Urlaub für das restliche Jahr auch der bereits genehmigte gesperrt wird, er würde die Kosten für evtl Reisestornierungen übernehmen. Desweiteren müßte nach seinem Ziel jeder mitarbeiter bis zur Fertigstellung täglich 9,6 Std. arbeiten. Nun sind wir als BR nicht bereit, den Urlaub unserer Mitarbeiter einfach so streichen zu lassen, zumal es in den letzten Jahren ständig nur Überstundenanordnungen und dergleichen gab und keinerlei "Entgegenkommen" seinerseits. Das in den Arbeitsverträgen erwähnte Urlaubs- und Weihnachtsgeld wurde "aufgrund fehlenden Geldes" in den letzten drei jahren nicht gezahlt usw. Überstunden sind bei uns eher die Regel als die Ausnahme. Welche möglichkeiten haben wir als relativ neuer und unerfahrener BR.
MfG Laminator
Community-Antworten (7)
12.07.2006 um 16:41 Uhr
@Laminator Meinen genehmigten Urlaub würde ich mir nicht von einem BR und einer BV o.ä. streitig machen, wenn ich das nicht will!
12.07.2006 um 16:44 Uhr
kölner, gibt es dafür irgendwelcher rechtliche grundlagen, auf die wir uns berufen können?
12.07.2006 um 16:52 Uhr
Das ist Individualrecht! Ein BR beteiligt sich im Rahmen vom § 87 BetrVG nur bei Streitigkeiten oder Urlaubsgrundsätzen! Wenn der AG mir meinen - persönlichen - Urlaub, der mir im BUrlG und im - persönlichen - Arbeitsvertrag zugesichert ist, streitig machen will, muss er mit mir - persönlich - reden.
Mein Hebel als BR wären ja eher die Mehrarbeits- und Überstunden!
12.07.2006 um 17:18 Uhr
Naja Kölner, aber wenn der BR nach §87 BetrVG einer Urlaubssperre zustimmt? Der AG kann immer argumentieren aus betr. Gründen ins nächste Jahr u.s.w.
Der Betriebsrat sollte sich mal den §92 BetrVG genauer anschauen.
12.07.2006 um 17:21 Uhr
Naja, Frank B., es ging mir um den (bereits) genehmigten Urlaub!
12.07.2006 um 17:44 Uhr
kann unser chef den bereits genehmigten Urlaub aller mitarbeiter ohne weiteres widerrufen? wenn ja, welche bedingungen und fristen sind von ihm einzuhalten?
12.07.2006 um 18:25 Uhr
Widerrufen kann er das...aber nicht pauschal, sondern nur einzeln!
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Urlaubssperre
ÄlterUrlaubssperre Hallo, bei uns in der Firma ist seit Jahren eine Urlaubssperre in einer Abteilung von November bis Februar, wenn nicht sogar bis Ende April. Wir haben jetzt einen BR gegründet und
Urlaubssperre erlaubt?
ÄlterGuten "Morgen", wie verhält es sich eigentlich mit der bei AG so beliebten Urlaubssperre? Bei uns im Betrieb (ca. 100MA) möchte ein Abteilungsleiter einem Mitarbeiter über Silvester keinen Urlaub g
Urlaubssperre - Grund ausreichend?
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen, es geht um eine Urlaubssperre. In einem Bereich unseres Unternehmens wurde für die Zeit vom 01.03.2013 bis 15.04.2013 eine Urlaubssperre angeordbet. Grund ist die Ei
Dauer Urlaubssperre
ÄlterHallo! Dringende betriebliche Belange machen ja u.U. eine Urlaubssperre (für einige Bereiche des Unternehmens) erforderlich. Klar! Es gibt ja Projekte, die länger als 1 Jahr laufen. Während der beson