Erziehungsurlaub/Elternzeit - wie wird die Zeit berechnet ?
Hallo eine Mitarbeiterin von uns ist gerade in Elternzeit.Beantragt war ein Jahr.Rechnet man ab Geburtstermin ein Jahr oder wenn die Mutterschutzfrist vorbei ist?Denn Erziehungsgeld wird nur ein Jahr nach Geburt des Kindes gezahlt.Wäre toll wenn jemand was weiß!
Community-Antworten (2)
12.07.2006 um 09:12 Uhr
Guten Morgen,
immer ab der Geburt rechnen.Der Mutterschutz fällt mit in die Elternzeit. Es gibt eine gute Broschüre,mal beim Bundesministerium für Familie reinschauen.
12.07.2006 um 09:43 Uhr
Hallo pitti79, siehe auch den § 4 Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG).
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