eine Mitarbeiterin von uns ist gerade in Elternzeit.Beantragt war ein Jahr.Rechnet man ab Geburtstermin ein Jahr oder wenn die Mutterschutzfrist vorbei ist?Denn Erziehungsgeld wird nur ein Jahr nach Geburt des Kindes gezahlt.Wäre toll wenn jemand was weiß!
Unsere Seminarempfehlung
Familienbedingte Auszeiten
Als BR mehr über Elternzeit, Mutterschutz und Pflegezeit erfahren