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Erziehungsurlaub/Elternzeit - wie wird die Zeit berechnet ?

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pitti79
Jan 2018 bearbeitet

Hallo eine Mitarbeiterin von uns ist gerade in Elternzeit.Beantragt war ein Jahr.Rechnet man ab Geburtstermin ein Jahr oder wenn die Mutterschutzfrist vorbei ist?Denn Erziehungsgeld wird nur ein Jahr nach Geburt des Kindes gezahlt.Wäre toll wenn jemand was weiß!

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Community-Antworten (2)

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DocPille

12.07.2006 um 09:12 Uhr

Guten Morgen,

immer ab der Geburt rechnen.Der Mutterschutz fällt mit in die Elternzeit. Es gibt eine gute Broschüre,mal beim Bundesministerium für Familie reinschauen.

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pit47

12.07.2006 um 09:43 Uhr

Hallo pitti79, siehe auch den § 4 Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG).

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