Erstellt am 11.07.2006 um 16:24 Uhr von Rollie
Ich halte das Prinzip für Blödsinnig. Sicherlich fehlen in der Abteilung Resourcen. Aber die durch BR-Arbeit verwendete Resourcen sind ja für alle Mitarbeiter, sollten also auch entsprechend auf die Abteilungen umgelegt werden.
Man kann nicht so einfach damit argumentieren, das eine Abteilung unproduktiv oder uneffektiv ist, weil durch die Mitarbeiter ein bestimmter Teil Kandidaten einer Abteilung gewählt wurden und diese deshalb für eine schlechte Fakturierbarkeit der Abteilung sorgen.
Man kann eigentlich nicht hingehen, bei der Berechnung die geleistete Menge auf die volle Abteilungsstärke umrechnen.
das ist so blödsinnig, wie solche AG-Aussagen, das die Abteilung Betriebsrat die höchsten Seminarkosten hat.
Erstellt am 11.07.2006 um 16:34 Uhr von Ranger
Nach § 78 BetrVG dürfen Betriebsratsmitglieder wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt werden. Bei uns erfolgt grundsätzlich auch eine Trennung zwischen "belastbare" und "nicht belastbare" Stunden. Der Zeitaufwand für die Betriebsratstätigkeit wird bei uns auf eine separate Kostenstelle erfasst und als "belastbare" Stunden für das jeweilige Betriebsratsmitglied ausgewiesen. Somit erfolgt auch keine Benachteiligung der Abteilung.
Erstellt am 11.07.2006 um 17:56 Uhr von Kölner
Wenn wir von Faktuierung sprechen, dann sollten die Stunden eines BR als "Gemeinkosten" auf alle Kostenstellen/Abteilungen umgelegt werden.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es noch Chefs gibt, die so etwas nicht können!
Erstellt am 11.07.2006 um 23:38 Uhr von Ramses II
Der AG kann seine Kostenstellenrechnung (innerhalb der gesetzlichen Vorgaben) so machen wie er möchte.
Er sollte aber bitte auch wissen, was er da gemacht hat und keine falschen Schlüsse daraus ziehen.
Erstellt am 12.07.2006 um 08:33 Uhr von Kölner
@Ramses II
Ich halte Dein "Er sollte aber bitte [...]" eher für den BR angebracht!