"Verrechnung" von Zeiten der BR-Mitglieder
Hallo zusammen, wie wird in anderen Firmen die Verrechnung der Zeiten der BR-Mitglieder gehandhabt? Gibt es eine Kostenstelle auf die BR-Zeiten verrechnet werden oder hat die Abteilung Pech (wie bei uns) in der ein/mehrere BR-Mitglieder sind und die Abteilung halt weniger effektiv ist? Bei uns ist das Wort der Worte "Fakturierbarkeit" d. h. Zeiten der MA die an Kunden zu berechnen sind sind gute Stunden und gut für die Abteilung. Jetzt haben halt Abteilungen eine schlechte Fakturierbarkeit weil BR-Mitglider halt häufiger fehlen. Ist so etwas bei anderen auch ein Thema?
Community-Antworten (5)
11.07.2006 um 18:24 Uhr
Ich halte das Prinzip für Blödsinnig. Sicherlich fehlen in der Abteilung Resourcen. Aber die durch BR-Arbeit verwendete Resourcen sind ja für alle Mitarbeiter, sollten also auch entsprechend auf die Abteilungen umgelegt werden.
Man kann nicht so einfach damit argumentieren, das eine Abteilung unproduktiv oder uneffektiv ist, weil durch die Mitarbeiter ein bestimmter Teil Kandidaten einer Abteilung gewählt wurden und diese deshalb für eine schlechte Fakturierbarkeit der Abteilung sorgen.
Man kann eigentlich nicht hingehen, bei der Berechnung die geleistete Menge auf die volle Abteilungsstärke umrechnen.
das ist so blödsinnig, wie solche AG-Aussagen, das die Abteilung Betriebsrat die höchsten Seminarkosten hat.
11.07.2006 um 18:34 Uhr
Nach § 78 BetrVG dürfen Betriebsratsmitglieder wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt werden. Bei uns erfolgt grundsätzlich auch eine Trennung zwischen "belastbare" und "nicht belastbare" Stunden. Der Zeitaufwand für die Betriebsratstätigkeit wird bei uns auf eine separate Kostenstelle erfasst und als "belastbare" Stunden für das jeweilige Betriebsratsmitglied ausgewiesen. Somit erfolgt auch keine Benachteiligung der Abteilung.
11.07.2006 um 19:56 Uhr
Wenn wir von Faktuierung sprechen, dann sollten die Stunden eines BR als "Gemeinkosten" auf alle Kostenstellen/Abteilungen umgelegt werden. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es noch Chefs gibt, die so etwas nicht können!
12.07.2006 um 01:38 Uhr
Der AG kann seine Kostenstellenrechnung (innerhalb der gesetzlichen Vorgaben) so machen wie er möchte.
Er sollte aber bitte auch wissen, was er da gemacht hat und keine falschen Schlüsse daraus ziehen.
12.07.2006 um 10:33 Uhr
@Ramses II Ich halte Dein "Er sollte aber bitte [...]" eher für den BR angebracht!
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