heute geht um Auszubildende im Blockunterricht.
Mir ist eine Regelung geläufig, wonach Auszubildende bei 25 Stunden pro Woche (45 Minuten Unterrichtseinheit) nicht mehr im Betrieb eingesetzt werden dürfen (Ausnahme: Ausbildungsmaßnahmen von maximal 2 Stunden pro Woche).
Die Freistellung ist m.E. in §15 BBiG abschließend geregelt.
Nun kam es bei uns im Betrieb vor, dass während der Berufsschulwochen Projektarbeiten von 4-5-stündiger Dauer eingefordert wurden. Auf Anfrage gab es hierfür auch keine Zeitgutschrift (auch die Auszubildenden nehmen an der Zeiterfassung teil).
Teilweise fanden diese Projektarbeiten auch am sonst arbeitsfreien Freitag Nachmittag statt, die dann ebenfalls 4-5 Stunden in Anspruch genommen haben.
Man muss dazu sagen, dass abgesehen von diesen Projekten (schätzungsweise 3-4 an der Zahl) selten ein Einsatz von den Auszubildenden während der Berufsschulblöcke abverlangt wird.
Die konkreten Fragen lauten:
1.)
Sind diese Einsätze überhaupt zulässig? Oder kann man mit den anderen Wochen argumentieren, wo die Auszubildenden nicht in den Betrieb müssen (also quasi eine Verrechnung vornehmen)?
2.)
Sofern diese Einsätze zulässig sind, würden den Betroffenen ein Zeitausgleich zustehen? Oder könnte man auch hier mit der Verrechnung mit den anderen Wochen argumentieren?
Ich tue mich gerade schwer damit, etwas handfestes zu finden.
In der BV zur flexiblen Arbeitszeit sind solche Fälle übrigens nicht definiert.