Der Urlaub verfällt,ausser im Tarifvertrag wäre etwas anderes geregelt.
Erstellt am 11.07.2006 um 13:52 Uhr von Ramses II
Der Urlaub verfällt nicht auf Grund von Arbeitsunfähigkeit!
Allerdings muss der Anspruch aus dem jeweiligen Urlaubsjahr jeweils bis zum 31.03. (anderes kann im TV geregelt sein) genommen werden damit er nicht verfällt.