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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Max. Arbeitszeit und Bereitschaft - welchen Spielraum gibt es da?

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Tessa
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Betrieb gibt es mal wieder Unstimmigkeiten in puncto Arbeitszeit. Oft höre ich: "Mehr als 10 Stunden am Stück ist unzulässig"

Wo genau steht das? Gibt es Ausnahmen? Gilt das auch für Bereitschaften?

Konkrete Situation bei uns: zwischen 18 Uhr und 6 Uhr ist keiner im Hause, doch es gibt Maschinen, welche die Nacht durchlaufen müssen und bei denen jemand mal hin und wieder auf die Anzeigetafeln schauen muss. In seltenen Fällen muß diese "Nachtwache" auch mal kleine, handwerkliche Tätigkeiten ausführen, z.B. Ölstand kontrollieren. Diese Nachtwache ist von 18 Uhr bis 6 Uhr im Hause.

Deren Arbeitszeit beträgt demnach 12 Stunden. Die Nacht auf zwei Schichten zu verteilen, soll aus verschiedenen Gründen nicht passieren, ist auch von den Nachtwachen ausdrücklich nicht gewünscht.

Wie bekommen wir es hin, dass diese 12-Stunden-Schichten bestehen bleiben, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten?

Vorab schon mal Danke für die Antworten, Tessa.

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Community-Antworten (2)

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Frank B.

10.07.2006 um 13:19 Uhr

Im ArbZG, sprich Arbeitszeitgesetz steht´s drin. Aber die 12h- Schichten sind durchaus üblich, wenn der entsprechende Zeitausgleich erfolgt.

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Petrus

10.07.2006 um 13:57 Uhr

Hier dürfte der § 7 ArbZG von Interesse sein

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