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Antworten zu Gegenüberstellung 2er Mitarbeiter - muß BR sich zurückhalten?

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foxy
Nov 2016 bearbeitet

hallo Paula, hallo Fayence, danke für die Kommentare...Sachverhalt: Der AG beschuldigt Schichtleiter der Dokumentenfälschung (Eintrag:Freizeit statt unentschuldigtes Fehlen), tatsächlich wurde diese Änderung auf Weisung des Produktionsleiters vorgenommen, der damit einen kurzfristig ( 2 Std. vor Schichtbeginn ) von ihm freigegebenen (ohne Wissen des Schichtleiters) Mitarbeiter decken will (haben zusammen "gefeiert"). Produktionsleiter will diese Weisung jetzt runterspielen u. wie öfter versucht, andere für sich an den Pranger zu stellen. Schichtleiter wünscht bei Anhörung (Gegenüberstellung) Beisein des BR, Produktionsleiter (natürlich) nicht. Schichtleiter trifft natürlich eine gewisse Schuld, aber.... Arbeitgeber meint Interessen des Produktionsleiters haben Vorrang. Muß BR sich zurückhalten ??? Danke im Voraus... Gruß, Foxi

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Community-Antworten (6)

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Fayence

08.07.2006 um 12:29 Uhr

Hallo foxy,

eines vorweg! Die schon zitierten Paragraphen zum Beschwerderecht eines Arbeitnehmers greifen m.E. in diesem Fall wenig bis nicht, da es sich um eine klare Pflichtverletzung im arbeitsvertraglichen Bereich handelt und somit die Individualebene betroffen ist.

Somit scheidet für mich der Anspruch des Schichtleiters auf das Beisein eines BR im 3er Gespräch noch mehr aus! Wer Sch...sse baut, muss auch den Kopf dafür hinhalten!

Meine Meinung!

Gruß Fayence

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foxy

08.07.2006 um 13:09 Uhr

Hallo Fayence, danke, ist verständlich... aber noch zwei Fragen:

  • wo ist ein entsprechendes Persönlichkeitsrecht deutlich nachzulesen ?
  • welche Maßnahmen sind in Richtung des Produktionsleiters zu erwarten, er hat meiner M. nach auch einiges zu verantworten: Anstiftung zur Straftat...Unruhestiftung in der Belegschaft usw... ??

Danke, foxy

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Fayence

08.07.2006 um 14:05 Uhr

Hallo foxy,

in einer Kommentierung zum BetrVG findest Du Anmerkungen zum Persönlichkeitsrecht z.B. unter §§ 75, 79.

Und welche Maßnahmen sowohl für den Produktions- aber auch für den Schichtleiter zu erwarten sind?? Wird dann wohl der AG entscheiden!

Und nicht vergessen! Ein Betriebsrat ist weder Gericht noch Richter!

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foxy

08.07.2006 um 14:57 Uhr

Fayence,

Danke für Info`s...ist mir klar daß wir "Anwälte" sind...bin allerdings gern immer einen Schritt voraus um mich besser einstimmen zu können. Wenns harmloser ausfällt als gedacht, umso besser, oder !? :-))

Gruß, foxy

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foxy

10.07.2006 um 16:55 Uhr

Auflösung: habe erst kurz vor Anhörung die grauen Zellen zur Lösung bewegen können ;-)), also falls euch mal was ähnliches passiert: der Produktionsleiter darf ohne Schichtleiter anderen freigeben - Komplikationen bleiben erstmal unberücksichtigt - also hat der Schichtleiter nix absichtlich "falsch" eingetragen, er wußte es eben nicht besser. Nach Änderung des Eintrags wegen Mitteilung (Weisung) des Produktionsleiters bleibt nur die Tatsache einer Dokumenten - "Berichtigung". Wenn also jetzt der Schichtleiter zu Unrecht beschuldigt wird, hat er auch Anspruch auf Hilfe u. Beistand des BR. Jedenfalls hat auch der AG das so akzeptiert u. weiter gewürdigt. Der Rest wird sich auch noch klären lassen.

Gruß, foxi

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Fayence

10.07.2006 um 20:23 Uhr

Vielleicht fällt Deinen grauen Zellen für den "Rest" ja auch noch etwas ein! ;-))

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