Erstellt am 08.07.2006 um 10:29 Uhr von Fayence
Hallo foxy,
eines vorweg! Die schon zitierten Paragraphen zum Beschwerderecht eines Arbeitnehmers greifen m.E. in diesem Fall wenig bis nicht, da es sich um eine klare Pflichtverletzung im arbeitsvertraglichen Bereich handelt und somit die Individualebene betroffen ist.
Somit scheidet für mich der Anspruch des Schichtleiters auf das Beisein eines BR im 3er Gespräch noch mehr aus! Wer Sch...sse baut, muss auch den Kopf dafür hinhalten!
Meine Meinung!
Gruß
Fayence
Erstellt am 08.07.2006 um 11:09 Uhr von foxy
Hallo Fayence,
danke, ist verständlich... aber noch zwei Fragen:
- wo ist ein entsprechendes Persönlichkeitsrecht deutlich nachzulesen ?
- welche Maßnahmen sind in Richtung des Produktionsleiters zu erwarten, er hat meiner M.
nach auch einiges zu verantworten: Anstiftung zur Straftat...Unruhestiftung in der Belegschaft usw... ??
Danke, foxy
Erstellt am 08.07.2006 um 12:05 Uhr von Fayence
Hallo foxy,
in einer Kommentierung zum BetrVG findest Du Anmerkungen zum Persönlichkeitsrecht z.B. unter §§ 75, 79.
Und welche Maßnahmen sowohl für den Produktions- aber auch für den Schichtleiter zu erwarten sind?? Wird dann wohl der AG entscheiden!
Und nicht vergessen! Ein Betriebsrat ist weder Gericht noch Richter!
Erstellt am 08.07.2006 um 12:57 Uhr von foxy
Fayence,
Danke für Info`s...ist mir klar daß wir "Anwälte" sind...bin allerdings gern immer einen Schritt voraus um mich besser einstimmen zu können. Wenns harmloser ausfällt als gedacht, umso besser, oder !? :-))
Gruß, foxy
Erstellt am 10.07.2006 um 14:55 Uhr von foxy
Auflösung:
habe erst kurz vor Anhörung die grauen Zellen zur Lösung bewegen können ;-)), also falls euch mal was ähnliches passiert:
der Produktionsleiter darf ohne Schichtleiter anderen freigeben - Komplikationen bleiben erstmal unberücksichtigt - also hat der Schichtleiter nix absichtlich "falsch" eingetragen, er wußte es eben nicht besser. Nach Änderung des Eintrags wegen Mitteilung (Weisung) des Produktionsleiters bleibt nur die Tatsache einer Dokumenten - "Berichtigung". Wenn also jetzt der Schichtleiter zu Unrecht beschuldigt wird, hat er auch Anspruch auf Hilfe u. Beistand des BR. Jedenfalls hat auch der AG das so akzeptiert u. weiter gewürdigt.
Der Rest wird sich auch noch klären lassen.
Gruß, foxi
Erstellt am 10.07.2006 um 18:23 Uhr von Fayence
Vielleicht fällt Deinen grauen Zellen für den "Rest" ja auch noch etwas ein! ;-))