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Zusammenschluss 2er Unternehmen

K
KäseVertilger
Jul 2020 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe lange gegoogelt, finde aber keine auf uns anwendbare Antwort:

2 unabhängige Unternehmen wurden von einer ausländischen Firma gekauft, beide GmbH's existieren vor sich hin, jedoch unter gemeinsamer Firmenleitung (sprich: Geschäftsführung ist für beide GmbH's gleich). Beide Unternehmen nutzen die gleichen Tools, arbeiten also z.B. im gleichen CRM Tool. Sämtliche Punkte aus § 1 Abs. 1 Satz 2 BetrVG treffen zu.

Einer der GmbH's ist betriebsratsfähig und hat einen, die andere GmbH hat nicht die entsprechende Mindestanzahl an Mitarbeitern (§1 Abs. 1 BetrVg).

Eine Fusion im eigentlichen Sinne ist nicht vollzogen, beide Unternehmen arbeiten zusammen mit den gleichen Systemen, bieten das gleiche Produkt und sind eng miteinander verstrickt, wie 'ein' Unternehmen, ohne Unterschied.

Was passiert mit dem Betriebsrat? Muss dieser eine Neuwahl ausrufen? Ich denke hier nein, denn beide FIrmen haben ihre rechtliche Identität nicht verloren und ansonsten hat sich auch nichts für die Mitarbeiter geändert - bis auf einen neuen Geschäftsführer

Fallen die Mitarbeiter des betriebsratslosen, rechtlich unabhängigen Unternehmens in den Betrieb des Betriebsrats (§1 Abs. 1 BetrVg, § 1 Abs. 1 Satz 2 BetrVG) aufgrund der derzeitigen Unfähigkeit einen eigenen Betriebsrat zu wählen?

Oder handelt es sich um 2 Betriebe 2er unterschiedlicher Unternehmen, trotz gemeinsamer Orga, Zielsetzung, Arbeitsmittel etc.?

Vielen lieben Dank!

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Community-Antworten (1)

K
krambambuli

31.07.2020 um 10:14 Uhr

Ich würde auch sagen. Der BR bleibt bestehen. Ob die kleinen jetzt automatisch zu euch gehören, kann man nicht so ohne weiteres sagen. Du schreibst ja, dass es zwei Unternehmen sind und nicht zwei Betriebe. Ich würde das mal von einem Fachanwalt überprüfen lassen.

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