Stützunterschriften!
In unserem Betrieb stehen Betriebsratwahlen an und Anfangs wurde eine Liste (ca.17 Mitarbeiter) mit Bewerbern geführt um eine Personenwahl anzustreben, kurz vor Ablauf der Frist wurde eine 2. Liste (2 Mitarbeiter) eingereicht. Nun kommt es zur Listenwahl!
Folgende Fragen die ich mir stelle ergeben sich, wieviele Unterstützerunterschriften braucht das 2er Team?? Es geht das Gerücht um das wenn diese in einer Gewerkschaft sind auch nur ihre zwei Stimmen brauchen für eine gültige Liste, ist dem so??
Da die 1.Liste nicht wußte das eine 2. eingereicht wurde, konnte auch keine weitere Liste (was Sinn gemacht hätte) eingereicht werden und die ersten eingetragenen dieser Liste (der jetztige BR) wird dann bei Wahlgewinn wieder vertreten sein. Das hat für mich persönlich nichts mehr mit Demokratie zu tun, da die meisten Mitarbeiter diesen vorherigen BR nicht wieder in der gleichen Konstellation wiedergewählt hätte, aber so hat man jetzt keine Wahl mehr, entweder wenn es dann korrekt gelaufen ist das 2er Team oder die ersten 7 aus dem Vorjahr zu wählen. Also muß man sich für das bessere Übel entscheiden anstatt eine neue Durchmischung eines BR zu bekommen. Vielleicht hat noch jemand einen Tipp oder Rat ob man da was gegen machen kann.
Danke im Voraus Gruß
Community-Antworten (1)
10.04.2014 um 13:46 Uhr
Die 2. Liste braucht ebenfalls 1/20stel der wahlberechtigten Mitarbeiter als Stützunterschrift, oder 2 Unterschriften von Beauftragten der Gewerkschaft. Beauftragte sind nicht die 2 Kandidaten selbst, nur weil sie Mitglied der Gewerkschaft sind. Dass es bei einer 2. oder mehreren Listen zur Listenwahl kommt ist gesetzlich vorgeschrieben. Da hat euch wohl der alte BR aufs Kreuz gelegt, aber legal, sofern das mit den Stützunterschriften in Ordnung geht.
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