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Stützunterschriften!

Q
Quellwasser
Nov 2016 bearbeitet

In unserem Betrieb stehen Betriebsratswahlen an und Anfangs wurde eine Liste (ca. 17 Mitarbeiter) mit Bewerbern geführt, um eine Personenwahl anzustreben, kurz vor Ablauf der Frist wurde eine 2. Liste (2 Mitarbeiter) eingereicht. Nun kommt es zur Listenwahl!

Folgende Fragen, die ich mir stelle, ergeben sich: Wieviele Unterstützerunterschriften braucht das 2er Team?? Es geht das Gerücht um, dass wenn diese in einer Gewerkschaft sind auch nur ihre zwei Stimmen brauchen für eine gültige Liste, ist dem so??

Da die 1.Liste nicht wußte, dass eine 2. eingereicht wurde, konnte auch keine weitere Liste (was Sinn gemacht hätte) eingereicht werden und die ersten eingetragenen dieser Liste (der jetzige BR) wird dann bei Wahlgewinn wieder vertreten sein. Das hat für mich persönlich nichts mehr mit Demokratie zu tun, da die meisten Mitarbeiter diesen vorherigen BR nicht wieder in der gleichen Konstellation wiedergewählt hätte, aber so hat man jetzt keine Wahl mehr, entweder wenn es dann korrekt gelaufen ist das 2er Team oder die ersten 7 aus dem Vorjahr zu wählen. Also muß man sich für das bessere Übel entscheiden anstatt eine neue Durchmischung eines BR zu bekommen. Vielleicht hat noch jemand einen Tipp oder Rat ob man da was gegen machen kann.

Danke im vorraus Gruß

1.03001

Community-Antworten (1)

G
gironimo

10.04.2014 um 12:30 Uhr

Für jeden Wahlvorschlag (Liste) gilt § 14 Abs. 4 u. 5 BetrVG.

So gesehen kann die Liste 2 auch von der Gewerkschaft eingereicht werden. Und wenn diese Kandidaten neu sind und Du sie wählst, kannst Du so dazu beitragen, dass es frischen Wind im BR gibt und der BR neu durchmischt wird.

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