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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anspruch auf gleiche Dienstreisezeiten Vollbeschäftigte - Teilzeitbeschäftigte?

G
gudrun
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Unternehmen wird bei ganztägigen Dienstreisen, die aufgrund von Reisezeiten über die Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit hinausgehen, den Arbeitnehmern nur die regelmäßige Arbeitszeit angerechnet, d. h. ein Vollzeitbeschäftigter erhält für die gleiche Dienstreise seine Arbeitszeit anerkannt, ein Teilzeitbeschäftigter auch. Ist dies korrekt, oder ist unsere Sichtweise, dass bei gleicher Dienstreise(dauer) es unerheblich ist, ob der Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt oder vollzeitbeschäftigt ist, ergo die gleiche Arbeitszeit (nämlich wie bei Vollzeitbeschäftigung) anerkannt werden müsste und ein Anspruch auf Freizeitausgleich besteht?

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Community-Antworten (3)

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Lotte

06.07.2006 um 19:46 Uhr

Es ist so, dass Teilzeitkräfte auch die Stunden wiederbekommen, die über ihre AZ hinausgehen, begrenzt auf die AZ eines vollzeitbeschäftigten AN. Das kannst Du im BetrVG §37(6) nachlesen. Im Fitting gibt es unter RN 189 noch einen Kommentar dazu.

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Fayence

06.07.2006 um 20:21 Uhr

Lotte, hier ist die Rede von einer Dienstreise und nicht von Arbeitsbefreiung für BR-Arbeit. Was hat der § 37Abs. 6 dann damit zu tun?

Gudrun, gebe bitte einmal 34851 unter "Stichwort oder Problem" suchen ein, dort findest Du nähere Informationen zum Thema Dienstreise.

Ganz platt gesagt ist Arbeitszeit die Zeit in der gearbeitet wird. Und wenn eine Teilzeitkraft im Rahmen einer Dienstreise länger als die vereinbarte Stundenzahl arbeitet, ist dieses Mehr an Arbeitszeit auszugleichen. Es sei denn, dass lt. Arbeitsvertrag aufgrund der üppigen Bezahlung z.B. 5 Stunden Mehrarbeit bereits mit dem Gehalt abgegolten sind.

Ansonsten gilt auch hier der Hinweis auf Tarifvertrag oder eine vorhandene Betriebsvereinbarung "Dienstreiseregelung".

L
Lotte

07.07.2006 um 23:01 Uhr

Tut mir leid, hab ich völlig falsch gelesen. Vorsicht allerdings, wenn es sich bei der Dienstreise z.B. um einen Ausflug mit Klienten handelt, da ist es bei uns so, dass der AG den Teilzeitkräften nur gestattet mitzufahren, wenn sie sich nicht alle Stunden aufschreiben, sonst müssen sie halt zu Hause bleiben, bzw. normal arbeiten: sagt der AG

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