Erstellt am 25.10.2010 um 12:05 Uhr von Kölner
@Cornelia
Das ist ja eher eine arbeitsrechtliche Frage...
Grundsätzlich gesehen kann die ANin die Versetzung verweigern - allerdings nicht mit der Begründung, dass die andere Kollegin dazu besser geeignet wäre. Da muss sie schon bei sich bleiben.
Ob der BR hinsichtlich § 99 BetrVG (entsprechend der darin aufgeführten Widerspruchsgründe) aktiv werden kann/will, ist dann wieder ein anderes Problem.
Erstellt am 25.10.2010 um 19:01 Uhr von sanifair
... Und die Kollegin sollte mal in ihrem Vertrag schauen ob es dort eine versetzungsklausel gibt