Erstellt am 06.07.2006 um 16:26 Uhr von Salvatore
Hallo Tester,
Also ihr habt Betriebsvereinbarung -Arbeitszeit und sollte eine andere für eine Niederlassung vereinbart werden ? Wenn so ist, warum bringst du nicht eine Ergänzung zur vorhandenen Vereinbarung, wo drin die Arbeitszeiten von der Niederlassung geregelt bzw. vereinbart ist ?!
Aber wenn ihr Keine habt, kannst du alles unter einer Vereinbarung bringen.
Erstellt am 06.07.2006 um 17:37 Uhr von s.f.h.
Moment mal!
Um was für eine Arbeitszeit geht es? Das einzige, was mit einer Betriebsvereinbarungen geregelt werden kann ist die Lage der Arbeitszeit und die Lage der Pausen.
Über die Länge der (Wochen-)Arbeitszeit darf keine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden. Diesbezügliche Passagen sind nicht erlaubt und somit ungültig.
Erstellt am 07.07.2006 um 07:35 Uhr von Test
Es geht hier im die Lage der Arbeitszeit und der Pausen. Wir haben noch keine Betriebsvereinbarung und wollen jetzt für eine Niederlassung die nur durch 2 Mitarbeiter besetzt ist eine Regelung treffen. Die Länge der Wochenarbeitszeit ist Arbeitsvertraglich geregelt.
Erstellt am 07.07.2006 um 10:22 Uhr von Fayence
§ 87 Abs.1 Nr. 2 sollte Betriebsvereinbarungen nicht als Zwangshandlung nach sich ziehen!
Ich frage mich ernsthaft nach der Sinnhaftigkeit dieser BV.
Erstellt am 07.07.2006 um 11:41 Uhr von Test
Ganz einfach Überstundenabbau für die Mitarbeiter und Vermeidung von Schichtarbeit in früh und spät.