Betriebsvereinbarung zu Arbeitszeiten - was ist dabei zu beachten?
Kann ich eine gesonderte Betriebsvereinbarung für eine extra Niederlassung mit der Geschäftsführung schließen. In dieser Betriebsvereinbarung sollen die Arbeitszeiten geregelt werden. Die sind abweichend von den Arbeitszeiten in unseren anderen Niederlassungen. Was muß ich dabei beachten?
Community-Antworten (5)
06.07.2006 um 18:26 Uhr
Hallo Tester, Also ihr habt Betriebsvereinbarung -Arbeitszeit und sollte eine andere für eine Niederlassung vereinbart werden ? Wenn so ist, warum bringst du nicht eine Ergänzung zur vorhandenen Vereinbarung, wo drin die Arbeitszeiten von der Niederlassung geregelt bzw. vereinbart ist ?! Aber wenn ihr Keine habt, kannst du alles unter einer Vereinbarung bringen.
06.07.2006 um 19:37 Uhr
Moment mal!
Um was für eine Arbeitszeit geht es? Das einzige, was mit einer Betriebsvereinbarungen geregelt werden kann ist die Lage der Arbeitszeit und die Lage der Pausen.
Über die Länge der (Wochen-)Arbeitszeit darf keine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden. Diesbezügliche Passagen sind nicht erlaubt und somit ungültig.
07.07.2006 um 09:35 Uhr
Es geht hier im die Lage der Arbeitszeit und der Pausen. Wir haben noch keine Betriebsvereinbarung und wollen jetzt für eine Niederlassung die nur durch 2 Mitarbeiter besetzt ist eine Regelung treffen. Die Länge der Wochenarbeitszeit ist Arbeitsvertraglich geregelt.
07.07.2006 um 12:22 Uhr
§ 87 Abs.1 Nr. 2 sollte Betriebsvereinbarungen nicht als Zwangshandlung nach sich ziehen!
Ich frage mich ernsthaft nach der Sinnhaftigkeit dieser BV.
07.07.2006 um 13:41 Uhr
Ganz einfach Überstundenabbau für die Mitarbeiter und Vermeidung von Schichtarbeit in früh und spät.
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