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Betriebsvereinbarung zu Arbeitszeiten - was ist dabei zu beachten?

T
Test
Jan 2018 bearbeitet

Kann ich eine gesonderte Betriebsvereinbarung für eine extra Niederlassung mit der Geschäftsführung schließen. In dieser Betriebsvereinbarung sollen die Arbeitszeiten geregelt werden. Die sind abweichend von den Arbeitszeiten in unseren anderen Niederlassungen. Was muß ich dabei beachten?

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Community-Antworten (5)

S
salvatore

06.07.2006 um 18:26 Uhr

Hallo Tester, Also ihr habt Betriebsvereinbarung -Arbeitszeit und sollte eine andere für eine Niederlassung vereinbart werden ? Wenn so ist, warum bringst du nicht eine Ergänzung zur vorhandenen Vereinbarung, wo drin die Arbeitszeiten von der Niederlassung geregelt bzw. vereinbart ist ?! Aber wenn ihr Keine habt, kannst du alles unter einer Vereinbarung bringen.

S
s.f.h.

06.07.2006 um 19:37 Uhr

Moment mal!

Um was für eine Arbeitszeit geht es? Das einzige, was mit einer Betriebsvereinbarungen geregelt werden kann ist die Lage der Arbeitszeit und die Lage der Pausen.

Über die Länge der (Wochen-)Arbeitszeit darf keine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden. Diesbezügliche Passagen sind nicht erlaubt und somit ungültig.

T
Test

07.07.2006 um 09:35 Uhr

Es geht hier im die Lage der Arbeitszeit und der Pausen. Wir haben noch keine Betriebsvereinbarung und wollen jetzt für eine Niederlassung die nur durch 2 Mitarbeiter besetzt ist eine Regelung treffen. Die Länge der Wochenarbeitszeit ist Arbeitsvertraglich geregelt.

F
Fayence

07.07.2006 um 12:22 Uhr

§ 87 Abs.1 Nr. 2 sollte Betriebsvereinbarungen nicht als Zwangshandlung nach sich ziehen!

Ich frage mich ernsthaft nach der Sinnhaftigkeit dieser BV.

T
Test

07.07.2006 um 13:41 Uhr

Ganz einfach Überstundenabbau für die Mitarbeiter und Vermeidung von Schichtarbeit in früh und spät.

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