Ende der Amtszeit des amtierenden Betriebsrats
Hallo zusammen,
wir haben da mal eine Frage zu der wir Eure Hilfe benötigen. Und zwar endet unserer Auffassung nach die Amtszeit des amtierenden BR mit der Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses gem. § 18 WO.
Wir haben nun folgenden Zeitrahmen zugrunde gelegt =
14.05.18 Betriebsratswahl 14.05.18 Benachrichtigung der Gewählten nach Feststellung des Wahlergebnisses 18.05.18 Fristende für die Ablehnung des Betriebsratsamts. 18.05.18 Einladung zur konstituierenden Sitzung des neuen BR 18.05.18 Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses 22.05.18 Konstituierende Sitzung des neuen Betriebsrats
Demnach würde am 18. Mai (Freitag) ja die Amtszeit des amtierenden BR enden.
Die Amtszeit des neuen BR würde aber bereits ebenfalls am 18. Mai beginnen, also vor der konstituierenden Sitzung am 22. Mai (Dienstag).
Wir haben hier einige Gremiumsmitglieder, die der felsenfesten Überzeugung sind, dass die Amtszeit des neuen BR erst mit der Konstituierung beginnt und nicht mit der Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses.
Und unserer Auffassung nach ist § 21 BetrVG (Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit) hier eindeutig.
Nur um sicher zu gehen, wir liegen doch richtig mit unserer Feststellung, oder?
Vielen Dank für die Rettung unserer "schlaflosen" Nächte...
Community-Antworten (15)
03.05.2018 um 11:07 Uhr
Die Amtszeit endet entsprechend der Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses bei der ersten Betriebsratswahl (wenn nicht zwischendurch mal außerplanmäßig gewählt wurde). siehe dazu §21 BetrVG
Ergänzung: "Demnach würde am 18. Mai (Freitag) ja die Amtszeit des amtierenden BR enden." Wie kommst du darauf? Die Amtszeit endet genau 4 Jahre nach Beginn der Amtszeit des amtierenden BR. Dieses Datum hast du jedoch bisher nirgends erwähnt. Ihr scheint also alle nicht Recht zu haben.
03.05.2018 um 11:16 Uhr
Hallo rsddbr,
sorry, hatte vergessen hinzuzufügen, dass der amtierende BR erst im März 2016 sich konstituiert hatte.
03.05.2018 um 11:17 Uhr
Hallo,
Die Amtszeit des BR beträgt genau 4 Jahre. Ihr müsst nachsehen wann euer BR sein Amt vor 4 Jahren angetreten hat .
Also wie ihr schreibt mit Ablauf von dessen Amtszeit ist richtig.
Sagen wir mal am 15.5.14. Dann endet die Amtszeit am 14.4.18 um 24.00 Uhr.
Die konst. Sitzung sollte vor Amstzeitende des amtierenden BR liegen, damit es keine BR lose Zeit gibt, denn wenn erst danach die konst. Sitzung stattfindet seid ihr ohne BR.
03.05.2018 um 11:21 Uhr
Aber wenn ich den (berechtigten) Einwand von rsddbr berücksichtige, dann endet die Amtszeit des amtierenden BR (konstituiert März 2016) am 31. Mai 2018 und der neue BR ist erst ab 01. Juni 2018 "im Amt", auch wenn die konstituierende Sitzung bereits vorher stattfand, oder?
03.05.2018 um 11:27 Uhr
Ok - ihr habt zwischendurch gewählt. Dann ist die Bekanntgabe des Wahlergebnisses, was ja erst nach der Frist zur Ablehnung erfolgen kann, auch der Beginn der neuen Amtszeit. Nicht die konst. Sitzung.
03.05.2018 um 11:27 Uhr
Ok - ihr habt zwischendurch gewählt. Dann ist die Bekanntgabe des Wahlergebnisses, was ja erst nach der Frist zur Ablehnung erfolgen kann, auch der Beginn der neuen Amtszeit. Nicht die konst. Sitzung.
03.05.2018 um 11:45 Uhr
"Dann ist die Bekanntgabe des Wahlergebnisses [..] auch der Beginn der neuen Amtszeit. Nicht die konst. Sitzung."
Also bei euch würde dies bedeuten: Die Amtszeit des amtierenden BR endet am 18.05.2018. Die Amtszeit des neuen BR beginnt am folgenden Tage, also am 19.05.2018. Eine konstituierende Sitzung ist für den Beginn der Amtszeit nicht erforderlich. Überhaupt gibt es keine weitere Voraussetzung für den Beginn der Amtszeit. Dazu könnt ihr auch im Fitting zu §21 BetrVG nachlesen.
03.05.2018 um 11:49 Uhr
Zitat (rsddbr): "Die Amtszeit des neuen BR beginnt am folgenden Tage, also am 19.05.2018."
Nö!
03.05.2018 um 13:44 Uhr
Oha, was denn nun? Jetzt habt Ihr uns vollkommend verwirrt.
@ Pjöööng = Kannst Du das mal konkretisieren?
Vielen Dank für Deine Aufklärung.
03.05.2018 um 14:08 Uhr
Jetzt sind wir wieder bei rsddbr, d.h. die Amtszeit des amtierenden BR endet am 18.05.18, da gem. FITTING (27. Auflage) in RN 13 zu § 21 BetrVG "...Die Amtszeit des in dem maßgeblichen darauf folgenden regulären Wahlzeitraum zu wählenden BR beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses...".
Oder sind wir da noch immer auf dem falschen Weg?
03.05.2018 um 14:11 Uhr
Zitat rsddbr: "sorry, hatte vergessen hinzuzufügen, dass der amtierende BR erst im März 2016 sich konstituiert hatte."
Daraus folgt, dass dieser BR, wenn er nicht zurücktritt. bis zum 31.05.2018 im Amt ist, da er am 01.03.2018 (Beginn der BR-Wahlen in diesem Jahr) bereits länger als ein Jahr im Amt war.
03.05.2018 um 14:32 Uhr
BAG v. 28.9.1983 – 7 AZR 266/82, Amtlicher Leitsatz:
Die Amtszeit eines außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums gewählten Betriebsrates endet mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrates.
03.05.2018 um 15:27 Uhr
"Die Amtszeit eines außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums gewählten Betriebsrates endet mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrates."
Eben! Und damit beginnt auch die Amtszeit des neuen BR und nicht erst am nächsten Tag!
03.05.2018 um 15:46 Uhr
:-) ...vielen Dank Euch allen, damit ist alles klar für uns...
03.05.2018 um 16:51 Uhr
"Eben! Und damit beginnt auch die Amtszeit des neuen BR und nicht erst am nächsten Tag!" Ich habe es bisher so herausgelesen und verstanden, dass die Amtszeit zum Tageswechsel endet und die neue beginnt. Demnach wäre bis 18.05.2018 um 24:00 Uhr der alte BR im Amt und ab 19.05.2018 um 0:00 Uhr der neue. Danke für die Richtigstellung.
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