W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ende der Amtszeit des amtierenden Betriebsrats

M
Mercyful
Jan 2021 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben da mal eine Frage zu der wir Eure Hilfe benötigen. Und zwar endet unserer Auffassung nach die Amtszeit des amtierenden BR mit der Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses gem. § 18 WO.

Wir haben nun folgenden Zeitrahmen zugrunde gelegt =

14.05.18 Betriebsratswahl 14.05.18 Benachrichtigung der Gewählten nach Feststellung des Wahlergebnisses 18.05.18 Fristende für die Ablehnung des Betriebsratsamts. 18.05.18 Einladung zur konstituierenden Sitzung des neuen BR 18.05.18 Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses 22.05.18 Konstituierende Sitzung des neuen Betriebsrats

Demnach würde am 18. Mai (Freitag) ja die Amtszeit des amtierenden BR enden.

Die Amtszeit des neuen BR würde aber bereits ebenfalls am 18. Mai beginnen, also vor der konstituierenden Sitzung am 22. Mai (Dienstag).

Wir haben hier einige Gremiumsmitglieder, die der felsenfesten Überzeugung sind, dass die Amtszeit des neuen BR erst mit der Konstituierung beginnt und nicht mit der Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses.

Und unserer Auffassung nach ist § 21 BetrVG (Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit) hier eindeutig.

Nur um sicher zu gehen, wir liegen doch richtig mit unserer Feststellung, oder?

Vielen Dank für die Rettung unserer "schlaflosen" Nächte...

1.077015

Community-Antworten (15)

R
rsddbr

03.05.2018 um 11:07 Uhr

Die Amtszeit endet entsprechend der Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses bei der ersten Betriebsratswahl (wenn nicht zwischendurch mal außerplanmäßig gewählt wurde). siehe dazu §21 BetrVG

Ergänzung: "Demnach würde am 18. Mai (Freitag) ja die Amtszeit des amtierenden BR enden." Wie kommst du darauf? Die Amtszeit endet genau 4 Jahre nach Beginn der Amtszeit des amtierenden BR. Dieses Datum hast du jedoch bisher nirgends erwähnt. Ihr scheint also alle nicht Recht zu haben.

M
Mercyful

03.05.2018 um 11:16 Uhr

Hallo rsddbr,

sorry, hatte vergessen hinzuzufügen, dass der amtierende BR erst im März 2016 sich konstituiert hatte.

T
Teufel

03.05.2018 um 11:17 Uhr

Hallo,

Die Amtszeit des BR beträgt genau 4 Jahre. Ihr müsst nachsehen wann euer BR sein Amt vor 4 Jahren angetreten hat .

Also wie ihr schreibt mit Ablauf von dessen Amtszeit ist richtig.

Sagen wir mal am 15.5.14. Dann endet die Amtszeit am 14.4.18 um 24.00 Uhr.

Die konst. Sitzung sollte vor Amstzeitende des amtierenden BR liegen, damit es keine BR lose Zeit gibt, denn wenn erst danach die konst. Sitzung stattfindet seid ihr ohne BR.

M
Mercyful

03.05.2018 um 11:21 Uhr

Aber wenn ich den (berechtigten) Einwand von rsddbr berücksichtige, dann endet die Amtszeit des amtierenden BR (konstituiert März 2016) am 31. Mai 2018 und der neue BR ist erst ab 01. Juni 2018 "im Amt", auch wenn die konstituierende Sitzung bereits vorher stattfand, oder?

K
kratzbürste

03.05.2018 um 11:27 Uhr

Ok - ihr habt zwischendurch gewählt. Dann ist die Bekanntgabe des Wahlergebnisses, was ja erst nach der Frist zur Ablehnung erfolgen kann, auch der Beginn der neuen Amtszeit. Nicht die konst. Sitzung.

K
kratzbürste

03.05.2018 um 11:27 Uhr

Ok - ihr habt zwischendurch gewählt. Dann ist die Bekanntgabe des Wahlergebnisses, was ja erst nach der Frist zur Ablehnung erfolgen kann, auch der Beginn der neuen Amtszeit. Nicht die konst. Sitzung.

R
rsddbr

03.05.2018 um 11:45 Uhr

"Dann ist die Bekanntgabe des Wahlergebnisses [..] auch der Beginn der neuen Amtszeit. Nicht die konst. Sitzung."

Also bei euch würde dies bedeuten: Die Amtszeit des amtierenden BR endet am 18.05.2018. Die Amtszeit des neuen BR beginnt am folgenden Tage, also am 19.05.2018. Eine konstituierende Sitzung ist für den Beginn der Amtszeit nicht erforderlich. Überhaupt gibt es keine weitere Voraussetzung für den Beginn der Amtszeit. Dazu könnt ihr auch im Fitting zu §21 BetrVG nachlesen.

P
Pjöööng

03.05.2018 um 11:49 Uhr

Zitat (rsddbr): "Die Amtszeit des neuen BR beginnt am folgenden Tage, also am 19.05.2018."

Nö!

M
Mercyful

03.05.2018 um 13:44 Uhr

Oha, was denn nun? Jetzt habt Ihr uns vollkommend verwirrt.

@ Pjöööng = Kannst Du das mal konkretisieren?

Vielen Dank für Deine Aufklärung.

M
Mercyful

03.05.2018 um 14:08 Uhr

Jetzt sind wir wieder bei rsddbr, d.h. die Amtszeit des amtierenden BR endet am 18.05.18, da gem. FITTING (27. Auflage) in RN 13 zu § 21 BetrVG "...Die Amtszeit des in dem maßgeblichen darauf folgenden regulären Wahlzeitraum zu wählenden BR beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses...".

Oder sind wir da noch immer auf dem falschen Weg?

F
fantil

03.05.2018 um 14:11 Uhr

Zitat rsddbr: "sorry, hatte vergessen hinzuzufügen, dass der amtierende BR erst im März 2016 sich konstituiert hatte."

Daraus folgt, dass dieser BR, wenn er nicht zurücktritt. bis zum 31.05.2018 im Amt ist, da er am 01.03.2018 (Beginn der BR-Wahlen in diesem Jahr) bereits länger als ein Jahr im Amt war.

W
wdliss

03.05.2018 um 14:32 Uhr

BAG v. 28.9.1983 – 7 AZR 266/82, Amtlicher Leitsatz:

Die Amtszeit eines außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums gewählten Betriebsrates endet mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrates.

P
Pjöööng

03.05.2018 um 15:27 Uhr

"Die Amtszeit eines außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums gewählten Betriebsrates endet mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrates."

Eben! Und damit beginnt auch die Amtszeit des neuen BR und nicht erst am nächsten Tag!

M
Mercyful

03.05.2018 um 15:46 Uhr

:-) ...vielen Dank Euch allen, damit ist alles klar für uns...

R
rsddbr

03.05.2018 um 16:51 Uhr

"Eben! Und damit beginnt auch die Amtszeit des neuen BR und nicht erst am nächsten Tag!" Ich habe es bisher so herausgelesen und verstanden, dass die Amtszeit zum Tageswechsel endet und die neue beginnt. Demnach wäre bis 18.05.2018 um 24:00 Uhr der alte BR im Amt und ab 19.05.2018 um 0:00 Uhr der neue. Danke für die Richtigstellung.

Ihre Antwort