Erstellt am 28.06.2006 um 15:34 Uhr von Kölner
Genau die gleiche Anzahl wie bei einem Vollbeschäftigten!
Ausnahme:
Die Arbeitstage sind arbeitsvertraglich fixiert oder anteilig reduziert!
Erstellt am 28.06.2006 um 18:21 Uhr von Lotte
Bei uns gibt es eine Formel zum Umrechnen
(die kennt der Kölner nicht, weil er viel zuviel arbeitet):
Für MitarbeiterInnen, die nicht in der 5-Tage-Woche beschäftigt sind, gilt nachfolgende
Umrechnungsformel:
Urlaubstage(einer Vollzeitkraft) x Jahresarbeitstage(der Teilzkr.)
___________________________________________
geteilt durch 260
Das soll den Urlaubsanspruch ganz genau errechnen
Erstellt am 28.06.2006 um 18:24 Uhr von Kölner
@Lotte
Diese Formel ist ja wohl irre ungerecht!
§ 4 TzBfG
Erstellt am 28.06.2006 um 18:31 Uhr von Lotte
@Kölner
Du bist ein Schatz!
Endlich pflichtet mir mal einer bei. Bei uns finden es alle völlig o.k. und meine Beschwerden werden immer zurückgewiesen.
(Deswegen schrieb ich ja auch "soll" ausrechnen)
Erstellt am 28.06.2006 um 18:42 Uhr von Kölner
@Lotte
Ich habe den "Hype" um die Urlaubstage der Teilzeitleute auch nie verstanden!
Warum arbeitet Ihr mit dem Divisor 260?
Die Formel berücksichtigt keinerlei Variablen und so auch nicht sinnig!
Erstellt am 28.06.2006 um 18:54 Uhr von Lotte
@Kölner,
leider weiß ich das auch nicht, werde aber morgen im BR-Büro meine Kollegen löchern.
Diese Formel steht leider sogar in unseren Rahmentarifverträgen, vielleicht habe ich mich deswegen beeindrucken lassen. Kann man da etwas machen?
Weiß ich doch: 52 x 5 = 260
Erstellt am 09.07.2006 um 02:02 Uhr von waltraud12
Habe seit einigen Wochen eine neue Teilzeitkollegin (Arbeitszeit 3 Tage á 4 Std. wöchentlich) und stand vor dem gleichen Problem, die Urlaubstage auszurechnen.
Von der Personalabteilung erhielt ich zuerst die Auskunft:
Die Kollegin kann nur ganze Wochen Urlaub nehmen; Einzeltage sind vor- oder nachzuarbeiten!
Im Internet gefunden:
Rechnung:
Jahresanspruch 30 Tage
: Anzahl der Wochenarbeitstage Vollzeitkraft 5
x Anzahl die Wochenarbeitstage Teilzeitkraft 3
= Jahresanspruch 18 Tage
Aber auch die Handhabung der PA ist rechtens!
Macht in meinen Augen aber keinen Sinn, denn wer Teilzeit arbeitet hat dafür ja einen plausiblen Grund!
Erstellt am 09.07.2006 um 11:33 Uhr von Fayence
@ Lotte
Ich suche die Ungerechtigkeit...
Falls Dir der Rechenweg von waltraud 12 besser gefällt... das Ergebnis ist identisch!
Und wenn ich lt. Arbeitsvertrag pro Woche z.B. nur 3 Tage arbeite, muss ich für 3 Wochen Urlaub auch nur 9 Urlaubstage einreichen. Ungerecht??
Erstellt am 14.07.2006 um 23:21 Uhr von Lotte
@Fayence
es kam mir ungerecht vor, da ich im letzten Jahr nach der Formel Anspruch auf 23,3... U Tage hatte, dies abgerundet auf 23 Tage wurde und ich immer das Gefühl hatte: Eigentlich stehen mir noch 0,3 Tage zu.
Erstellt am 15.07.2006 um 00:01 Uhr von Ramses II
Lotte,
es gibt nur ganze Urlaubstage!
Erstellt am 15.07.2006 um 00:43 Uhr von Lotte
Erstellt am 15.07.2006 um 00:46 Uhr von Ramses II
Ach so?
Sorry, konnte nicht erkennen dass 0,3 ein Ganzes macht!
Erstellt am 15.07.2006 um 02:05 Uhr von Lotte
@Ramses
Blö....;-)
Du weißt genau was ich meine!
Erstellt am 15.07.2006 um 10:15 Uhr von Fayence
@ Lotte
Und wie viele Stunden oder Minuten machen die 0,3 aus?
Auch wird ein Tarifvertrag kaum zu Ungunsten eines AN vom §5 Abs.2 BUrlG abweichen können: Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen Anspruch auf einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.
Daher wirst Du von Eurer Formel auch partizipieren, da die Jahresarbeitstage von Jahr zu Jahr differieren und das Ergebnis z.B. auch "23,6= 24 Urlaubstage" lauten könnte. Ungerecht oder ausgleichende Gerechtigkeit?
Erstellt am 15.07.2006 um 17:58 Uhr von Lotte
@Fayence
Du hast gelesen, dass unsere Formel immer die gleiche bleibt und immer von 260 AT ausgeht? Diese Formel steht neuerdings sogar so in den AVs.
Also bleibt das Ergebnis auch immer das gleiche und ich werde nie auf 0,5 kommen. Wenn mann wenigstens alle drei Jahre einen U-Tag bekommen würde für dreimal 0,3.
Erstellt am 16.07.2006 um 13:23 Uhr von Fayence
@ Lotte
Wie komme ich nur darauf, dass die Anzahl der Jahresarbeitstage von Jahr zu Jahr unterschiedlich sein könnte?
Erstellt am 16.07.2006 um 18:09 Uhr von Ramses II
Fayence,
das "Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen Anspruch auf einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden. " gilt aber nur für Teilurlaube wie sie lediglich zu Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses entstehen können, aber nicht mittendrin.
Erstellt am 16.07.2006 um 19:25 Uhr von Fayence
Ramses II,
meine, diese "Rundungsregel" in Bezug auf Teilzeitler in einem Tarifvertrag gelesen zu haben. Deswegen kam ich überhaupt darauf; aber Dein Hinweis ist natürlich berechtigt.
@ Lotte
Der Divisor 260 wird bei einer 5 Tage Woche (312 bei 6 Tage Woche) auch vom BAG nicht in Frage gestellt.
Aber selbst wenn Du Dich jedes Jahr um die "0,3" betrogen fühlst, kann ich eine Benachteiligung nicht erkennen, da der proportionale Urlaubsanspruch gewahrt ist. Damit habe ich fertig!
Erstellt am 16.07.2006 um 19:33 Uhr von Lotte
Ramses,
es wird aber bei uns so gehandhabt, dass Teilzeitkräften, die z.B. nach der Rechnung mit o.a. Formel 23,6 Tage Urlaub haben, 24 Tage gegeben wird [Vielleicht bekommen die dann meine 0,3 dazu ;-)]