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Urlaubsanspruch bei Teilzeitbeschäftigung?

V
vipernsu
Jan 2018 bearbeitet

Wieviel Urlaub steht zu; bei einer Teizeitbeschäftigung (3-5 Tage-Woche)

4.639019

Community-Antworten (19)

K
Kölner

28.06.2006 um 17:34 Uhr

Genau die gleiche Anzahl wie bei einem Vollbeschäftigten! Ausnahme: Die Arbeitstage sind arbeitsvertraglich fixiert oder anteilig reduziert!

L
Lotte

28.06.2006 um 20:21 Uhr

Bei uns gibt es eine Formel zum Umrechnen

(die kennt der Kölner nicht, weil er viel zuviel arbeitet):

Für MitarbeiterInnen, die nicht in der 5-Tage-Woche beschäftigt sind, gilt nachfolgende Umrechnungsformel:

Urlaubstage(einer Vollzeitkraft) x Jahresarbeitstage(der Teilzkr.)


geteilt durch                      260

Das soll den Urlaubsanspruch ganz genau errechnen

K
Kölner

28.06.2006 um 20:24 Uhr

@Lotte Diese Formel ist ja wohl irre ungerecht! § 4 TzBfG

L
Lotte

28.06.2006 um 20:31 Uhr

@Kölner Du bist ein Schatz! Endlich pflichtet mir mal einer bei. Bei uns finden es alle völlig o.k. und meine Beschwerden werden immer zurückgewiesen. (Deswegen schrieb ich ja auch "soll" ausrechnen)

K
Kölner

28.06.2006 um 20:42 Uhr

@Lotte Ich habe den "Hype" um die Urlaubstage der Teilzeitleute auch nie verstanden! Warum arbeitet Ihr mit dem Divisor 260? Die Formel berücksichtigt keinerlei Variablen und so auch nicht sinnig!

L
Lotte

28.06.2006 um 20:54 Uhr

@Kölner, leider weiß ich das auch nicht, werde aber morgen im BR-Büro meine Kollegen löchern. Diese Formel steht leider sogar in unseren Rahmentarifverträgen, vielleicht habe ich mich deswegen beeindrucken lassen. Kann man da etwas machen?

Weiß ich doch: 52 x 5 = 260

W
waltraud12

09.07.2006 um 04:02 Uhr

Habe seit einigen Wochen eine neue Teilzeitkollegin (Arbeitszeit 3 Tage á 4 Std. wöchentlich) und stand vor dem gleichen Problem, die Urlaubstage auszurechnen.

Von der Personalabteilung erhielt ich zuerst die Auskunft:

Die Kollegin kann nur ganze Wochen Urlaub nehmen; Einzeltage sind vor- oder nachzuarbeiten!

Im Internet gefunden:

Rechnung: Jahresanspruch 30 Tage : Anzahl der Wochenarbeitstage Vollzeitkraft 5 x Anzahl die Wochenarbeitstage Teilzeitkraft 3 = Jahresanspruch 18 Tage

Aber auch die Handhabung der PA ist rechtens!

Macht in meinen Augen aber keinen Sinn, denn wer Teilzeit arbeitet hat dafür ja einen plausiblen Grund!

F
Fayence

09.07.2006 um 13:33 Uhr

@ Lotte

Ich suche die Ungerechtigkeit...

Falls Dir der Rechenweg von waltraud 12 besser gefällt... das Ergebnis ist identisch!

Und wenn ich lt. Arbeitsvertrag pro Woche z.B. nur 3 Tage arbeite, muss ich für 3 Wochen Urlaub auch nur 9 Urlaubstage einreichen. Ungerecht??

L
Lotte

15.07.2006 um 01:21 Uhr

@Fayence es kam mir ungerecht vor, da ich im letzten Jahr nach der Formel Anspruch auf 23,3... U Tage hatte, dies abgerundet auf 23 Tage wurde und ich immer das Gefühl hatte: Eigentlich stehen mir noch 0,3 Tage zu.

RI
Ramses II

15.07.2006 um 02:01 Uhr

Lotte,

es gibt nur ganze Urlaubstage!

L
Lotte

15.07.2006 um 02:43 Uhr

Aber das isses doch

RI
Ramses II

15.07.2006 um 02:46 Uhr

Ach so?

Sorry, konnte nicht erkennen dass 0,3 ein Ganzes macht!

L
Lotte

15.07.2006 um 04:05 Uhr

@Ramses Blö....;-) Du weißt genau was ich meine!

F
Fayence

15.07.2006 um 12:15 Uhr

@ Lotte

Und wie viele Stunden oder Minuten machen die 0,3 aus?

Auch wird ein Tarifvertrag kaum zu Ungunsten eines AN vom §5 Abs.2 BUrlG abweichen können: Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen Anspruch auf einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.

Daher wirst Du von Eurer Formel auch partizipieren, da die Jahresarbeitstage von Jahr zu Jahr differieren und das Ergebnis z.B. auch "23,6= 24 Urlaubstage" lauten könnte. Ungerecht oder ausgleichende Gerechtigkeit?

L
Lotte

15.07.2006 um 19:58 Uhr

@Fayence Du hast gelesen, dass unsere Formel immer die gleiche bleibt und immer von 260 AT ausgeht? Diese Formel steht neuerdings sogar so in den AVs. Also bleibt das Ergebnis auch immer das gleiche und ich werde nie auf 0,5 kommen. Wenn mann wenigstens alle drei Jahre einen U-Tag bekommen würde für dreimal 0,3.

F
Fayence

16.07.2006 um 15:23 Uhr

@ Lotte

Wie komme ich nur darauf, dass die Anzahl der Jahresarbeitstage von Jahr zu Jahr unterschiedlich sein könnte?

RI
Ramses II

16.07.2006 um 20:09 Uhr

Fayence,

das "Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen Anspruch auf einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden. " gilt aber nur für Teilurlaube wie sie lediglich zu Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses entstehen können, aber nicht mittendrin.

F
Fayence

16.07.2006 um 21:25 Uhr

Ramses II,

meine, diese "Rundungsregel" in Bezug auf Teilzeitler in einem Tarifvertrag gelesen zu haben. Deswegen kam ich überhaupt darauf; aber Dein Hinweis ist natürlich berechtigt.

@ Lotte

Der Divisor 260 wird bei einer 5 Tage Woche (312 bei 6 Tage Woche) auch vom BAG nicht in Frage gestellt. Aber selbst wenn Du Dich jedes Jahr um die "0,3" betrogen fühlst, kann ich eine Benachteiligung nicht erkennen, da der proportionale Urlaubsanspruch gewahrt ist. Damit habe ich fertig!

L
Lotte

16.07.2006 um 21:33 Uhr

Ramses, es wird aber bei uns so gehandhabt, dass Teilzeitkräften, die z.B. nach der Rechnung mit o.a. Formel 23,6 Tage Urlaub haben, 24 Tage gegeben wird [Vielleicht bekommen die dann meine 0,3 dazu ;-)]

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