Urlaubsanspruch bei Teilzeitbeschäftigung?
Wieviel Urlaub steht zu; bei einer Teizeitbeschäftigung (3-5 Tage-Woche)
Community-Antworten (19)
28.06.2006 um 17:34 Uhr
Genau die gleiche Anzahl wie bei einem Vollbeschäftigten! Ausnahme: Die Arbeitstage sind arbeitsvertraglich fixiert oder anteilig reduziert!
28.06.2006 um 20:21 Uhr
Bei uns gibt es eine Formel zum Umrechnen
(die kennt der Kölner nicht, weil er viel zuviel arbeitet):
Für MitarbeiterInnen, die nicht in der 5-Tage-Woche beschäftigt sind, gilt nachfolgende Umrechnungsformel:
Urlaubstage(einer Vollzeitkraft) x Jahresarbeitstage(der Teilzkr.)
geteilt durch 260
Das soll den Urlaubsanspruch ganz genau errechnen
28.06.2006 um 20:24 Uhr
@Lotte Diese Formel ist ja wohl irre ungerecht! § 4 TzBfG
28.06.2006 um 20:31 Uhr
@Kölner Du bist ein Schatz! Endlich pflichtet mir mal einer bei. Bei uns finden es alle völlig o.k. und meine Beschwerden werden immer zurückgewiesen. (Deswegen schrieb ich ja auch "soll" ausrechnen)
28.06.2006 um 20:42 Uhr
@Lotte Ich habe den "Hype" um die Urlaubstage der Teilzeitleute auch nie verstanden! Warum arbeitet Ihr mit dem Divisor 260? Die Formel berücksichtigt keinerlei Variablen und so auch nicht sinnig!
28.06.2006 um 20:54 Uhr
@Kölner, leider weiß ich das auch nicht, werde aber morgen im BR-Büro meine Kollegen löchern. Diese Formel steht leider sogar in unseren Rahmentarifverträgen, vielleicht habe ich mich deswegen beeindrucken lassen. Kann man da etwas machen?
Weiß ich doch: 52 x 5 = 260
09.07.2006 um 04:02 Uhr
Habe seit einigen Wochen eine neue Teilzeitkollegin (Arbeitszeit 3 Tage á 4 Std. wöchentlich) und stand vor dem gleichen Problem, die Urlaubstage auszurechnen.
Von der Personalabteilung erhielt ich zuerst die Auskunft:
Die Kollegin kann nur ganze Wochen Urlaub nehmen; Einzeltage sind vor- oder nachzuarbeiten!
Im Internet gefunden:
Rechnung: Jahresanspruch 30 Tage : Anzahl der Wochenarbeitstage Vollzeitkraft 5 x Anzahl die Wochenarbeitstage Teilzeitkraft 3 = Jahresanspruch 18 Tage
Aber auch die Handhabung der PA ist rechtens!
Macht in meinen Augen aber keinen Sinn, denn wer Teilzeit arbeitet hat dafür ja einen plausiblen Grund!
09.07.2006 um 13:33 Uhr
@ Lotte
Ich suche die Ungerechtigkeit...
Falls Dir der Rechenweg von waltraud 12 besser gefällt... das Ergebnis ist identisch!
Und wenn ich lt. Arbeitsvertrag pro Woche z.B. nur 3 Tage arbeite, muss ich für 3 Wochen Urlaub auch nur 9 Urlaubstage einreichen. Ungerecht??
15.07.2006 um 01:21 Uhr
@Fayence es kam mir ungerecht vor, da ich im letzten Jahr nach der Formel Anspruch auf 23,3... U Tage hatte, dies abgerundet auf 23 Tage wurde und ich immer das Gefühl hatte: Eigentlich stehen mir noch 0,3 Tage zu.
15.07.2006 um 02:01 Uhr
Lotte,
es gibt nur ganze Urlaubstage!
15.07.2006 um 02:43 Uhr
Aber das isses doch
15.07.2006 um 02:46 Uhr
Ach so?
Sorry, konnte nicht erkennen dass 0,3 ein Ganzes macht!
15.07.2006 um 04:05 Uhr
@Ramses Blö....;-) Du weißt genau was ich meine!
15.07.2006 um 12:15 Uhr
@ Lotte
Und wie viele Stunden oder Minuten machen die 0,3 aus?
Auch wird ein Tarifvertrag kaum zu Ungunsten eines AN vom §5 Abs.2 BUrlG abweichen können: Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen Anspruch auf einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.
Daher wirst Du von Eurer Formel auch partizipieren, da die Jahresarbeitstage von Jahr zu Jahr differieren und das Ergebnis z.B. auch "23,6= 24 Urlaubstage" lauten könnte. Ungerecht oder ausgleichende Gerechtigkeit?
15.07.2006 um 19:58 Uhr
@Fayence Du hast gelesen, dass unsere Formel immer die gleiche bleibt und immer von 260 AT ausgeht? Diese Formel steht neuerdings sogar so in den AVs. Also bleibt das Ergebnis auch immer das gleiche und ich werde nie auf 0,5 kommen. Wenn mann wenigstens alle drei Jahre einen U-Tag bekommen würde für dreimal 0,3.
16.07.2006 um 15:23 Uhr
@ Lotte
Wie komme ich nur darauf, dass die Anzahl der Jahresarbeitstage von Jahr zu Jahr unterschiedlich sein könnte?
16.07.2006 um 20:09 Uhr
Fayence,
das "Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen Anspruch auf einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden. " gilt aber nur für Teilurlaube wie sie lediglich zu Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses entstehen können, aber nicht mittendrin.
16.07.2006 um 21:25 Uhr
Ramses II,
meine, diese "Rundungsregel" in Bezug auf Teilzeitler in einem Tarifvertrag gelesen zu haben. Deswegen kam ich überhaupt darauf; aber Dein Hinweis ist natürlich berechtigt.
@ Lotte
Der Divisor 260 wird bei einer 5 Tage Woche (312 bei 6 Tage Woche) auch vom BAG nicht in Frage gestellt. Aber selbst wenn Du Dich jedes Jahr um die "0,3" betrogen fühlst, kann ich eine Benachteiligung nicht erkennen, da der proportionale Urlaubsanspruch gewahrt ist. Damit habe ich fertig!
16.07.2006 um 21:33 Uhr
Ramses, es wird aber bei uns so gehandhabt, dass Teilzeitkräften, die z.B. nach der Rechnung mit o.a. Formel 23,6 Tage Urlaub haben, 24 Tage gegeben wird [Vielleicht bekommen die dann meine 0,3 dazu ;-)]
Verwandte Themen
Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit
ÄlterHallo, kann es sein, dass bei einer Teilzeitbeschäftigung innerhalb der Elternzeit andere Regeln gelten was das Gehalt anbelangt? Elternzeit wurde durch die MA für 2 Jahre beantragt. Nun möchte die
Praktikant und Urlaubsanspruch?
ÄlterFolgender Sachverhalt: Eine Mitarbeiterin bei uns (Dienstleistungsgewerbe) hat vom 1. Juni 2007 bis zum 31. Dezember 2007 (7 Monate) ein Praktikum gemacht. Der Vertrag wurde auf 6 Monate ausgestell
Urlaubsanspruch im 2. Halbjahr
ÄlterHallo an alle, ich habe eine Frage zu Urlaubsanspruch trotz Krankheit und Anspruch auf Urlaubsgeld trotz Krankheit, wenn der Kollege danach wiederkommt und das Arbeitsverhältnis kündigt. Im Vertra
Ganztagsseminar bei Teilzeitbeschäftigung
ÄlterHallo zusammen, ein Schwerbehindertenvertreter ist in 50%iger Erwerbsminderungsrente und hat mit seinem Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung von 4 Stunden vereinbart. Der Schwerbehindertenvertreter
Kurzarbeit bei Teilzeitbeschäftigung
ÄlterWenn aus wirschaftlichen Gründen Kurzarbeit für die Beschäftigten eintritt, trifft das nur für Vollzeitbeschäftigung zu oder auch für Teilzeitbeschäftigung?