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Direktionsrecht bei Überstunden trotz BR Beschluß?

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Uwe100
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unser BR hat die 9. Arbeitsstunde als Überstunde genehmigt, eine evt. 10. Stunde nur auf freiwilliger Basis der Arbeitnehmer. Das Arbeitsaufkommen war jedoch so hoch das der Vorgesetzte die 10. Stunde nicht als freiwillige sondern als Direktionsrecht angeordnet hat.Ein Teil der MA hat an diesem Tag mehr als 10 Std. gearbeitet. Ist dies Gesetzeskonform?

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Community-Antworten (4)

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Rollie

27.06.2006 um 10:34 Uhr

2 verschiedene paar Schuhe.

Haben die Mitarbeiter denn die über die 10 Stunden hinausgehende Zeit auf Anweisung gearbeitet ? Das ist nicht klar erkennbar.

U
Uwe100

27.06.2006 um 10:44 Uhr

Ist unterschiedlich, ein Teil der MA sind wohl freiwillig geblieben und einige haben sich nicht getraut nach Hause zu gehen.

H
häggi

27.06.2006 um 11:59 Uhr

moin uwe,

also die frage der "freiwilligkeit" ist bei euch anscheinend nicht leicht zu klären.die über 10 stunden hinaus gehende arbeitszeit ist auf jeden fall "ungenehmigte mehrarbeit"! egal ob "freiwillig",angeordnet oder nur vom AG geduldet.beim nächsten antrag auf mehrarbeit werdet ihr das sichlich berücksichtigen.

R
Rollie

27.06.2006 um 13:06 Uhr

Unabhängig davon hat sich nicht nur der AG an das Arbeitszeitgesetz zu halten, es gilt auch für die Mitarbeiter.

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