Es gibt zwei verschieden formulierte Arbeitsverträge: Ein Teil der Kollegen erhält vertraglich zugesichert Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Der andere Teil erhielt bislag die selben Zahlungen - allerdings "freiwillig" mit dem üblichen Zusatz "ohne daraus Rechtsansprüche für die Zukunft ableiten zu können".
Im Zuge des allgemeinen Sparens will nun der ArbGeb die freiwilligen Leistungen einsparen - woraus sich eine Ungleichbehandlung der Kollegen ergibt. Kann der BR irgendetwas machen, damit weiterhin alle Kollegen gleichbehandelt werden?
(TV oder BV bestehen nicht))