Klimageräte sollen abgeschafft werden - besteht ein Mitspracherecht des BR?
Hallo Forum
bei uns gibt es ca. 50 Klimaanlagen. Unser AG will einige Geräte aus Kostengründen abschaffen, weil die Wartungen zu teuer sind. Kann der AG einfach einige Geräte abschaffen, oder hat der BR hier ein MItspracherecht.
Danke für die Hilfe!!!!
Gruß Poldi
Community-Antworten (11)
26.06.2006 um 13:05 Uhr
Der Arbeitgeber kann ohne Beteiligung des Betriebsrates die Klimaanlagen abschaffen. Eine gesetzliche Grundlage für ein Mitbestimmungs- bzw. Mitwirkungsrecht ist im BetrVG nicht ersichtlich.
26.06.2006 um 13:17 Uhr
Ja er kann die Anlagen abschaffen. Ich würde den AG aber fragen wie er gedenkt die Höchsttemperaturen am Arbeitsplatz(gem Arbeitsstättenverordnung .... soll 28 grad nicht überschreiten) zukünftig einzuhalten? evtl. eine neue Gefährdungsbeurteilung vornehmen lassen.
26.06.2006 um 13:50 Uhr
Gilt die auch für Hochöfen??
26.06.2006 um 14:22 Uhr
Naja für Gefrierhäuser wird das wohl nicht gelten. ;-))
26.06.2006 um 19:49 Uhr
;-) Mal wieder die interessante Frage, ob im Gesetzeswortlaut "soll .... nicht" gleichzusetzten ist mit "muß". In diesem Fall beträfe das nicht nur die Hochofenarbeitsplätze, sondern wohl auch die unzähligen Pizzabäcker, Bäcker, Köche u.v.a.
Außerdem sind Klimaanlagen sowieso ungesund; mit frischer Luft ist dieses Konservengedöns bei weitem nicht zu vergleichen; man hat dauernd 'ne verstopfte Nase und erkältet sich viel schneller. Ist doch doof....., wenn es draußen 30 Grad heiß ist und man in klimatisierten Räumen eine Strickjacke und einen heißen Tee braucht, um sich nicht totzufrieren......
26.06.2006 um 19:59 Uhr
Ich frage mich woher die 28 Grad Raumtemperatur herrühren?
In "ArbStättV 2004 Anhang Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1" ist davon nämlich nichts zu lesen.
3.5 Raumtemperatur (1) In Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, muss während der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung der Beschäftigten und des spezifischen Nutzungszwecks des Raumes eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur bestehen.
26.06.2006 um 20:36 Uhr
@Z.Ickig Und wehe die BG sieht einen Ventilator!
26.06.2006 um 21:11 Uhr
@ Fayence Raumtemperaturen wurden in der "alten" ArbStätt.V in § 6 behandelt. Konkrete Zahlen liefert die ArbStättR 6 zu § 6. Diese Richtlinie gilt, bis sie durch eine andere ersetzt wird ,höchstens jedoch 6 jahre, heißt bis 2010.
28.06.2006 um 00:25 Uhr
Hallo
Hochofenarbeitsplätze sind Hitzearbeitsplätze.
Pizzabäcker, Bäcker sind Wärme belastende Arbeitsplätze, dazu zählen auch die in der Teigzubereitung und an Backstrassen arbeiten.
Im allgemeinen gillt bei diesen hohen Temperaturen, die Raumtemperatur sollte mindesten 6° weniger als die Aussentemperatur betragen. Holt Euch eine kleine Wanne, füllt diese mit Wasser und stellt Eure geschwollenen Füsse rein.
28.06.2006 um 01:19 Uhr
moin
die 6 grad unter außentemperatur hat das gericht festgelegt.ein reisebüro(Mieter des Gebäudes) hat erfolgreich den Vermieter verklagt weil es im gebäude wärmer war als draußen.das gericht bezog sich auf die ArbStättVO.
gibt es eigentlich ein urteil über hitzige debatten?
28.06.2006 um 01:30 Uhr
Hallo
Mir nicht bekannt, hitzige Debatten sind das Salz in der Suppe. Diese 6° habe ich nicht aus dem Gerichtsurteil sondern aus Klimafaktoren am Arbeitsplatz. Die Lufttemperatur ist ein wesentlicher Klimafaktor bei der Arbeit. Das Wärmebedürfnis hängt von der Schwere der körperlichen Arbeit und der Art der Arbeit ab. Je höher die Energiemenge ist, die der Körper bei der Arbeit abgeben muss, umso niedriger sollten die Temperaturen der Umgebung sein und umgekehrt. Je nach Art der Tätigkeit sind in Arbeitsräumen Mindesttemperaturen einzuhalten, die schon bei Arbeitsbeginn erreicht und während der gesamten Arbeitszeit gewährleistet sein sollen.
Andererseits soll bei einer Außentemperatur von bis zu 32 °C die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 °C nicht überschreiten. Bei höheren Außentemperaturen muss die Innentemperatur mindestens 6 °C darunter liegen. Hiervon sind Hitzearbeitsplätze ausgenommen
Verwandte Themen
Totale Behinderung, zusätzliches Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sollen abgeschafft werden solange der Betriebsrat sich nicht so verhält wie es der Arbeitgeber will - wie verhalten wir uns richtig?
ÄlterHilfe unser Arbeitgeber dreht durch, er hetzt Arbeitnehmer gegen den Betriebsrat auf, an allem trage dieser die Schuld. Wir haben jetzt 3 x Überstunden nicht genehmigt, da die Begründung hierfür will
Mitspracherecht des BR bei Gehaltsfragen? Wann genau?
ÄlterHallo liebe Betriebsratsmitglieder, ich habe soeben das Grundeseminar Teil 1 abgeschlossen und gelernt, dass Gehaltsfragen zum Individualrecht gehören, vor allem bei Betrieben, deren Gehälter nicht
Spinde abgeschafft,Kleidersäcke angeschafft
ÄlterHallo ihr Wissenden. Bei uns im Betrieb werden die abschließbaren Spinde abgeschafft, dafür gibt es ein elektronisches Kleidersacksystem. Den Mitarbeitern wird geraten, keine Wertsachen,Schlüssel etc.
Kann ein Betriebsrat im Betrieb durch Belegschaftsabstimmung abgeschafft werden?
Ist es möglich bzw. legitim eine Mitarbeiterabstimmung durchzuführen, ob weiterhin ein Betriebsrat im Betrieb gewünscht ist? Ist dieses Abstimmungsergebnis bindend? z.B. 51% sind gegen einen Betriebs
Freie Getränke werden nach Jahren abgeschafft!!
ÄlterFreie Getränke werden nach Jahren abgeschafft,ich bin Selbst seit 13 J. Beschäftigt im Betreib und es gab immer Frei Getränke, ist daraus nicht eine Betriebliche Übung geworden, mit dem AG gibt es kei