Totale Behinderung, zusätzliches Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sollen abgeschafft werden solange der Betriebsrat sich nicht so verhält wie es der Arbeitgeber will - wie verhalten wir uns richtig?
Hilfe unser Arbeitgeber dreht durch, er hetzt Arbeitnehmer gegen den Betriebsrat auf, an allem trage dieser die Schuld. Wir haben jetzt 3 x Überstunden nicht genehmigt, da die Begründung hierfür willkürlich und nicht "eilbedürftig" war und die Meldung keine 24 Stunden vor Ausführung reinkam, so einen Überraschungsfestsetzung fanden auch die betreffenden Arbeitnehmer nicht toll, denen wurde ebenfalls erst am Freitag kurz vor Arbeitsende mitgeteilt, dass sie am Samstag für 8 Stunden arbeiten sollten. Jetzt droht der Arbeitgeber, also gut dann nehmen wir halt Leiharbeiter, da es aber bei uns "Stundenschinder" gibt schimpfen die nun wiederum und halten mit dem Arbeitgeber. Lohnerhöhungen werden auch ausgeschlossen , zusätzliches Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sollen abgeschafft werden solange der Betriebsrat sich nicht, in allen Dingen so verhält wie es der Arbeitgeber will, es herscht also eine sehr ungute Stimmung im Betrieb. Ich muß noch sagen, der Arbeitgeber ist Ende letztes Jahr aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten. Wir sehen das als Behinderung und Unfriedenstiften von Seiten des Arbeitgebers stimmt doch oder ? Das es hierfür §§ gibt ist uns bekannt, wie verhalten wir uns aber nun richtig um nicht tatsächlich unsere Wähler auflaufen zu lassen.
Community-Antworten (3)
04.03.2008 um 15:03 Uhr
Hallo Klammerer, es gibt kein Gesetz für einzelne AN oder AN- Gruppen. Es gilt für alle und darf auch nicht von "Stundenschindern" unterlaufen werden. Wenn die nämlich irgendwann auf der Nase liegen und nicht mehr können, dann fällt ihnen der Schutz des Gesetzes wieder ein. Ihr müsst ordentlich Öffentlichkeitsarbeit machen, viel mit den MA reden und argumentieren, damit Ihr nicht von Einzelnen in Misskredit geratet und gleichzeitig würde ich den AG schriftlich auffordern, sofort solche Äußerungen zu unterlassen unter Berufung auf die entsprechenden §§. Fruchtet das nichts, würde ich Euch anwaltliche Hilfe dringend anempfehlen . . .
04.03.2008 um 15:55 Uhr
Hallo Klammerer. Also den Tipp der vernünftigen Öffentlichkeitsarbeit nehme ich gerne auf. Ihr müßt euern MA klar machen, dass auch der Arbeitgeber sich an Gesetze halten muß. Nun, dann soll er doch versuchen Leiharbeiter einzustellen, auch hier habt ihr ja ein MBR (§99 BetrVG). Wenn der AG euch mit Nichtzahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld klein kriegen möchte - je nach AV - sollten die einzelnen BRM mal eine Klage auf Zahlung einreichen. Vielleicht ist es auch sinnvoll, den AG mal über den §119 BetrVG aufzuklären! Aber eines ist sicher - dieses Druckmittel nutzt sich ab, wenn ihr nur droht, aber keine Taten folgen laßt! Ich hoffe, ich habe nichts vergessen - über dieses Thema könnte man bestimmt ganze Bücher füllen :-)
Viel Erfolg!
04.03.2008 um 16:28 Uhr
@DJ: Natürlich hast Du was vergessen ;-) Vielleicht erstmal mit kleinen Geschützen feuern - z.B. §23(3) BetrVG. So ließe sich hier ein "Verbot der Anordnung, Annahme und Bezahlung nicht genehmigter Überstunden mit entsprechender Androhung eines Ordnungsgeldes im Falle eines Verstoßes" gerichtlich erwirken... Gleichzeitig bietet sich an, den ArbGeb zum Abschluss einer BV "Überstunden" aufzufordern. Dort kann man ja die Ankündigungsfristen vereinbaren. Das kann man dann ja gut für die Öff.-arbeit nutzen: Der BR will ja eine Regelung zum Wohle aller... Lehnt er diese ab, gehts eben vor die E-Stelle...
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