3-W Urlaub abgelehnt weil keine (permanente) Vertretung
Ein AN hat sich bei uns beschwert, dass der vorgesetzte sein Urlaub von drei Wochen Februar 2019 abgelehnt hat. Die Begründung lautet, dass es drei Wochen nicht geht, weil er keine Vertretung für ihn finden kann. In der gleichen Abteilung haben alle andere AN eine Vertretung und sie dürfen drei Wochen am Stück.
Was ist unser Argument hier: Gleichbehandlungsgrundsatz oder Begründung nicht ausreichend? (oder beides)
Community-Antworten (2)
19.07.2018 um 21:09 Uhr
Bei allgemeinen Urlaubsgrundsätzen sowie bei strittigen Einzelfällen ist der BR in der Mitbestimmung des § 87 Abs 1 Nr 5 BetrVG. Sicherlich habt ihr keine Urlaubsregeln dieser Art vereinbart - also kann ein Vorgesetzter diese auch nicht erfinden.
Nutzt eure Rechte!
19.07.2018 um 21:31 Uhr
Sehe ich auch so der AN könnte ja auch Mal ein paar Wochen krank sein und dann wird der Betrieb ja wohl nicht zugrunde gehen! Also Mal nett beim AG Fragen ob er dies Thema Mal gern in einer Einigungsstelle diskutieren möchte!
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