Erstellt am 25.06.2006 um 10:28 Uhr von Rollie
Geht zu dem Mitarbeiter, und gratuliert ihm zur Zulage.
Warum sollte der AG den BR in Kenntnis setzen und in Folge, weshalb sollte der Betriebsrat hier was beschließen ?
Erstellt am 25.06.2006 um 17:10 Uhr von paula
bei zulagen gibt es kein mitbestimmungsrecht. daher seid ihr nicht mi im boot
Erstellt am 25.06.2006 um 19:56 Uhr von häggi
@Rollie
@paula
Bin ich da auf dem Holzweg? Ich denke bei Prämien oder Leistungszulagen gilt das MBR und bei übertariflichen Zulagen die MB bei den Verteilungskriterien!?
Erstellt am 25.06.2006 um 20:14 Uhr von Kölner
Erstellt am 25.06.2006 um 20:20 Uhr von häggi
Erstellt am 26.06.2006 um 09:56 Uhr von Simone
@ Kölner: Wieso Holzweg? Ich war derselben Meinung wie Häggi
Erstellt am 26.06.2006 um 10:12 Uhr von Kölner
Weil...
...es nur ein AN ist.
...wir uns im Individualrecht befinden
...ein kollektiver Tatbestand auch beim besten Willen hier nicht konstruierbar ist
...der AG einzelnen AN Geld verteilen kann, wie er möchte