W.A.F. LogoSeminare

Ablauf einer Vorstandswahl

J
jonny361
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich bin zum ersten mal Betriebsratsmitglied und habe nach unserer konstituierenden Sitzung und der Wahl des Vorstandes das Gefühl, dass die Wahl des Stellvertretenden Vorsitzenden nicht mit rechten Dingen zuging. Folgendes hat sich zugetragen:

Der Wahlvorstand fragt in die Runde, wer sich das Amt des Vorsitzenden vorstellen könne und gewählt werden möchte. Vier Leute zeigen auf und werden für die Wahl aufgestellt. Es wird offen per Handzeichen gewählt, wobei Person A 7 Stimmen bekommt, Person B und C jeweils 1 Stimme und Person D keine Stimme bekommt. Der Wahlvorstand stellt fest, dass Person A die Wahl zum Vorsitzenden gewonnen hat und verlässt anschließend den Raum. Es folgen weitere Punkte, die besprochen werden, bevor die frisch gewählte Person A zur Wahl des Stellvertreters überleitet. Person A fragt in die Runde, wer sich den Posten des Stellvertreters vorstellen kann und gewählt werden möchte. Erneut zeigen vier Leute auf. Es sind Person B, C und D aus dem ersten Wahlgang zur Wahl des Vorsitzenden, sowie eine zusätzliche Person E. Es wird wieder offen per Handzeichen gewählt. Person E gewinnt die Wahl mit 4 Stimmen, vor Person B, die zwei Stimmen erhält und den Personen C und D, die jeweils eine Stimme bekommen.

Die Frage, die sich mir stellt ist, wie eine Person (E) zum Stellvertretenden Vorsitzenden gewählt werden kann, die sich den Posten des Vorsitzenden selber gar nicht zutraut und im ersten Wahlgang deshalb nicht zur Wahl gestellt hat? Hätte es nicht eine Stichwahl zwischen Person B und C geben bzw. das Los zwischen diesen beiden entscheiden müssen, wer Stellvertretender Vorsitzender wird?

Ich bin gespannt und freue mich auf eure Antworten! :-)

Viele Grüße

jonny361

1.06907

Community-Antworten (7)

A
AlterMann

28.11.2017 um 16:55 Uhr

Deine Bedenken teile ich nicht. Man muss nicht zum Vorsitzenden kandidieren, um als Stellvertreter kandidieren zu können. Möglicherweise haben sich die beiden Kandidaten vorher sogar abgesprochen, dass sie sich zur Wahl stellen wollen. Das ist legitim. (Person E hat vielleicht sogar extra nicht auf den Vorsitz kandidiert, damit A größere Chancen hat. Auch das nennt sich Demokratie.)

J
jonny361

28.11.2017 um 17:20 Uhr

Danke für die schnellen Antworten und speziell für den Link anwatec. Damit haben sich meine Zweifel erledigt. Alles ok, so wie es gelaufen ist... :-)

P
Pjöööng

28.11.2017 um 17:37 Uhr

Nö! Ist nicht ok wie das gelaufen ist.

Die Wahl des Vorsitzenden ist anfechtbar.

B
BRHamburg

28.11.2017 um 19:49 Uhr

Warum soll die Wahl des Vorsitzenden anfechtbar sein?

P
Pjöööng

29.11.2017 um 01:43 Uhr

Wies richtig zuaufen hat steht doch in dem Link von anwatec.

Für Eilige: § 29 BetrVG

N
nicoline

29.11.2017 um 08:43 Uhr

jonny361 (1) Vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag hat der Wahlvorstand die Mitglieder des Betriebsrats zu der nach § 26 Abs. 1 vorgeschriebenen Wahl einzuberufen. Der Vorsitzende des Wahlvorstands leitet die Sitzung, bis der Betriebsrat aus seiner Mitte einen Wahlleiter bestellt hat. .... und der wickelt dann die Wahl des Vorsitzenden und Stellv. ab.

Ihre Antwort