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Nachrücker einer BR Wahl

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Raspberrybomb
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

bei uns im Betrieb finden grade Betriebsratswahlen statt. Ich bin einer der Wahlvorstand´s. Nun haben wir folgenes Problem wo ich auch nix in der unterlagen gefunden habe. (Wir haben da so ein "helfer" wo viele Unterlagen, Gesetzte usw drin stehen (einfache BR Wahl)) Laut den Wahlergebniss hat Person 1 = 13 Stimmen Person 2 = 12 Stimmen Person 3 = 12 Stimmen Person 4 = 11 Stimmen Person 5 = 11 Stimmen Person 6 = 6 Stimmen Person 1+2 haben die Wahl zum BR angenommen - Person 3 hat abgelehnt. Somit rückt (laut den unterlagen) der mit den meisten Stimmen dann nach - Also Person 4+5. So müsste nun eine Zwischen Wahl zwischen den beiden Stattfinden? Oder? Wie lange dauert soetwas? Richtlinen an die wir uns halten müssen? (diese Frage ist eher nebensächlich) Jetzt hat Person 4 auch abgelehnt. Somit ist Person 5 doch automatisch im BR drin oder? Gibts es irgentetwas schriftliches das die Person 3+5 (vor allen Person 5) unterschreiben müssen das sie abgelehnt haben? (Nicht das sie nachher sagt, ich habe nie abgelehnt)

Sry für die fragen aber in unseren Unterlagen steht nix über eine Stichwahl und kein Formular was die Mitarbeiter unterschreiben müssen/sollen. Nur das die bescheidsagen müssen (Mundlich)

Viele Liebe Grüße

1.32705

Community-Antworten (5)

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Petrus

09.04.2010 um 18:55 Uhr

Somit rückt (laut den unterlagen) der mit den meisten Stimmen dann nach - Also Person 4+5. So müsste nun eine Zwischen Wahl zwischen den beiden Stattfinden? Oder?

§34 (4) Satz 2 WO: Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Jetzt hat Person 4 auch abgelehnt. Somit ist Person 5 doch automatisch im BR drin oder?

Ja.

Gibts es irgentetwas schriftliches das die Person 3+5 (vor allen Person 5) unterschreiben müssen das sie abgelehnt haben? (Nicht das sie nachher sagt, ich habe nie abgelehnt)

Nein. Aber ratsam ist es schon, wie Du sehr richtig bemerkt hast. Also kurzer Einzeiler: "Ich nehme die Wahl zum Betriebsrat nicht an. Datum Name Unterschrift"

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Raspberrybomb

09.04.2010 um 19:12 Uhr

Somit rückt (laut den unterlagen) der mit den meisten Stimmen dann nach - Also Person 4+5. So müsste nun eine Zwischen Wahl zwischen den beiden Stattfinden? Oder?

§34 (4) Satz 2 WO: Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Was heißt "Los"? 2 zettel und dann ziehen oder eine Zwischenwahl wo nur die beiden gewählt werden können!? Wenn Los, wer zieht das los? Öffentlich?

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Petrus

09.04.2010 um 20:49 Uhr

Was heißt "Los"? 2 zettel und dann ziehen

Zum Beispiel. Münzwurf geht auch.

oder eine Zwischenwahl wo nur die beiden gewählt werden können!?

Das wäre ja wählen und nicht losen.

Wenn Los, wer zieht das los? Öffentlich?

Der Wahlvorstand bei der öffentlichen Stimmauszählung.

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Raspberrybomb

10.04.2010 um 00:38 Uhr

Wenn Los, wer zieht das los? Öffentlich?

Der Wahlvorstand bei der öffentlichen Stimmauszählung.

Ich glaube dir das aber ich kann mir fast gar nicht vorstellen weil man in der Wahl selber viele Sachen berücksichtigen oder Termine einhalten muss und soll man z.B. Münzwurf das entscheiden. Kopf = Person 4 - Zahl = Person 5 - - - - > Ergebnis Kopf... Herzlichen glückwunsch Person 5.

Fast ungelaublich was es gibt.

Danke für ihre mühe

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häschen

10.04.2010 um 21:20 Uhr

Was habt ihr denn für unterlagen,habt ihr keine gewerkschaft die euch hilft ???

der wahlvorstand muss unverzüglich nach feststellung des wahlergebnisses SCHRIFTLICH die neu gewählten BR mitglieder von ihrer wahl unterrichten gemäß §§17u.23 WO. eine mündl.oder tel.info genügt nicht. ein neu gewähltes BR mitglied kann binnen drei arbeitstagen ( nicht werktage )ab zugang der info erklären,das er die wahl NICHT annimmt. erklärt der gewählte nicht binnen drei arbeitstagen dem wahlvorstand, das er die wahl ablehnt,gilt die wahl als angenommen.

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