Erstellt am 22.06.2006 um 11:03 Uhr von Kleine Hexe
Vielleicht hilft dir das:
http://www.landesgesundheitsamt.de/servlet/PB/menu/1139896/index.html
Erstellt am 22.06.2006 um 11:36 Uhr von birwein
Super, vielen Dank kleine Hexe. Hab ich gleich mal runtergeladen. Auf der Seite 9 der PDF- Datei vom Mutterschutz im Krankenhaus steht , die Regelung, das eine Arbeit in dem Bereich unzulässig istDami hat die Mitarbeiterin jetzt was Schriftliches.Liebe Grüße Birwein
Erstellt am 22.06.2006 um 17:31 Uhr von betriebsratten
Nochn Gedicht
Nach Arbeitssicherheitsrecht und Gefahrstoffverordnung muss eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden, die etwas zur Alleinarbeit aussagt.
Bind Euren Arbeitsschützer ein.
Erstellt am 22.06.2006 um 20:05 Uhr von Hirnixxl
Was den Spätdienst angeht:
ich bin mir nicht sicher: der Verdienst richtet sich danach was die AN in den letzten 13 Wochen verdient hat.
(§ 8 Abs. 1 MuSchG)
Werdende und stillende Mütter dürfen nicht von 20 bis 6 Uhr und an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.