Mutterschutzgesetz - Allein-Arbeiten als Krankenschwester?
Eine schwangere Krankenschwester wird immer wieder allein zum Dienst eingeteilt. Sie übernimmt dann auch IMC -Patienten ( leichtere Intensivpatienten ), die kommen immer als Notfall. Die Stationsleitung könnte sie zum Frühdienst einteilen, müsste dann aber andere Mitarbeiter in den Spätdienst stecken. Das passiert, wenn andere Mitarbeiter krank werden oder aus einem anderen Grund ein Engpass besteht.Was rate ich Ihr als 2. Vorsitzende im BR, wo ist es im Gesetz geschrieben, das sie nicht allein arbeiten darf? Wer kann mir da helfen ?
Community-Antworten (4)
22.06.2006 um 13:03 Uhr
Vielleicht hilft dir das: http://www.landesgesundheitsamt.de/servlet/PB/menu/1139896/index.html
22.06.2006 um 13:36 Uhr
Super, vielen Dank kleine Hexe. Hab ich gleich mal runtergeladen. Auf der Seite 9 der PDF- Datei vom Mutterschutz im Krankenhaus steht , die Regelung, das eine Arbeit in dem Bereich unzulässig istDami hat die Mitarbeiterin jetzt was Schriftliches.Liebe Grüße Birwein
22.06.2006 um 19:31 Uhr
Nochn Gedicht
Nach Arbeitssicherheitsrecht und Gefahrstoffverordnung muss eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden, die etwas zur Alleinarbeit aussagt. Bind Euren Arbeitsschützer ein.
22.06.2006 um 22:05 Uhr
Was den Spätdienst angeht:
ich bin mir nicht sicher: der Verdienst richtet sich danach was die AN in den letzten 13 Wochen verdient hat.
(§ 8 Abs. 1 MuSchG)
Werdende und stillende Mütter dürfen nicht von 20 bis 6 Uhr und an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
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