Kritik und Einschüchterung eines Betriebsratsmitglieds
Der Pflegedienstleiter (100-Bettenklinik) hat lautstark eine Krankenschwester(Betriebsratsmitglied) vor Patientenangehörigen und Arbeitskollegen bezüglich einer Betriebsratsentscheidung kritisiert. Der Vorgang bezog sich auf einen Arbeitsvertrag, welcher vom Betriebsrat wegen fehlender Angaben (wöchentlicher Arbeitszeit etc) begründet abgelehnt wurde. Der Arbeitsvertrag betraf einen zuvor Zivildienstleistenden (Freund der Tochter der Pflegedienstleitung), welcher nun für einige Monate weiterbeschäftigt werden sollte. Der Krankenschwester wurde vorgeworfen, sie wäre Schuld wenn das Schlaflabor in welchem der Zivi arbeitet schliessen müsse. Ausserdem würde Sie(die Krankenschwester) ebenfalls auf 400€Basis einer (von der Pflegedienstleitung genehmigten) Beschäftigung als Betreuerin von Heimbeatmungspatienten nachgehen. Dies sei ja auch ein Imageverlustrisiko für die Klinik im ländlichen Bereich falls etwas bei der Arbeit schiefgehe. Der Betriebsrat hat nun ein Schreiben an die Geschäftsführung gerichtet und um ein Gespräch gebeten. Charkterlich würde man den Pflegedienstleiter als Choleriker einstufen, der die Probleme gern nach "Gutsherrenart" zu lösen versucht. Wer hat Erfahrung in ähnlichen Situationen gemacht und wie ist die Rechtslage einzuschätzen?
Community-Antworten (6)
26.05.2007 um 22:43 Uhr
@naloxon Hui. Ob es für eine Behinderung der BR-Arbeit reicht, wage ich für den ersten Teil zu bezweifeln. Ob allerdings die Vertragsdetails der Sw. in die Öffentlichkeit gehören, halte ich für gewagt und durchaus sanktionierbar.
In jedem Fall ist der AG der richtige Ansprechpartner - nicht der PDL.
26.05.2007 um 22:44 Uhr
narcanti, ein Schreiben an die GL war sicher richtig, aber eine Beschreibung des PDL als Choleriker im Anschreiben m.E. recht unklug. Die Krankenschwester sollte sich derartige Anschuldigungen verbitten und darauf hinweisen, dass der BR aus mehr als einer Person besteht. Falls diese Situation sich wiederholt, wäre über eine Beschwerde der Krankenschwester nach § 85, BetrVG nachzudenken, die Euch auch die Möglichkeit bietet, eine Einigungsstelle anzurufen, wenn der AG die Beschwerde für ungerechtfertigt erachtet.
26.05.2007 um 22:47 Uhr
@Lotte Du mit Deinen Beschwerdeverfahren. Effizienter könnte es doch sein, dass der BR die Fähigkeit des PDL anzweifelt. :-))
26.05.2007 um 22:54 Uhr
Kölner, wer schrieb noch, dass der 85er mein Lieblingsparagraph sei? ;-)
Gilt die HeimPersV auch im Krankenhaus oder gibt es hier etwas eigenes? Und bei einem PDL ist die Anzweiflung auch schwieriger als bei einem HL.
26.05.2007 um 23:05 Uhr
@Lotte KHG's der jeweiligen Länder oder/und das SGB.
27.05.2007 um 11:20 Uhr
Hi Lotte und Kölner, vielen Dank für eure Antwort. Die Anmerkung Choleriker und Gutsherrenart wurde selbstverständlich nicht im Anschreiben erwähnt, sondern ist meine ganz persönliche Meinung. Ich finde es allerdings grenzwertig wenn eine Pflegedienstleitung aufgrund einer Betriebsratsentscheidung persönlich und in Anwesenheit von Patientenangehörigen und Kollegen attackiert und hierbei völlig abwegig den 400@Nebenjob der Krankenschwester in Frage stellt. Dieser Nebenjob hat doch überhaupt nichts mit dem Arbeitsvertrag des "Zivi" zu tun.
Narcanti
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Zur INFO : Scharfe Kritik am Arbeitgeber ist erlaubt.
ÄlterLAG Köln (14.01.2022) Aktenzeichen 9 TaBV 34/21 Kritik am Arbeitgeber ist erlaubt, auch wenn sie scharf und polemisch ist. Die Meinungsfreiheit des Grundgesetzes gilt ausdrücklich auch im Verhältnis
BAG zur Freistellungspflicht von BRM nach § 37 BetrVG
ÄlterFür alle neu gewählten BR'mitglieder eine interessante Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. BAG, Beschluß vom 27.6.1990 - 7 ABR 43/89 - Arbeitsentlastung wegen Betriebsratstätigkeit Fundstellen:
Wechsel des BR-Vorsitzenden innerhalb der Amtszeit
ÄlterUnser Betriebsratsvorsitzender steht zunehmend unter Kritik, z,B, was seinen Stil und Ton gegenüber dem AG betrifft. Diese Kritik äußerten sowohl Mitglieder des BR,aber auch Mitarbeiter. Da nicht anz
Einschüchterung und Betriebsvereinbarung
ÄlterWir haben eine Betriebsvereinbarung: Die Mitarbeiter haben die Wahl zwischen Geld und Zeit-Ausgleich wenn Mehrarbeit geleistet wird. Da wir im Betrieb generell jetzt überall zu dünn besetzt sind (imme