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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kritik und Einschüchterung eines Betriebsratsmitglieds

N
narcanti
Jan 2018 bearbeitet

Der Pflegedienstleiter (100-Bettenklinik) hat lautstark eine Krankenschwester(Betriebsratsmitglied) vor Patientenangehörigen und Arbeitskollegen bezüglich einer Betriebsratsentscheidung kritisiert. Der Vorgang bezog sich auf einen Arbeitsvertrag, welcher vom Betriebsrat wegen fehlender Angaben (wöchentlicher Arbeitszeit etc) begründet abgelehnt wurde. Der Arbeitsvertrag betraf einen zuvor Zivildienstleistenden (Freund der Tochter der Pflegedienstleitung), welcher nun für einige Monate weiterbeschäftigt werden sollte. Der Krankenschwester wurde vorgeworfen, sie wäre Schuld wenn das Schlaflabor in welchem der Zivi arbeitet schliessen müsse. Ausserdem würde Sie(die Krankenschwester) ebenfalls auf 400€Basis einer (von der Pflegedienstleitung genehmigten) Beschäftigung als Betreuerin von Heimbeatmungspatienten nachgehen. Dies sei ja auch ein Imageverlustrisiko für die Klinik im ländlichen Bereich falls etwas bei der Arbeit schiefgehe. Der Betriebsrat hat nun ein Schreiben an die Geschäftsführung gerichtet und um ein Gespräch gebeten. Charkterlich würde man den Pflegedienstleiter als Choleriker einstufen, der die Probleme gern nach "Gutsherrenart" zu lösen versucht. Wer hat Erfahrung in ähnlichen Situationen gemacht und wie ist die Rechtslage einzuschätzen?

9.08006

Community-Antworten (6)

K
Kölner

26.05.2007 um 22:43 Uhr

@naloxon Hui. Ob es für eine Behinderung der BR-Arbeit reicht, wage ich für den ersten Teil zu bezweifeln. Ob allerdings die Vertragsdetails der Sw. in die Öffentlichkeit gehören, halte ich für gewagt und durchaus sanktionierbar.

In jedem Fall ist der AG der richtige Ansprechpartner - nicht der PDL.

L
Lotte

26.05.2007 um 22:44 Uhr

narcanti, ein Schreiben an die GL war sicher richtig, aber eine Beschreibung des PDL als Choleriker im Anschreiben m.E. recht unklug. Die Krankenschwester sollte sich derartige Anschuldigungen verbitten und darauf hinweisen, dass der BR aus mehr als einer Person besteht. Falls diese Situation sich wiederholt, wäre über eine Beschwerde der Krankenschwester nach § 85, BetrVG nachzudenken, die Euch auch die Möglichkeit bietet, eine Einigungsstelle anzurufen, wenn der AG die Beschwerde für ungerechtfertigt erachtet.

K
Kölner

26.05.2007 um 22:47 Uhr

@Lotte Du mit Deinen Beschwerdeverfahren. Effizienter könnte es doch sein, dass der BR die Fähigkeit des PDL anzweifelt. :-))

L
Lotte

26.05.2007 um 22:54 Uhr

Kölner, wer schrieb noch, dass der 85er mein Lieblingsparagraph sei? ;-)

Gilt die HeimPersV auch im Krankenhaus oder gibt es hier etwas eigenes? Und bei einem PDL ist die Anzweiflung auch schwieriger als bei einem HL.

K
Kölner

26.05.2007 um 23:05 Uhr

@Lotte KHG's der jeweiligen Länder oder/und das SGB.

N
narcanti

27.05.2007 um 11:20 Uhr

Hi Lotte und Kölner, vielen Dank für eure Antwort. Die Anmerkung Choleriker und Gutsherrenart wurde selbstverständlich nicht im Anschreiben erwähnt, sondern ist meine ganz persönliche Meinung. Ich finde es allerdings grenzwertig wenn eine Pflegedienstleitung aufgrund einer Betriebsratsentscheidung persönlich und in Anwesenheit von Patientenangehörigen und Kollegen attackiert und hierbei völlig abwegig den 400@Nebenjob der Krankenschwester in Frage stellt. Dieser Nebenjob hat doch überhaupt nichts mit dem Arbeitsvertrag des "Zivi" zu tun.

Narcanti

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