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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einstellung Vertrag?

P
Porky
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben im Gremium ein Problem. Eine Krankenschwester, die zur Zeit über ein Zeitarbeitsfirma eingestellt ist, sollte ab dem 01.12.2009 einen für 1 Jahr befristeten Vertrag bekommen. Wir hatten der geplanten Einstellung nach § 99 BetrVG am 13.11. zugestimmt. Am 18.11. erhielt die Pflegedienstleitung ein anonymes Schreiben, indem die Krankenschwester beschuldigt wurde, einen unseriösen Lebenswandel zu führen. Ein Vertrag wurde der Krankenschwester nicht zugeschickt und man möchte jetzt von der geplanten Einstellung Abstand nehmen. Wie sieht die Lage rein rechtlich aus. Würde mich über Infos freuen. Danke

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Community-Antworten (3)

R
rkoch

26.11.2009 um 16:25 Uhr

Rein rechtlich? Arbeitsverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit nicht der Schriftform, können also auch mündlich geschlossen werden. Wenn der AG dem AN einen Arbeitsplatz angeboten und der AN angenommen hat, dann ist der Vertrag geschlossen und kann nur noch durch (schriftliche) Kündigung beendet werden. Allerdings könnte es schwer werden, einen mündlichen Vertrag zu beweisen.

Ist bislang kein Vertrag zustande gekommen wird auch kein Vertrag zustande kommen. Die Beteiligung des BR ist nur ein Hindernis auf dem Weg zur Einstellung. Die Zustimmung des BR verpflichtet den AG aber zu nichts. Das der Vertrag jetzt infolge Verleumdung nicht Zustande kommt ist bedauerlich, aber nicht zu ändern.

N
Nemeth

26.11.2009 um 16:27 Uhr

@Porky

Am Ende zählt nur die Unterschrift des Arbeitgebers unter einem Arbeitsvertrag. Die Zustimmung des BR alleine nützt nichts. Leider.

Wenn auch das Vorgehen - anonymer Brief wird wohl von Eurer Pflegeleitung akzeptiert - höchst fragwürdig ist. Vielleicht bliebe derKollegin da nur die Klage Richtung Diskriminierung evtl. AGG - geht aber dann nur gegen Unbekannt. Nützt auch nicht viel.

E
Erwin

26.11.2009 um 16:42 Uhr

@all

Selbst wenn ein Vertrag zu stande gekommen ist hilft dieses der Krnakenschwester nicht wirklich weiter. Der AG kann ka innerhalb der Probezeit einfach und ohne Angabe von Gründen kündigen. Er mussnur dem BR einen Grund nennen, was aber auch nicht weiterhilft. Er wird dann ja nicht so dumm sein und als Grund den Lebenswandel angeben.

Er kann ja ganz ienfach sagen, es hammoniert nicht oder habe mir etwas anderes vorgestellt.

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