Erstellt am 26.11.2009 um 15:25 Uhr von rkoch
Rein rechtlich?
Arbeitsverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit nicht der Schriftform, können also auch mündlich geschlossen werden. Wenn der AG dem AN einen Arbeitsplatz angeboten und der AN angenommen hat, dann ist der Vertrag geschlossen und kann nur noch durch (schriftliche) Kündigung beendet werden. Allerdings könnte es schwer werden, einen mündlichen Vertrag zu beweisen.
Ist bislang kein Vertrag zustande gekommen wird auch kein Vertrag zustande kommen. Die Beteiligung des BR ist nur ein Hindernis auf dem Weg zur Einstellung. Die Zustimmung des BR verpflichtet den AG aber zu nichts. Das der Vertrag jetzt infolge Verleumdung nicht Zustande kommt ist bedauerlich, aber nicht zu ändern.
Erstellt am 26.11.2009 um 15:27 Uhr von Nemeth
@Porky
Am Ende zählt nur die Unterschrift des Arbeitgebers unter einem Arbeitsvertrag. Die Zustimmung des BR alleine nützt nichts. Leider.
Wenn auch das Vorgehen - anonymer Brief wird wohl von Eurer Pflegeleitung akzeptiert - höchst fragwürdig ist. Vielleicht bliebe derKollegin da nur die Klage Richtung Diskriminierung evtl. AGG - geht aber dann nur gegen Unbekannt. Nützt auch nicht viel.
Erstellt am 26.11.2009 um 15:42 Uhr von erwin
@all
Selbst wenn ein Vertrag zu stande gekommen ist hilft dieses der Krnakenschwester nicht wirklich weiter. Der AG kann ka innerhalb der Probezeit einfach und ohne Angabe von Gründen kündigen. Er mussnur dem BR einen Grund nennen, was aber auch nicht weiterhilft. Er wird dann ja nicht so dumm sein und als Grund den Lebenswandel angeben.
Er kann ja ganz ienfach sagen, es hammoniert nicht oder habe mir etwas anderes vorgestellt.