Erstellt am 17.07.2018 um 17:24 Uhr von celestro
bißchen wenig Informationen. Warum schickt er denn nach Hause ?
Erstellt am 17.07.2018 um 17:30 Uhr von Bloody Beginner
Der Chef darf alles. Warum sollte der BR da eingebunden eingebunden werden.
Nein im Ernst, entstehen den Mitarbeitern Nachteile, sprich bekommen sie Zeit abgezogen oder weniger Lohn?
Erstellt am 18.07.2018 um 04:49 Uhr von zooplus
Ja sie bekommen Zeit abgezogen, also Minusstd
Erstellt am 18.07.2018 um 06:13 Uhr von Jannipa
Habt ihr ne BV dazu? Wenn ja, was steht da drin bzgl. der Arbeitszeitverkürzung?
Nächste Frage, die zu klären wäre, was wollen die Mitarbeiter?
Erstellt am 18.07.2018 um 08:28 Uhr von takkus
Dafür brauch ich keine BV. Annahmeverzug.
Erstellt am 18.07.2018 um 09:22 Uhr von Pickel
"Dafür brauch ich keine BV. Annahmeverzug. "
Quatsch!
Erstellt am 18.07.2018 um 09:35 Uhr von takkus
Erstellt am 18.07.2018 um 09:47 Uhr von moreno
Oh das interessiert mich jetzt auch :-) bei Pickel darf der AG die AN wie er will nach Hause schicken und braucht die Zeit nicht bezahlen?
Erstellt am 18.07.2018 um 10:56 Uhr von Pickel
"Dafür brauch ich keine BV. Annahmeverzug." ist u.a. vollkommener Quatsch weil:
- Zum Annahmeverzug mehr gehört als ungewünscht nach Hause geschickt zu werden
- Das Unternehmen über ein Zeitkonto verfügt. Unter welchen Umständen dann Arbeitszeit vom AG und vom AN für beide Seiten befriedigend flexibel eingeteilt werden kann ist zu regeln. Und genau dafür braucht es einer BV
Erstellt am 18.07.2018 um 11:27 Uhr von moreno
Und wenn es keine BV gibt meinst du darf der AG die AN nach Hause schicken?
Erstellt am 18.07.2018 um 11:48 Uhr von Pickel
Moreno, du bist leider unfähig den richtigen Punkt zu subsumieren.
Um deine Antwort direkt zu beantworten: Ja, der AG darf auch ohne BV nach Hause schicken.
Und um weiteren Fragen vorzubeugen: Ja, dadurch entsteht bei Vorliegen eines Zeitkontos - anders als takkus hier behauptet - nicht automatisch Annahmeverzug.
Erstellt am 18.07.2018 um 12:42 Uhr von moreno
Ne Pickel Du bist zu Arbeitgeber verliebt wenn der AG nach Hause schickt muss er die Arbeitszeit bezahlen außer es sei rein kapazitätsorientierte Arbeitszeiten vereinbart worden. Dann wäre die Frage aber nicht aufgetaucht. Faustregel : Keine Arbeit = Arbeitgeberrisiko und dies darf nicht auf die AN abgewälzt werden! Selbst bei Gleitzeitmodellen ist es nicht gestattet, dass Arbeitnehmer zu den betriebsüblichen Arbeitszeiten nach Hause geschickt werden! @ZOOplus wenn Du den Antworten vom Pickel glaubst kannst Du gleich Deinen Chef fragen! ;-)
Erstellt am 18.07.2018 um 12:47 Uhr von titapropper
"Ja, der AG darf auch ohne BV nach Hause schicken"- richtig. Nur Minusstunden sind dafür nicht zu buchen. Der Arbeitnehmer bietet seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung an, der Arbeitgeber macht davon aber keinen Gebrauch. Pech gehabt. In der Frage steht nichts von einer existierenden BV. Und ob ein Zeitkonto vorliegt, wissen wir auch nicht.
Bei genauer Betrachtung der Frage muss ich aber auch eingestehen, dass celestro schon richtig anmerkt, dass die Infos sehr dünn sind.
Erstellt am 18.07.2018 um 13:00 Uhr von takkus
Nur mal so: wenn der Fragensteller zooplus bei der Internet-Handelsplattform für Haustierbedarf "Zooplus" beschäftigt ist, könnte es doch durchaus möglich sein, dass der Chef auf einen pünktlichen Feierabend hinarbeitet, obwohl noch Arbeit in Form von Bestellungen vorhanden ist und die Mitarbeiter aber diese noch bearbeiten wollen und somit länger als vereinbart arbeiten müssten. Dann ist das sehr löblich, dass der Chef auf eine ausgeglichene Work- Life- Balance und auf familienfreundliche Endzeiten des Arbeitstages achtet.
Erstellt am 18.07.2018 um 13:03 Uhr von paula
und ohne diese Informationen haben am Ende Alle etwas recht
Erstellt am 18.07.2018 um 13:07 Uhr von Pickel
Moreno, das hier. "wenn der AG nach Hause schickt muss er die Arbeitszeit bezahlen außer es sei rein kapazitätsorientierte Arbeitszeiten vereinbart worden." bleibt von vorne bis hinten völlig substanzloser Blödsinn.
Erstellt am 18.07.2018 um 13:35 Uhr von moreno
Ich weiß in Dein Phantasie geht es aber Gott sei Dank nicht im Arbeitsrecht!
Erstellt am 18.07.2018 um 14:03 Uhr von takkus
Pickel- Du wirfst hier als Einziger irgendwelchen Blödsinn ins Feld....
Erstellt am 18.07.2018 um 14:04 Uhr von Rattle
zooplus hat ja geschrieben das Minusstunden anfallen.
Deshalb gilt hier:
"§ 615
Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko
1Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
2Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
3Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt."
Und eine BV darf ja nicht schlechter gestellt sein, höchstens besser.
Erstellt am 18.07.2018 um 14:09 Uhr von Pickel
Hier sind wirklich die Experten am Werk...
Rattle, was möchtest du uns sagen? Du zitierst die Folgen des Annahmeverzugs, nicht wann er entsteht,
"1Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug(...)" und genau das tritt nicht zwangsläufig ein.
Erstellt am 18.07.2018 um 14:16 Uhr von takkus
Erstellt am 18.07.2018 um 14:34 Uhr von moreno
Erstellt am 19.07.2018 um 10:36 Uhr von moreno
Man hat noch Garnichts vom Pickel gehört. Er wollte uns doch noch erklären wieso der AG jemand nach Hause schicken darf und dies nicht vergüten muss? ;-)