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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

chef schickt nach hause

Z
zooplus
Jul 2018 bearbeitet

Darf Chef ohne Genehmigung des Br Mitarbeiter einfach nach Hause schicken obwohl noch Arbeit vorhanden ist?

2.148023

Community-Antworten (23)

C
celestro

17.07.2018 um 19:24 Uhr

bißchen wenig Informationen. Warum schickt er denn nach Hause ?

BB
Bloody Beginner

17.07.2018 um 19:30 Uhr

Der Chef darf alles. Warum sollte der BR da eingebunden eingebunden werden. Nein im Ernst, entstehen den Mitarbeitern Nachteile, sprich bekommen sie Zeit abgezogen oder weniger Lohn?

Z
zooplus

18.07.2018 um 06:49 Uhr

Ja sie bekommen Zeit abgezogen, also Minusstd

J
Jannipa

18.07.2018 um 08:13 Uhr

Habt ihr ne BV dazu? Wenn ja, was steht da drin bzgl. der Arbeitszeitverkürzung? Nächste Frage, die zu klären wäre, was wollen die Mitarbeiter?

T
takkus

18.07.2018 um 10:28 Uhr

Dafür brauch ich keine BV. Annahmeverzug.

P
Pickel

18.07.2018 um 11:22 Uhr

"Dafür brauch ich keine BV. Annahmeverzug. "

Quatsch!

T
takkus

18.07.2018 um 11:35 Uhr

Aha. Erklär mal.

M
Moreno

18.07.2018 um 11:47 Uhr

Oh das interessiert mich jetzt auch :-) bei Pickel darf der AG die AN wie er will nach Hause schicken und braucht die Zeit nicht bezahlen?

P
Pickel

18.07.2018 um 12:56 Uhr

"Dafür brauch ich keine BV. Annahmeverzug." ist u.a. vollkommener Quatsch weil:

  • Zum Annahmeverzug mehr gehört als ungewünscht nach Hause geschickt zu werden
  • Das Unternehmen über ein Zeitkonto verfügt. Unter welchen Umständen dann Arbeitszeit vom AG und vom AN für beide Seiten befriedigend flexibel eingeteilt werden kann ist zu regeln. Und genau dafür braucht es einer BV
M
Moreno

18.07.2018 um 13:27 Uhr

Und wenn es keine BV gibt meinst du darf der AG die AN nach Hause schicken?

P
Pickel

18.07.2018 um 13:48 Uhr

Moreno, du bist leider unfähig den richtigen Punkt zu subsumieren. Um deine Antwort direkt zu beantworten: Ja, der AG darf auch ohne BV nach Hause schicken.

Und um weiteren Fragen vorzubeugen: Ja, dadurch entsteht bei Vorliegen eines Zeitkontos - anders als takkus hier behauptet - nicht automatisch Annahmeverzug.

M
Moreno

18.07.2018 um 14:42 Uhr

Ne Pickel Du bist zu Arbeitgeber verliebt wenn der AG nach Hause schickt muss er die Arbeitszeit bezahlen außer es sei rein kapazitätsorientierte Arbeitszeiten vereinbart worden. Dann wäre die Frage aber nicht aufgetaucht. Faustregel : Keine Arbeit = Arbeitgeberrisiko und dies darf nicht auf die AN abgewälzt werden! Selbst bei Gleitzeitmodellen ist es nicht gestattet, dass Arbeitnehmer zu den betriebsüblichen Arbeitszeiten nach Hause geschickt werden! @ZOOplus wenn Du den Antworten vom Pickel glaubst kannst Du gleich Deinen Chef fragen! ;-)

T
titapropper

18.07.2018 um 14:47 Uhr

"Ja, der AG darf auch ohne BV nach Hause schicken"- richtig. Nur Minusstunden sind dafür nicht zu buchen. Der Arbeitnehmer bietet seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung an, der Arbeitgeber macht davon aber keinen Gebrauch. Pech gehabt. In der Frage steht nichts von einer existierenden BV. Und ob ein Zeitkonto vorliegt, wissen wir auch nicht.

Bei genauer Betrachtung der Frage muss ich aber auch eingestehen, dass celestro schon richtig anmerkt, dass die Infos sehr dünn sind.

T
takkus

18.07.2018 um 15:00 Uhr

Nur mal so: wenn der Fragensteller zooplus bei der Internet-Handelsplattform für Haustierbedarf "Zooplus" beschäftigt ist, könnte es doch durchaus möglich sein, dass der Chef auf einen pünktlichen Feierabend hinarbeitet, obwohl noch Arbeit in Form von Bestellungen vorhanden ist und die Mitarbeiter aber diese noch bearbeiten wollen und somit länger als vereinbart arbeiten müssten. Dann ist das sehr löblich, dass der Chef auf eine ausgeglichene Work- Life- Balance und auf familienfreundliche Endzeiten des Arbeitstages achtet.

P
paula

18.07.2018 um 15:03 Uhr

und ohne diese Informationen haben am Ende Alle etwas recht

P
Pickel

18.07.2018 um 15:07 Uhr

Moreno, das hier. "wenn der AG nach Hause schickt muss er die Arbeitszeit bezahlen außer es sei rein kapazitätsorientierte Arbeitszeiten vereinbart worden." bleibt von vorne bis hinten völlig substanzloser Blödsinn.

M
Moreno

18.07.2018 um 15:35 Uhr

Ich weiß in Dein Phantasie geht es aber Gott sei Dank nicht im Arbeitsrecht!

T
takkus

18.07.2018 um 16:03 Uhr

Pickel- Du wirfst hier als Einziger irgendwelchen Blödsinn ins Feld....

R
Rattle

18.07.2018 um 16:04 Uhr

zooplus hat ja geschrieben das Minusstunden anfallen.

Deshalb gilt hier: "§ 615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko

1Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

2Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

3Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt."

Und eine BV darf ja nicht schlechter gestellt sein, höchstens besser.

P
Pickel

18.07.2018 um 16:09 Uhr

Hier sind wirklich die Experten am Werk... Rattle, was möchtest du uns sagen? Du zitierst die Folgen des Annahmeverzugs, nicht wann er entsteht,

"1Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug(...)" und genau das tritt nicht zwangsläufig ein.

T
takkus

18.07.2018 um 16:16 Uhr

Aha. Erklär mal.

M
Moreno

18.07.2018 um 16:34 Uhr

Ich hör mit ;-)

M
Moreno

19.07.2018 um 12:36 Uhr

Man hat noch Garnichts vom Pickel gehört. Er wollte uns doch noch erklären wieso der AG jemand nach Hause schicken darf und dies nicht vergüten muss? ;-)

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