Blidungs- u. Informationsveranstaltungen nach Feierabend
In unserem Unternehmen (Groß- und Einzelhandel) müssen die gewerblichen Mitarbeiter (Lager, Fuhrpark) ihre Arbeitszeit stempeln (Stundenlohnzahlung), während die kaufmännischen dies nicht tun (Gehaltszahlung). Hin und wieder gibt es abends Produktschulungen oder Sitzungen bzw. Informationsveranstaltungen für die Mitarbeiter, die z.B. die Zukunft der Firma bzw. die Auswertung des letzten Geschäftsjahres beinhalten. Unser AG meint, diese Zeit wäre keine Arbeitszeit und wir müssen vorher auf unseren Stempelkarten die Arbeitszeit ausstempeln. Wir bekommen die Zeit also nicht bezahlt und die Gehaltsempfänger bekommen keinen zeitlichen Ausgleich dafür. In der Regel sind die meisten dieser Veranstaltungen freiwillig aber wenn man nicht daran teilnimmt, läßt man natürlich auch kein gutes Licht auf sich fallen. Ist der AG im Recht bzw. hängt das von der Art der Veranstaltung ab oder davon, ob der AG eine Teilnahme anweist?
Community-Antworten (7)
21.06.2006 um 01:15 Uhr
Als AG würde ich da nichts, aber auch gar nichts ändern wollen. Solange die AN so eine Struktur mittragen...
21.06.2006 um 11:07 Uhr
Die Kollegen sollten sich absprechen (die gute alte Solidarität); wenn die Teilnahme freiwillig ist, geht keiner hin.
Es wird sich schnell zeigen, das der AG dann doch die Teilnahme erwartet - also doch Arbeitszeit.
Als BR würde ich es erst einmal versuchen, die Lage der täglichen Arbeitszeit im Zusammenhang mit Besprechungen und Schulungen zu regeln.
21.06.2006 um 11:12 Uhr
Im BetrVG stehen auch ein paar anregende Worte im §§ 96 bis 98.
21.06.2006 um 11:15 Uhr
@Der Olli § 98 BetrVG kann ja nur sein volle Wirkungskraft entfalten, wenn der AG Bildungsveranstaltungen auch so deklariert!
21.06.2006 um 11:23 Uhr
@Kölner ich dachte ich habe das Wort "Produktschulung" gelesen?! Aber im großen und ganzen muß ich Dir recht geben, der AG stellt sich da ganz geschickt an ein paar Hürden zu umgehen.
21.06.2006 um 11:29 Uhr
@DerOlli Da stimme ich Dir zu. Ich erhoffte mir mit meiner Äusserung auch ein wenig mehr Gegenwehr der Kollegen mit der Berufsbezeichnung "Angestellte" und vor allem des BR dieses Betriebes! Für die Arbeiter (diese Bezeichnung gibt es ja so nicht mehr) gibt es ja eine Regelung!
21.06.2006 um 23:36 Uhr
Ich muß die Frage wohl nochmal etwas genauer stellen. Ich wollte wissen, ob diese Zeit vor dem Gesetz als Arbeitszeit gilt oder nicht. In versch. Gesetzestexten habe ich bisher keine passende Antwort gefunden. Da unser bisheriger BR sich in den letzten 10 Jahren kaum um solche Belange gekümmert hat, wurde er nun abgewählt. Zum neuen BR gehöre ich neben 2 weiteren Mitgliedern. Wir wollen nun sämtliche Mißstände in der Firma beseitigen bzw. es wenigstens versuchen, z.B. auch den, daß unsere kaufm. Mitarbeiter grundsätzlich keinen Ausgleich für ihre Überstunden bekommen. Laut AG sind sie selbst schuld, wenn sie ihre Arbeitseinteilung falsch angehen. Dies gilt allerdings nur in unserer Filiale. In den anderen Filialen des Konzerns dürfen Überstunden abgebummelt werden.
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