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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Benachteiligung eines BR-Mitglieds durch den AG - kann der BR etwas gegen die (Straf)Einteilung zur Nachtschicht tun?

M
Michael-W
Jan 2018 bearbeitet

Ein Mitglied des Betriebsrats wird vom Arbeitgeber seit seiner Aufstellung zum Wahlvorstand dahingehend gemobbt das er Vertretungsweise (ca. 2 Tage die Woche) in einer Schicht arbeiten muss für die es zwar noch 3 andere qualifiziert Mitarbeiter gibt, die aber nicht in dieser Schicht (Nacht) eingeteilt werden. Der Arbeitsvertrag des BR-Mitglieds sieht zwar auch den Dienst in der Nacht vor, aber aufgrund der Dienstpläne ist es klar nachzuweisen das die Einteilung in diese Schicht erst nach der Wahl zum Wahlvorstandsmitglied erfolgte. Der MA ist damit einverstanden diese Schicht zu machen wenn jeder qualifizerte MA dazu rangezogen wird. Aber es ist nur er. Der Arbeitgeber lässt überhaupt nicht mit sich reden. Welche Möglichkeiten haben wir als BR jetzt noch? Der benachteiligte MA hat schon davon gesprochen mit der Gewerkschaft zusammen ein Arbeitsgericht einzuschalten. Doch wir hoffen das es nicht soweit kommen muss. Hat schon mal jemand Erfahrung mit einer Einigungsstelle gemacht? Danke im voraus für die Hilfe.....

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Community-Antworten (4)

B
Bernd

25.10.2005 um 14:48 Uhr

Soweit ich weiß, sind Schichtpläne mitbestimmungspflichtig. Verweigert doch einfach mal die Zustimmung für den Schichtplan des Kollegen. bernd

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ferdi

25.10.2005 um 20:49 Uhr

Hi Michael, in der Pflege sieht es so aus: Der Dienstplan ist ein Dokument das Rechtsgültigkeit hat. Ohne Rücksprache und Unterzeichnung des Betroffenen darf er nicht geändert werden. Der BR hat das Recht (eigendlich die Pflicht) die Dienstpläne zu kontrollieren, sind die Schichten, Mehr- und Minusstunden, Freistunden gleichmäßig verteilt? Urlaub und Krank abgedeckt? Werden die Überstunden regelmäßig abgebaut? Der BR harkt den D.- Plan als geprüft ab.

Betriebsratsarbeit ist Arbeitszeit, das gilt auch für den Wahlvorstand. Legt doch Eure Arbeit so das sie in die Freizeit des Betroffenen fällt. Dann sind es Überstunden. Ob der Chef das will? Eher wird er zusehen das Eure Arbeit im Dienstplan berücksichtigt wird. ferdi

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Michael-W

27.10.2005 um 20:27 Uhr

danke für die hilfe. das problem ist das im 5er BR 3 Leute sind die von der Arbeitgeberliste sind. Und ich glaube nicht das die das hinbekommen. heute wurde auch vom arbeitgeber eine schulung für die 2 anderen mitglieder abgelehnt. angeblich zu teuer, angeblich wurde es nicht rechtzeitig beantragt und angeblich wäre viel zu tun. alles blödsinn....

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Kölner

27.10.2005 um 20:50 Uhr

Einspruch "ferdi".... BR-Arbeit können keine Überstunden im Sinne der Definition sein.

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