Erstellt am 20.06.2006 um 11:44 Uhr von Lotte
Laut Entgeltfortzahlungsgesetz (wie wir das nur abgekürzt)
§4 (1) ...erhält der AN eine auf das Ergebnis der Arbeit abgestellte Vergütung, so ist der von dem Arbeitnehmer in der für ihn maßgebenden regelmäßigen AZ erzielbare Durchschnittsverdienst zugrunde zu legen.
Das bedeutet für mich, dass er ein Durchschnittseinkommen, errechnet aus den letzten Monaten, erhält
Erstellt am 20.06.2006 um 11:52 Uhr von Kölner
Erstellt am 20.06.2006 um 11:56 Uhr von Lotte
@Kölner
Danke ;-}
und Du hast mich nicht verbessert und nicht gesagt, dass ich was falsch verstanden hab' (Manitou sei's gedankt)
Erstellt am 20.06.2006 um 11:58 Uhr von Kölner
@Lotte
Naja...jetzt aber!
Was Du da schreibst hat tatsächlich nix mit der Frage zu tun...
Es geht m.E. um die durchschnittliche Arbeitsleistung eines AN und um Sollzeitplanung und Istzeit und Fehlzeitenabrechnung!
Erstellt am 20.06.2006 um 12:07 Uhr von Lotte
@Kölner
siehste, wußte ich doch, dass da noch was kommt.
Habe mir die Finger wund gesucht, weil ich dem armen Mike eine befriedigende Antwort geben wollte, der ja nun schon seit gestern auf Antwort wartet (das kenne ich ;-))).
Aber mit der, die ich gefunden hab' war ich selbst nicht ganz einverstanden.
Trotzdem sagt mir mein Indianergerechtigkeitsgefühl, dass der Mensch nach Monatsentgeld (165, 25) bezahlt werden muss.
Erstellt am 20.06.2006 um 12:48 Uhr von Kölner
@Lotte
Frau/Mann kann sich auch mal Gedulden! Das geht ganz gut und ist eine hervorragende Konzentrations- und Ausdauerübung!
;-)
Aber ein Entgelt erhält der AN doch!
Es geht nur um die Anrechenbarkeit von Minusstunden in der Zeit der Krankheit.
Übrigens: Er hatte einen Arbeitsunfall! Schon allein deswegen ist m.E. sowieso nicht schlechter zu stellen, als wenn er diese Bringschichten geleistet hätte!
Erstellt am 20.06.2006 um 12:58 Uhr von Lotte
@Kölner
tut man/frau ja, aber Herr "test" ist auch nicht immer geduldig ;-))
Schön, dass Du mein Gerechtigkeitsempfinden teilst, aber weißt Du denn ein Gesetz mit dem man es belegen könnte?
Es müsste doch wenn im EntgFG stehen?
Erstellt am 20.06.2006 um 13:01 Uhr von Kölner
§ 615 BGB? Letzter Satz...
Erstellt am 20.06.2006 um 13:06 Uhr von Lotte
@Kölner,
habe das BGB nicht, kann ich also nicht nachlesen, aber vielleicht ist Mike ja damit geholfen.
LG Lotte
Erstellt am 20.06.2006 um 14:00 Uhr von Mike
Vielen Dank an Euch Beide für die Mühe,
ist doch eine schöne und inhaltsreiche Diskussion.
In der Praxis verliert der Mitarbeiter , falls er per "EntgFG" den monatlichen Salär zugesprochen bekäme, - die Zuschläge für die Schichten und da der Mai gespickt mit Feiertagen war, auch die tariflichen Feiertagszuschläge.
Hier steht Geld gegen Arbeitsstunden.
Ergo: da dieses Thema Tariflich nicht geregelt ist, werden wir einen entsprechenden Zusatz in unsere Betriebsvereinbarung mit aufnehmen (bei Krankheit bleibt die Sollzeitplanung bestehen). Sonst könnte man wahrscheinlich das nächste Fass mit dem Thema Urlaub aufmachen.
mit kollegialem Gruß
Mike