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Vollkonti und Krankheit

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Mike
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, Wir haben Vollkonti: 2 Tage Früh- 2 Tage Spät - 2 Tage Nacht und dann 4 Tage Frei. das ergibt circa 140 Arbeitsstunden im Monat !!!! bezahlt werden 165,24 Stunden auf Monatslohnbasis

  • die fehlenden 25 Stunden werden durch sogenannte Bringschichten (Urlaubsvertretung,Krankenvertretung..) hereingearbeitet oder laufen als Minusstunden im Gleitzeitkonto auf. Frage: Ein Mitarbeiter hatte eine Arbeitsunfall und wurde 7 Wochen krank geschrieben. In diesen 7 Wochen konnte er keine Bringschichten machen und hat nun deshalb 40 Stunden Minus eingefahren. (genauso wie er im Vollkontiplan eingeteilt war) . Muss der Arbeitgeber nun nach Vollkontiplan oder nach Monatsentgeld (165, 25) abrechnen. Ich finde nirgends eine Regelung auch in unserer internen Betriebs Vereinbarung steht darüber nichts

Mike

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Community-Antworten (10)

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Lotte

20.06.2006 um 13:44 Uhr

Laut Entgeltfortzahlungsgesetz (wie wir das nur abgekürzt) §4 (1) ...erhält der AN eine auf das Ergebnis der Arbeit abgestellte Vergütung, so ist der von dem Arbeitnehmer in der für ihn maßgebenden regelmäßigen AZ erzielbare Durchschnittsverdienst zugrunde zu legen.

Das bedeutet für mich, dass er ein Durchschnittseinkommen, errechnet aus den letzten Monaten, erhält

K
Kölner

20.06.2006 um 13:52 Uhr

@Lotte EntgFG ;-)

L
Lotte

20.06.2006 um 13:56 Uhr

@Kölner Danke ;-} und Du hast mich nicht verbessert und nicht gesagt, dass ich was falsch verstanden hab' (Manitou sei's gedankt)

K
Kölner

20.06.2006 um 13:58 Uhr

@Lotte Naja...jetzt aber! Was Du da schreibst hat tatsächlich nix mit der Frage zu tun... Es geht m.E. um die durchschnittliche Arbeitsleistung eines AN und um Sollzeitplanung und Istzeit und Fehlzeitenabrechnung!

L
Lotte

20.06.2006 um 14:07 Uhr

@Kölner siehste, wußte ich doch, dass da noch was kommt. Habe mir die Finger wund gesucht, weil ich dem armen Mike eine befriedigende Antwort geben wollte, der ja nun schon seit gestern auf Antwort wartet (das kenne ich ;-))). Aber mit der, die ich gefunden hab' war ich selbst nicht ganz einverstanden.

Trotzdem sagt mir mein Indianergerechtigkeitsgefühl, dass der Mensch nach Monatsentgeld (165, 25) bezahlt werden muss.

K
Kölner

20.06.2006 um 14:48 Uhr

@Lotte Frau/Mann kann sich auch mal Gedulden! Das geht ganz gut und ist eine hervorragende Konzentrations- und Ausdauerübung! ;-) Aber ein Entgelt erhält der AN doch! Es geht nur um die Anrechenbarkeit von Minusstunden in der Zeit der Krankheit.

Übrigens: Er hatte einen Arbeitsunfall! Schon allein deswegen ist m.E. sowieso nicht schlechter zu stellen, als wenn er diese Bringschichten geleistet hätte!

L
Lotte

20.06.2006 um 14:58 Uhr

@Kölner tut man/frau ja, aber Herr "test" ist auch nicht immer geduldig ;-))

Schön, dass Du mein Gerechtigkeitsempfinden teilst, aber weißt Du denn ein Gesetz mit dem man es belegen könnte? Es müsste doch wenn im EntgFG stehen?

K
Kölner

20.06.2006 um 15:01 Uhr

§ 615 BGB? Letzter Satz...

L
Lotte

20.06.2006 um 15:06 Uhr

@Kölner, habe das BGB nicht, kann ich also nicht nachlesen, aber vielleicht ist Mike ja damit geholfen. LG Lotte

M
Mike

20.06.2006 um 16:00 Uhr

Vielen Dank an Euch Beide für die Mühe,

ist doch eine schöne und inhaltsreiche Diskussion. In der Praxis verliert der Mitarbeiter , falls er per "EntgFG" den monatlichen Salär zugesprochen bekäme, - die Zuschläge für die Schichten und da der Mai gespickt mit Feiertagen war, auch die tariflichen Feiertagszuschläge. Hier steht Geld gegen Arbeitsstunden. Ergo: da dieses Thema Tariflich nicht geregelt ist, werden wir einen entsprechenden Zusatz in unsere Betriebsvereinbarung mit aufnehmen (bei Krankheit bleibt die Sollzeitplanung bestehen). Sonst könnte man wahrscheinlich das nächste Fass mit dem Thema Urlaub aufmachen.

mit kollegialem Gruß

Mike

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