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In Arbeitsverträgen Arbeitszeit 80%. Haben MA Anspruch auf Änderung 100% ?

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Torsten341
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unser Arbeitgeber stellt seit ca. 3 Jahre neue Mitarbeiter mit einer Arbeitszeit von 80% ein. In den Verträgen heißt es je nach Arbeitslage 60 bis 100 % Beschäftigung. Im Jahresdurchschnitt Arbeiten diese Mitarbeiter aber immer 100%, also genau soviel wie die 100% Kräfte. Nun stellen einige dieser Mitarbeiter mir die Frage, in wie weit sie Anspruch auf Änderung der Vertaglichen Arbeitszeit auf 100% haben. Mit freudlichen Grüßen Torsten

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Community-Antworten (3)

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Kölner

18.06.2006 um 22:52 Uhr

Die Kollegen haben keinen Anspruch. Der AG aber im Prinzip auch nicht!

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Torsten341

18.06.2006 um 23:49 Uhr

Worauf stützt sich Deine Aussage, Kölner

K
Kölner

19.06.2006 um 00:05 Uhr

Naja. Wenn ein AN ein AV hat, wonach er 80% der AZ eines VB hat, dann arbeitet er entsprechend auch nur so. Die ganze Sache ist ja - wie Du schreibst - im AV geregelt. Demnach gilt: Er arbeitet halt anteilig und schuldet die vertraglich zugesicherte Arbeitszeit auch nur anteilig.

Wenn er bereit ist, mehr zu arbeiten, ist das zwar nett, aber halt nicht gemäß seines AV's. Der AG hingegen kann verlangen, dass der AN 80% der AZ einer VB leistet - aber mehr wohl nicht. Und stützen würde ich meine Aussage gerne auf § 611 BGB!

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