In Arbeitsverträgen Arbeitszeit 80%. Haben MA Anspruch auf Änderung 100% ?
Hallo, unser Arbeitgeber stellt seit ca. 3 Jahre neue Mitarbeiter mit einer Arbeitszeit von 80% ein. In den Verträgen heißt es je nach Arbeitslage 60 bis 100 % Beschäftigung. Im Jahresdurchschnitt Arbeiten diese Mitarbeiter aber immer 100%, also genau soviel wie die 100% Kräfte. Nun stellen einige dieser Mitarbeiter mir die Frage, in wie weit sie Anspruch auf Änderung der Vertaglichen Arbeitszeit auf 100% haben. Mit freudlichen Grüßen Torsten
Community-Antworten (3)
18.06.2006 um 22:52 Uhr
Die Kollegen haben keinen Anspruch. Der AG aber im Prinzip auch nicht!
18.06.2006 um 23:49 Uhr
Worauf stützt sich Deine Aussage, Kölner
19.06.2006 um 00:05 Uhr
Naja. Wenn ein AN ein AV hat, wonach er 80% der AZ eines VB hat, dann arbeitet er entsprechend auch nur so. Die ganze Sache ist ja - wie Du schreibst - im AV geregelt. Demnach gilt: Er arbeitet halt anteilig und schuldet die vertraglich zugesicherte Arbeitszeit auch nur anteilig.
Wenn er bereit ist, mehr zu arbeiten, ist das zwar nett, aber halt nicht gemäß seines AV's. Der AG hingegen kann verlangen, dass der AN 80% der AZ einer VB leistet - aber mehr wohl nicht. Und stützen würde ich meine Aussage gerne auf § 611 BGB!
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