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Anordnung von Doppelschicht. Wann muss der BR informiert werden?

A
annette
Jan 2022 bearbeitet

Eine Schwester meldete sich 15 min vor Nachtwachenbeginn krank. Darf die PDL anordnen, dass zwei Schwestern vom Spätdienst(Arbeitsbeginn 13.30 Uhr) sich in diese Schicht teilen? Wann muss der BR informiert werden über diese Anordnung von Überstunden?

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Community-Antworten (2)

W
wanst

16.06.2006 um 22:52 Uhr

§5 ArbZg besagt,

(1)Die Arbeitnehmer müssen nach beendigung der täglichen arbeitszeit eine ununterbrochene ruhezeit von mindestens elf stunden haben. (2) die dauer der ruhezeit kann in krankenhäusern... um bis zu eine stunde verkürzt werden, wenn jede verkürzung innerhalb eines kalendermonats oder durch verlängerung einer anderen ruhezeit auf mindestens zwölf stunden ausgeglichen wird.

die einzige möglichkeit wäre, wenn die schwestern bereitschaft hätten. §5 absatz 3 ArbZG

um es kurz zu sagen,

keine bereitschaft - keine anordnung

K
Kölner

16.06.2006 um 23:11 Uhr

@Annette

Geht... § 7 ArbZG i.V. mit einem TV (z.B. TVöD BT-K oder assoziierte Pflegeeinrichtungen)! Gerade die Kombination Spätdienst und Nachtdienst geht! Zugegeben: Ein gehöriges Mass Bereitschaft inklusive!

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