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Zulässig weil Freiwillig?

PW
Peter Weber
Jul 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind ein Einzelhandelsunternehmen. Arbeitszeiten Montag bis Samstag mit einem Freien Tag in der Woche. Wir haben eine Mutter ehemals Vollzeit die nach 2 Jahren Ihre Arbeit wieder aufgenommen hat Teilzeit (Elternzeit). Sie hat mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung getroffen an welchen Tagen sie Arbeiten kann. Jetzt ist ein Verkaufsoffener Sonntag geplant. Die Arbeit an diesem Sonntag ist für die Angestellten absolut freiwillig. Diese Mitarbeiterin möchte an diesem Tag Arbeiten (Vergütung und Freizeitausgleich ist geregelt). Jetzt kam die Frage auf. Darf sie Arbeiten? Ich würde sagen Ja. Weil Freiwillig. Meine BR Kollegin sagt Nein, weil dieser Tag nicht mit in der Absprache ist.

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Community-Antworten (4)

R
rtjum

16.07.2018 um 11:16 Uhr

also wenn sich AG und die Kollegin doch einig sind und somit eine beidseitige einvernehmliche Vereinbarung über diesen einen Tag machen, wieso soll sich dann ein BR dagegen stellen?

C
celestro

16.07.2018 um 11:31 Uhr

sehe es wie rtjum,

auch wenn der Sonntag nicht von der Vereinbarung erfaßt ist, kann die MAin sich hier gerne "anbieten". Und somit hat man ja den AG, der MA haben möchte und eine MAin, die aus welchen Gründen auch immer jetzt auch mal einen So arbeiten kann / will.

H
hansimglueck

16.07.2018 um 12:09 Uhr

Was steht in eurer BVArbeitszeit?

Freiwillig geht nur, wenn der BR zustimmt. Siehe auch § 77 BetrVG.

C
celestro

16.07.2018 um 12:59 Uhr

"Freiwillig geht nur, wenn der BR zustimmt. Siehe auch § 77 BetrVG."

Und da sollte sich das eine BRM eben fragen, wieso es nicht erlaubt sein sollte, bzw. aus welchem Grund man hier nicht zustimmen sollte. Man ist schließlich Vertreter der AN.

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