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Was ist der erweiterte Kündigungsschutz BR wirklich wert?

O
ODENO
Okt 2022 bearbeitet

Hallo Kollegen,

ich brauchte bitte mal Eure Erfahrung/Einschätzung bezüglich des erweiterten Kündigungsschutzes für ein Mitglied Wahlvorstand bzw. gewähltes Betriebsratsmitglied bei einem extremen AG.

Wir werden in der kommenden Woche Montag zur ersten Wahlveranstaltung zur Gründung eines Betriebsrates einladen. 8 Tage später dann entsprechend 2. Wahlveranstaltung mit BR-Wahl.

Ich werde dann wohl im Wahlvorstand, BR-Kandidat u. dann BR-Mitglied werden - willst ja sonst keiner aus uns 3 Kollegen machen.

Kleine Vorgeschichte. Arbeitgeber - und ich untertreibe eher - ist Choleriker, Narzisst, absolut empathielos, geht über Leichen - deshalb ist auch so extrem wirtschaftlich erfolgreich. Unternehmen mit 42 Mitarbeitern, einem Alleinstellungsmerkmal (Monopolist) mit einer unglaublichen Gewinnspanne. Umsatz mehr als 20 Mio.. Von 15 kaufm. Stellen wurde innerhalb der letzten 2 Jahren 10 Stellen neu besetzt. Jeder, den er raushaben will (ja, wirklich jeder) gibt fast freiwillig auf. Kündigungen gegen selbst vor dem Arbeitsgericht fast immer zu seinen Gunsten aus.

Er ist bestens vernetzt. Krankenberichte von Mitarbeitern die z.B. einen Unfall hatten, liegen vom Arzt kopiert auf seinem Schreibtisch. Wenn man sich mit ihm anlegt und dann eine neue Stelle sucht, der hat esextrem schwer, weil er in zahlreichen Unternehmensverbänden, Wirtschaftsverbänden usw. vertreten ist. Man ist praktisch in unserer Stadt und dem Umkreis „verbrannt“.

Bisher haben wir es einfach nicht gewagt einen Betriebsrat zu gründen. Jeder will es, keiner traut sich.

Warum wir/ich in der Firma arbeiten? Er zahlt sehr gut (klar, sonst würde überhaupt keiner die Arbeit freiwillig dort machen).

Wenn ich wechseln würde, dann würde ich netto € 5-800 weniger verdienen u. hätte noch zusätzliche 2 Std. pendeln auf der Uhr. Und mit meinen 56 Jahre ist es auch nicht gerade einfach auf dem Arbeitsmarkt.

Ich weiß genau, dass am Montag die Hölle wegen des BR losbrechen wird u. er alles rechtlichen u. auch nicht einwandfreien Tricks aufbieten wird dies zu unterbinden.

Ich selbst bin seit meinem 16 Lebensjahr Mitglied der Gewerkschaft. Zu beiden Wahlveranstaltungen ist die IGM mit an Bord.

Was ist der erweiterte Kündigungsschutz in so einen Fall wert? Auch meine Leidensfähigkeit ist begrenzt. Sehe es aber im Grunde nicht ein, dass es so weitergeht. Nach einem Gespräch mit mir vor 2 Monaten wurde mir geraten freiwillig zu gehen. Eine Abfindung für 17 Jahre Betriebszugehörigkeit würde nicht bezahlt werden. "Wenn Sie nicht freiwillig gehen, werden ich jeden Tag für Sie hier zur Hölle bereiten".

Ja, ich würde mir den BR „antun“, allein schon wegen der Mädels, die weinend am Schreibtisch sitzen. Damit sich Mitarbeiter nicht mehr in ihrem Urlaub ins Krankenhaus begeben - aus Angst vor dem Chef. Damit die Beleidigungen „Sie Versager, wie laufen Sie den wieder rum, Sie Penner“, halben Sie doch endlich mal den Mund Sie Depp, wenn ich rede halten alle anderen gefälligst den Mund“. Damit Mehrarbeit bezahlt wird. Damit es Lohnerhöhungen für alle gibt (ich als unbeliebter Mitarbeiter hatte keine seit 4 Jahren). Damit es nicht mehr willkürlich die Weihnachtsprämie gibt (wer muckt er kranktwar bekommt nix). Damit ungelernte Mitarbeiter nicht nur noch Mindestlohn verdienen.

Und und und.

Also, Kollegen, was ist der erweiterte Kündigungsschutz bei solchen Arbeitgebern, die „mit allen Wassern gewaschen sind“ und auch zu illegalen Methoden greifen wert.

Vielen Dank.

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Community-Antworten (13)

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RudiRadeberger

21.10.2022 um 18:17 Uhr

So wie du es beschreibst, sieht es düster aus. Klingt nach einem typischen Kleinstadtpatriarchen. Überall bestens vernetzt und verfilzt. Wenn er genügend Mitstreiter findet (die Tätlichkeiten oder Diebstahl "bezeugen") , lässt sich auch eine außerordentliche Kündigung eines BR-Mitglieds vor dem Arbeitsgericht durchboxen. Kann aber auch sein, dass er einfach nur große Klappe hat. Deine Entscheidung, ob du es rausfinden möchtest.

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DummerHund

21.10.2022 um 18:55 Uhr

Schutz des Wahlvorstandes und der Wahlbewerber/innen Im § 177 Abs. 6 Satz 2 SGB IX ist die sinngemäße Anwendung, der für den Wahlschutz bei der Wahl des Betriebs- oder Personalrats geltenden Vorschriften, vorgeschriebenen:

Die im Arbeitsverhältnis stehenden Mitglieder des Wahlvorstands und Wahlbewerber/innen haben den besonderen Kündigungsschutz des § 15 Abs. 3 KSchG. D. h. Wahlbewerbern / Wahlbewerberinnen darf vom Zeitpunkt der Aufstellung des Wahlvorschlags an, Wahlvorstandsmitgliedern vom Zeitpunkt ihrer Bestellung an, jeweils bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses nicht gekündigt werden. Es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen, und dass die nach § 103 Abs. 1 BetrVG, bzw. § 47 Abs. 1 oder § 108 Abs. 1 Satz 1 BPersVG erforderliche Zustimmung des Betriebs- bzw. Personalrats zu dieser außerordentlichen Kündigung vorliegt oder das Arbeitsgericht nach § 103 Abs. 2 BetrVG bzw. das Verwaltungsgericht nach § 47 Abs. 1 Satz 2 und 3 oder § 108 Abs. 1 Satz 2 und 3 BPersVG eine eventuelle Zustimmungsverweigerung des Betriebs- bzw. Personalrats rechtskräftig ersetzt.

Der besondere Kündigungsschutz für Wahlbewerber/innen und Mitglieder des Wahlvorstands gilt nach § 15 Abs. 3 KSchG weiter bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Wahlberechtigte, die zur Versammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes nach § 1 Abs. 2 SchwbVWO oder zur Wahlversammlung im vereinfachten Wahlverfahren nach § 19 Abs. 2 SchwbVWO einladen, haben den besonderen Kündigungsschutz des § 15 Abs. 3a KSchG. Der Kündigungsschutz reicht vom Zeitpunkt der Einladung bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses und gilt für die ersten drei in der Einladung aufgeführten Wahlberechtigten.

Gerade der letzte Satz dürfte ich als erstes Interessieren. Gerade wenn so cholerische AG da sind ist es gut das es welche gibt die nicht klein bei geben. Wünsche dir das du genau so starke Mitstreiter findest. Und immer später als BR dran denken, als BR kann er euch arbeitsrechtlich nichts. Als BR ist der AG nur euer Geschäftspartner. Und wenn er dann absolut will trefft ihr euch eben jede Woche vor dem Gericht wieder; Geld genug hat er ja.

P
Pickel

22.10.2022 um 11:41 Uhr

Kleiner Hinweis: bei persönlichen Beleidigungen durch den Chef hat der BR nur sehr geringe Möglichkeiten. Lohnerhöhungen kann er gar nicht fordern. Nur damit du nicht allzu viel Hoffnung in diese Bereiche investierst oder sogar versprichst.

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ODENO

22.10.2022 um 13:18 Uhr

Ja, klar. Aber die Verhandlungsposition wird dann eine Andere für uns sein.

Wenn die GL absolut unnachgibig ist, wird der Betriebsrat es in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten auch sein.

Ist halt für den AG auch "doof" wenn der BR inkl. Ersatzmitgliedern den gesamten Führungsstab der Firma ausmacht und alle "heiß wie Frittenfett" auf Konfrontation sind. Da hat sich eben leider über Jahre so viel aufgestaut.

Bei vielen Mitarbeitern ist schon ein ordentliches Rachegefühl vorhanden - an sich nicht gut, aber wenn man über viele Jahre getreten wird, ist das eben so.

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Kjarrigan

22.10.2022 um 13:42 Uhr

Bei extremen AG ist der Kündigungsschutz "nicht viel wert". Natürlich auch bei Kündigungen durch den AG vor Gericht bestand haben. Aber wie du selbst schildest greift der AG hier zu ALLEN Mittel die er hat um den MA zur Eigenküdigung zu bringen. Und es gibt da unzählige - völlig legale - Mittel einen MA / Betriebsrat etc zu zermürben

Stichwort Union Busting

https://www.dgb.de/themen/++co++d00bf11e-6543-11e7-9563-525400e5a74a

kannst auch mal google'n was Firmen schon alles unternommen haben - nur so als Besispiel

  • Wahlversammlungen "gesprengt" mit viel neu eingestelltem Security Personal (ala Moskau Inkasso)
  • Betriebsräte werden mit Klagen überzogen (persönlich - also alle Klagen kommen nach Hauses - der MA muss sich vor Gericht wehren, Ordnerweise Klageschriften lesen) Glaub mir das zermürbt

ES gibt Beratungsgesellschaften und RA die sich auf "Vorgänge" gegen Betriebsräte spezialisiert haben

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Kampfschwein

22.10.2022 um 14:21 Uhr

Hol Dir neben der IG Metall die hier :

Über uns - Aktion gegen Arbeitsunrecht https://arbeitsunrecht.de › ueber-uns 08.09.2020 — Die Webseite arbeitsunrecht in deutschland wird von der Aktion gegen Arbeitsunrecht betrieben. Wir sind ein gemeinnütziger Verein.

mit ins Boot. Glaube mir, die verstehen keinen Spaß.

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Challenger

22.10.2022 um 14:59 Uhr

Zitat ODENO : Bisher haben wir es einfach nicht gewagt einen Betriebsrat zu gründen. Jeder will es, keiner traut sich.

Zitat ODENO : Ich selbst bin seit meinem 16 Lebensjahr Mitglied der Gewerkschaft. Zu beiden Wahlveranstaltungen ist die IGM mit an Bord.

Das sind schon mal sehr gute Voraussetzungen. Denn auf einem groben Klotz gehört ein grober Keil.

Übrigens. Der Tipp von Kampfschwein hat WAS. Vergleich :

#Freitag13: Diktatur kann so ALDI sein. Aktionstag gegen ... https://arbeitsunrecht.de › diktatur-kann-so-aldi-sein arbeitsunrecht Aldi von arbeitsunrecht.de 26.04.2022 — Die Aktion gegen Arbeitsunrecht ruft für Freitag, den 13. Mai 2022 zu Aktionen vor und in ALDI-Filialen auf. Grund: Betriebsratsbehinderung.

K
Kampfschwein

22.10.2022 um 18:39 Uhr

@ODENO : Er ist bestens vernetzt. Krankenberichte von Mitarbeitern die z.B. einen Unfall hatten, liegen vom Arzt kopiert auf seinem Schreibtisch.

Sin Beweise und/oder Zeugen vorhanden ? Wenn das stimmt, liegt ein offensichtlicher Verstoß gegen den Datenschutz vor.

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DummerHund

22.10.2022 um 19:17 Uhr

Genau so sieht es aus. Hier könnte man dann nicht nur gegen den AG vor gehen, sondern auch gegen den Arzt. Nach dem ersten Gerichtsverfahren würde der Arzt sich das dann sicherlich sehr genau überlegen ob er dies noch mal macht oder ob ihm seine Zulassung als Arzt wichtiger ist. Und ob bei einem Rechtsstreit diese Unterlagen überhaupt zugelassen werden wäre auch fraglich wenn ein Anwalt ein Beweisverwertungsverbot erwirken könnte.

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ODENO

22.10.2022 um 19:47 Uhr

@ Kampfschwein, Dummerhund

Ist schon einige Jahre her. War ein Mitarbeiter aus dem Betrieb, der sich in der Freizeit einen komplizierten Handbruch zugezogen hat. Der wäre Monate ausgefallen. Er hat mir ganz stolz die Kopien der Rontgenbilder u. Arztbefund gezeigt.

Ich war vor vielen Jahren für mehrer Monate im Krankenhaus. Am 1. Tag kam der Anruf, dass ich nicht wiederkommen soll. Als ich dann nach 4 Monaten doch an meinen Arbeitplatz zurückkehrte, war Ersatz für mich eingestellt. Änderungskündigung mit neuem Arbeitvertrag und - ja ihr lest richtig - 50% weniger Geld wurden mir angeboten. Habe mich dann mit einem Anwalt und Gericht zurückgeklagt.

Aber sollte nur als Beispiel zeigen, wie weit der Arm von ihm reicht.

K
Kathoga

22.10.2022 um 20:25 Uhr

Oh, Gott, ich dachte schon ich hab einen "schwierigen" Arbeitgeber...aber da bin ich ja mit meiner Situation wieder zufrieden!! Viel Durchhaltevermögen für eure Anliegen und Hut ab vor eurem Mut!

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DummerHund

22.10.2022 um 20:45 Uhr

@ODENO Und genau gegen solche Sachen könnt ihr vor gehen, wenn ein kollektiver Bezug festgestellt werden kann. Die 2 Beispiele sind zwar individuelle Angelegenheiten der AN, also der BR wäre außen vor, aber en BR könnte immer beratend zur Seite stehen. Für euch ist wichtig das sich dann jeder im BR im klaren sein muss das er starke Nerven braucht und nicht gleich den Schw...z einzieht wenn es ungemütlich wird. Und es wird ein langer Prozess bis man vernünftig an einem Tisch sitzen kann. Der AG wäre genau das richtige für mich. Betitelt er mich als A.......loch, antworte ich ihm, dann sagt ihnen nun das Gesicht mit den beiden dicken Backen und der Öffnung in der Mitte......... Und das alles mit der Ruhe als läge man an einem Strand unter Palmen. Wenn ihr dann euer eigenes abschließbares BR Brett habt um die MA zu informieren und an dem der AG keine Hand anlegen darf könntet ihr folgendes machen ohne den AG direkt an zu greifen. Ich habe es immer mein Wahr und Unwahr Spiel genannt.

Ist es Wahr das einige Mitarbeiterinnen hin und wieder mit Tränen in den Augen den Betrieb verlassen? Unwahr ist das in unserem Betrieb körperliche Gewalt ausgeübt wird! Der Betriebsrat ist aber bemüht das Mitarbeiterinnen demnächst kein Geld mehr für Taschentücher ausgeben muss. Man kann also den Beschäftigten im Betrieb etwas signalisieren ohne den AG direkt an zu greifen. Hinzu kommen werden dann wohl die Regelmäßigen Gänge zum Gericht (kosten dafür muss eh der AG tragen). Haltet also schon mal Ausschau nach einem guten Fachanwalt für Arbeitsrecht. Nach der Wahl und der konstituierenden Sitzung seht zu das ihr alsbald auf Schulungen geht. Macht dies aber am besten so das ein BR immer im Betrieb verbleibt um die Dinge im Auge zu behalten.

R
Relfe

24.10.2022 um 09:05 Uhr

Zitat: "Also, Kollegen, was ist der erweiterte Kündigungsschutz bei solchen Arbeitgebern, die „mit allen Wassern gewaschen sind“ und auch zu illegalen Methoden greifen wert." --> Geld

um auf die Eingangsfrage zurück zu kommen:

Ein AG wird jeden los, auch BRM, ist nur eine Frage des Geldes.

wenn der AG genug Geld hat und sich das leisten kann, dann wird das ein "Kleinkrieg" zwischen Dir und dem AG, dem am Ende der verliert der zuerst aufgibt. Ein AG der einen Betriebsrat "mit allen Mitteln" loswerden will, setzt ja darauf, dass der BR irgendwann nervlich am Ende ist und sich "rauskaufen" läßt. Wer will sich das denn wirklich ajhrelang antun?

mMn ist der erweiterte Kündigungsschutz viel wert, am Ende auch in "barer Münze" (gibt ja Beispiele dazu, wie BRV mit Anwälten "drangsaliert wurden, bis sie aufgegeben haben)

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