Bei uns steht mal wieder das Thema Überstunden auf dem Programm. Wir wollen eine Betriebsvereinbarung erwirken die für beide Seiten verträglich ist und vorallem dem ein Ende setzt das MA teilweise über die 10 Std. die das Arbeitszeitgesetz vorsieht arbeiten müssen um Ihren Job geregelt zu bekommen.

Unsere Geschäftsführung argumentiert nun, daß ein MA auch länger als 10 Stunden arbeiten "dürfe" wenn er dies freiwillig machen würde. (Wir haben uns im stattgefunden Gespräch mit der Geschäfstführung darauf berufen das wir diese Vereinbarung wollen in Anlehnung an die Arbeitszeitgesetze)

Mir/uns ist klar das wir diese Vereinbarung durchsetzen können und müssen, aber aus reiner intresse und weil ich dazu nichts finden konnte: Darf ein MA dieses Gesetz überschreiten solange er es freiwillig macht ? (Freiwillig ist ja immer relativ, genügend Druck von oben erzeugt auch eine gewisse Freiwilligkeit...)
Ich würde unserer Geschäftsleitung zu gerne das Grinsen aus dem gesicht nehmen, leider konnte ich es eben im gespräch nicht..

Danke !

Gruss
Frauke