Darf Lohnbuchhaltung für Fehltage ohne Rückfrage Urlaub eintragen?
Guten morgen zusammen, ein Kollege hatte vergessen zu "stempeln", auch keinen Korrekturbeleg ausgefüllt, war aber an der Arbeit (belegbar z.B. durch von ihm ausgefüllte Versandbelege). Nun hat die Lohnbuchhaltung ihm ohne Rückfragen für diesen Tag einen Tag Urlaub eingetragen - darf sie das? Ich finde im "Netz" dazu einfach nix. Begründung der Personalabteilung war "da kann er ja noch froh sein, normalerweise hätte er eine F-Schicht bekommen". (Aufgrund des Einspruchs des Koll. wird die Lohnabrechnung jetzt korrigiert...) PS: unsere Lobu macht solche Sachen sehr oft mfg Dirk
Community-Antworten (2)
15.06.2006 um 12:20 Uhr
Hallo Dirk, wenn keine Aufzeichnung vorhanden sind über geleistete Arbeitszeiten, brauchen diese auch nicht bezahlt werden (ausgenommen Vertrauensarbeitszeit). Dafür soll ja der Kollege seine Abrechnung kontrollieren und gegebenenfalls Einspruch erheben.
15.06.2006 um 13:43 Uhr
Das kann man so nicht allgemein sagen pit47. Wenn der AN nachweisen kann, dass er arbeiten war, ist die Zeit auch zu bezahlen!
Es kommt auf die betriebliche Regeling drauf an. Wie die Anwesenheit zu erfassen ist sollte in einer BV geregelt sein!
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