Erstellt am 05.02.2010 um 19:09 Uhr von ridgeback
Georg,
verständlich ist es schon. Wenn den ganzen Tag über MA im Lohnbüro erscheinen und ihre probleme vortragen, wann sollen denn die Kollegen ihrer Arbeit nachkommen, für die sie bezahlt werden. Du willst doch auch pünktlich Dein Geld.
Erstellt am 05.02.2010 um 19:20 Uhr von rainerw
Wenn man hier zu überpeniebel wäre könnte man hier schon ein Mitbestimmungsrecht erkennen, denn der AG greift hier in den Arbeitsablauf ein. Wie ridgeback aber schon schrieb, wann sollen die MA dort ihre eigentliche arbeit machen. Ich denke hier sollte man ganz einfach das Gespräch mit dem AG suchen, das man hier bei der Uhrzeit nach möglichkeit nicht mit der Stoppuhr daneben steht und auch mal 5 gerade sein lässt.
Erstellt am 05.02.2010 um 19:26 Uhr von erwin
@all
der BR sollte mit dem AG reden und verhandeln, dass alle AN, also alle Schichten eine Möglichkeit haben das Lohnbüro aufsuchen zu können, also ggf. noch ein 3. Zeitfenster.
Die AN könnten hier auch den BR gem. §§ 84,85 beautragen
Erstellt am 05.02.2010 um 20:09 Uhr von nicoline
@all
*Mitarbeiter mit einer Lohnreklamation konnteN bisher während der Geschäftszeiten die Lohnbuchhaltung aufsuchen.*
Wenn dieses dauernd notwendig ist, würde ich mir als BR mal heftige Gedanken über die Ursachen machen und zunächst mal darüber mit dem AG reden. Wenn die Ursache behoben wird, erübrigen sich vielleicht Verhandlungen über Öffnungszeiten der Lohnbuchhaltung!
Erstellt am 05.02.2010 um 20:30 Uhr von kriegsrat
wie wäre es denn damit
§ 82 BetrVG absatz 2
der arbeitnehmer kann verlangen, daß ihm die berechnung des arbeitsentgelts erläutert wird
wenn der AG dies nun durch "öffnungzeiten" der lohnbuchhaltung beschränken will
wäre dies doch vielleicht eine frage der ordnung im betrieb
und deshalb nach § 87 ,1, 1 mitbestimmungspflichtig
könnte man dies so sehen ?
Erstellt am 05.02.2010 um 20:34 Uhr von nicoline
kriegsrat
*könnte man dies so sehen ?*
ich glaube, das könnte man kriegslistig so sehen!
Erstellt am 06.02.2010 um 00:15 Uhr von ridgeback
kriegsrat,
Du hast diesbezüglich recht. In einem2 Schicht- System , wären die zeiten einhaltbar .
Das MBR würde doch nur inhaltlich auf die Zeiten greifen.
Erstellt am 06.02.2010 um 00:23 Uhr von kriegsrat
ridgeback
hähh ?
muß man den promillefilter einschalten, um das zu verstehen ?
kölner bietet auch suchtseminare an...nur als tippppppppp
Erstellt am 06.02.2010 um 02:13 Uhr von paula
@kriegsrat
Deine kriegslistige Sichtweise ist aber auch nicht ganz ohne Alkohol zu verstehen ;-)
Ein MBR sehe ich aus § 82 BetrVG abgeleitet nicht. das Gesetz sagt ja nicht wer die Berechnung erklärt. Das kann der AG ja gestalten. Außerdem sagt das Gesetz nicht dass es sofort erfolgen muss.