Hallo zusammen.
Gibt es ein MBR des BR hinsichtlich der Öffnungszeiten der Lohnbuchhaltung?
Kann hier jemand ein Mitbestimmungsrecht ableiten?
Mitarbeiter mit einer Lohnreklamation konnteN bisher während der Geschäftszeiten die Lohnbuchhaltung aufsuchen.
Nun hat der AG diese Zeiten auf 1 std. Vor- und 1 std Nachmittags begrenzt.
Wir arbeiten im Schichtbetrieb und teile der Belegschaft haben somit keine Möglichkeit eventuelle Gehaltsreklamatinonen vorzubringen.